Basisförderung Alte Musik, Neue Musik, Klangkunst und Jazz 2026-2027

Abgabefrist: 18. Februar 2025 um 14:00 Uhr

Die Online-Anträge müssen bis 14:00 Uhr abgeschickt worden sein. Ab 14:00 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden automatisch abgebrochen.

Hinweise zum formalen Ausschluss

Eine Überschreitung der vorgegebenen maximalen Seiten-, Zeichen- und/ oder Megabytezahl führt zu einem formalen Ausschluss.
Falsch oder unvollständig hochgeladene Ausweis-, Pass- und/ oder Meldedokumente führen zu einem formalen Ausschluss. Bitte stellen Sie bei der Antragstellung unbedingt sicher, dass Sie alle richtigen und notwendigen Dokumente lesbar hochladen!

Nachreichung und/oder Korrekturen sind nach Absendung des Antrages nicht möglich.

Informationsveranstaltung
Eine Online-Informationsveranstaltung für Antragstellende findet am Montag, den 13. Januar 2025, von 14:00–15:00 Uhr statt: Bitte melden Sie sich im Vorfeld schriftlich unter Angabe des Förderprogramms an.
Anmeldungen sind bis zum 09.Januar 2025 unter folgender E-Mail-Adresse möglich: infoveranstaltungen@kultur.berlin.de
Vortrags- und Diskussionssprache ist die deutsche Lautsprache. Schriftliche Fragen sind während der Veranstaltung im Chat möglich.
Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

Personenkreis/ Zielgruppe

Gefördert werden privatrechtlich organisierte Berliner Musikensembles, die überwiegend im Bereich Alte Musik, Neue Musik, Klangkunst und Jazz professionell tätig sind und eigenverantwortlich Musikprojekte planen und realisieren. Die Ensembles sind bereits durch besonders kreative Leistungen hervorgetreten. Der Arbeitsmittelpunkt der Ensembles liegt in Berlin. Kriterien für die Gewährung einer Basisförderung sind in erster Linie die künstlerische Qualität, Entwicklungsfähigkeit und Kontinuität.

Zweck / Ziele der Förderung

Die Förderung verfolgt folgende Ziele:

  • Künstlerische Weiterentwicklung und Stärkung des Profils
  • Erhöhung der öffentlichen Wahrnehmung
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Erhöhung der Rezeption in der Fachwelt und in den Medien
  • Verbesserung der Arbeitssituation der betreffenden Formationen
  • Förderung der Diversität in der Musikszene

Voraussetzungen

  • Das Ensemble muss bereits mindestens zwei Jahre bestehen. Es muss unterschiedliche Konzertprogramme in hoher Qualität erarbeitet und in Berlin aufgeführt haben.
  • Das Ensemble hat sich durch seine künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegt dies mit entsprechenden Arbeitsproben.
  • Die bisherige Arbeit des Ensembles hat eine erkennbare öffentliche Präsenz.
  • Das Ensemble soll erwarten lassen, dass es in der Zeit der Förderung mindestens ein eigenes Konzertprogramm selbstständig entwickelt und in Berlin aufführt.
  • Es soll darüber hinaus erwarten lassen, dass es in der Lage ist, seine Aktivitäten auch überregional bzw. international zu betreiben.
  • Antragsberechtigt sind natürliche/juristische Personen, die ihren Erstwohnsitz/Hauptsitz in Berlin haben. Der Arbeitsschwerpunkt liegt in Berlin. Die Mehrheit der Ensemblemitglieder und ggf. der im Förderzeitraum beteiligten Gäste muss ihren ersten Wohnsitz in Berlin haben und dies ggf. nachweisen können.
  • Das Ensemble ist nicht überwiegend auf dem Gebiet Musiktheater tätig.
  • Ensembles, die bereits eine regelmäßige Strukturförderung oder institutionelle Förderung erhalten, können keinen Antrag stellen.
  • Ensembles mit überwiegend studentischen Mitgliedern können keinen Antrag stellen.
  • Die Empfehlungen zu den Honoraruntergrenzen sind im Finanzierungsplan zu berücksichtigen.

Umfang der Förderung

Die Basisförderung ist für die Finanzierung von Kosten bestimmt, die bei der laufenden künstlerischen Arbeit in Vorbereitung von Konzerten und Audioproduktionen ganzjährig entstehen (jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres).

Kürzung der Antragssummen durch die Jury ist nur in begründeten Ausnahmefällen. möglich. Bei Kürzungen über 20% ist das Projekt i.d.R. nicht mehr realisierbar.

Bei einer Förderung können berücksichtigt werden:
Personalkosten für die künstlerische Leitung, Management, Organisation, Probenhonorare, Steuerberatung, Buchführung sowie Sachausgaben für einen Probenraum, die Kommunikation, Büromaterial, allgemeine Werbemaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit, örtliche Transporte, Anschaffungen (jedoch kein Kauf von Instrumenten) u.a.

Nicht gefördert werden:
Veranstaltungskosten für Konzerte (z.B. Aufführungshonorare, Konzertsaalmieten, Drucksachen, Flyer, Reisekosten für Konzerttourneen). Probenarbeit ist ausdrücklich förderfähig, auch wenn sie letztlich einer öffentlichen Aufführung dient.

Antragsstellung

Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt sowie der Allgemeinen Anweisung zur Förderung von Freien Gruppen der Neuen Musik.

  • Informationsblatt Basisförderung Ale Musik, Neue Musik, Klangkunst und Jazz 2026-2027

    PDF-Dokument (232.2 kB) - Stand: Dezember 2024

  • Finanzplan Muster Basisförderung Alte Musik, Neue Musik, Klangkunst und Jazz 2026-2027

    XLSX-Dokument (30.5 kB) - Stand: Dezember 2024

  • Empfehlungen zur Honoraruntergrenzen, Ausstellungshonorare und Lesehonorare - barrierearm

    PDF-Dokument (70.0 kB) - Stand: Dezember 2023

  • Erklärung zur GbR-Zugehörigkeit

    DOCX-Dokument (23.3 kB) - Stand: Januar 2024

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.
Zugang zum Online-Antragsverfahren