Personenkreis/ Zielgruppe
Gefördert werden privatrechtlich organisierte Berliner Musikensembles, die überwiegend im Bereich Alte Musik, Neue Musik, Klangkunst und Jazz professionell tätig sind und eigenverantwortlich Musikprojekte planen und realisieren. Die Ensembles sind bereits durch besonders kreative Leistungen hervorgetreten. Der Arbeitsmittelpunkt der Ensembles liegt in Berlin. Kriterien für die Gewährung einer Basisförderung sind in erster Linie die künstlerische Qualität, Entwicklungsfähigkeit und Kontinuität.
Zweck / Ziele der Förderung
Die Förderung verfolgt folgende Ziele:
- Künstlerische Weiterentwicklung und Stärkung des Profils
- Erhöhung der öffentlichen Wahrnehmung
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
- Erhöhung der Rezeption in der Fachwelt und in den Medien
- Verbesserung der Arbeitssituation der betreffenden Formationen
- Förderung der Diversität in der Musikszene
Voraussetzungen
- Das Ensemble muss bereits mindestens zwei Jahre bestehen. Es muss unterschiedliche Konzertprogramme in hoher Qualität erarbeitet und in Berlin aufgeführt haben.
- Das Ensemble hat sich durch seine künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegt dies mit entsprechenden Arbeitsproben.
- Die bisherige Arbeit des Ensembles hat eine erkennbare öffentliche Präsenz.
- Das Ensemble soll erwarten lassen, dass es in der Zeit der Förderung mindestens ein eigenes Konzertprogramm selbstständig entwickelt und in Berlin aufführt.
- Es soll darüber hinaus erwarten lassen, dass es in der Lage ist, seine Aktivitäten auch überregional bzw. international zu betreiben.
- Antragsberechtigt sind natürliche/juristische Personen, die ihren Erstwohnsitz/Hauptsitz in Berlin haben. Der Arbeitsschwerpunkt liegt in Berlin. Die Mehrheit der Ensemblemitglieder und ggf. der im Förderzeitraum beteiligten Gäste muss ihren ersten Wohnsitz in Berlin haben und dies ggf. nachweisen können.
- Das Ensemble ist nicht überwiegend auf dem Gebiet Musiktheater tätig.
- Ensembles, die bereits eine regelmäßige Strukturförderung oder institutionelle Förderung erhalten, können keinen Antrag stellen.
- Ensembles mit überwiegend studentischen Mitgliedern können keinen Antrag stellen.
- Die Empfehlungen zu den Honoraruntergrenzen sind im Finanzierungsplan zu berücksichtigen.
Umfang der Förderung
Die Basisförderung ist für die Finanzierung von Kosten bestimmt, die bei der laufenden künstlerischen Arbeit in Vorbereitung von Konzerten und Audioproduktionen ganzjährig entstehen (jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres).
Kürzung der Antragssummen durch die Jury ist nur in begründeten Ausnahmefällen. möglich. Bei Kürzungen über 20% ist das Projekt i.d.R. nicht mehr realisierbar.
Bei einer Förderung können berücksichtigt werden:
Personalkosten für die künstlerische Leitung, Management, Organisation, Probenhonorare, Steuerberatung, Buchführung sowie Sachausgaben für einen Probenraum, die Kommunikation, Büromaterial, allgemeine Werbemaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit, örtliche Transporte, Anschaffungen (jedoch kein Kauf von Instrumenten) u.a.
Nicht gefördert werden:
Veranstaltungskosten für Konzerte (z.B. Aufführungshonorare, Konzertsaalmieten, Drucksachen, Flyer, Reisekosten für Konzerttourneen). Probenarbeit ist ausdrücklich förderfähig, auch wenn sie letztlich einer öffentlichen Aufführung dient.
Antragsstellung
Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt sowie der Allgemeinen Anweisung zur Förderung von Freien Gruppen der Neuen Musik.