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Auf unserer Sonderseite informieren wir über alles, was für Künstler*innen von Nutzen sein kann und hier finden Sie die aktuellen Informationen des Landes Berlin.
Inhaltsspalte
Basisförderung Neue Musik
Zielgruppe / Ziele der Förderung
Gefördert werden Berliner Musikensembles, die überwiegend auf dem Gebiet der Neuen Musik (zeitgenössische Musik, klassische Moderne oder Klangkunst) tätig sind und eigenverantwortlich Projekte der Neuen Musik planen und realisieren.
Ziele der Förderung sind die künstlerische Weiterentwicklung der Ensembles und/oder Stärkung des Profils, Erhöhung der öffentlichen Wahrnehmung, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Erhöhung der Rezeption in der Fachwelt und den Medien und Verbesserung der Arbeitssituation.
Voraussetzungen
- Die Gruppe hat sich durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegt dies mit entsprechenden Arbeitsproben.
- Die bisherige Arbeit der Gruppe hat erkennbare öffentliche Präsenz.
- Die Gruppe soll erwarten lassen, dass sie in der Zeit der Förderung mindestens zwei eigene Konzertprogramme selbstständig entwickelt und in Berlin aufführt.
- Die Mehrheit der Gruppe lebt und arbeitet in Berlin.
- Die Gruppe ist nicht überwiegend auf dem Gebiet Musiktheater tätig.
- In den zwei Jahren vor Antragstellung muss die Gruppe jährlich mindestens zwei Konzertprogramme in hoher Qualität selbstständig entwickelt und verantwortlich in Berlin aufgeführt haben.
- Die Gruppe muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung über mehrere Jahre hinweg jährlich mindestens vier Konzertprogramme in besonders hoher künstlerischer Qualität selbstständig entwickelt und verantwortlich in Berlin aufgeführt haben.
- Sie soll darüber hinaus erwarten lassen, dass sie in der Lage ist, ihre Aktivitäten auch überregional bzw. international zu betreiben.
Umfang der Förderung
a) Basisförderung einjährig
b) Basisförderung zweijährig
Die ein- und zweijährige Basisförderung dient der Finanzierung von Kosten, die bei der laufenden Probenarbeit in Vorbereitung der Konzerte ganzjährig entstehen.
Zeitraum der Ausschreibung
Die einjährigen Förderungen werden in der Regel jährlich im November eines Jahres für das übernächste Jahr ausgeschrieben.
Die zweijährige Förderung wird alle zwei Jahre in der Regel im November eines Jahres für die übernächsten Jahre ausgeschrieben.
Antragsstellung
Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt sowie der Allgemeinen Anweisung zur Förderung von Freien Gruppen der Neuen Musik.
Informationsblatt Basisförderung Neue Musik 2022 – einjährig
PDF-Dokument - Stand: 01. Februar 2021
Finanzplan Muster Basisförderung Neue Musik 2022 - einjährig
XLSX-Dokument - Stand: 01. Februar 2021
Allgemeine Anweisung zur Förderung von Freien Gruppen der Neuen Musik
PDF-Dokument - Stand: April 2020
Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.
Aktueller Hinweis zur abgelaufenen Ausschreibung:
Derzeit ist aufgrund von COVID-19 noch offen, ob und wann die Förderentscheidungen getroffen werden.
Zugang zum Online-Antragsverfahren
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Kontakt
Basisförderung Neue Musik
Brigitta Razlag
- Tel.:
- (030) 90228 713
- Fax:
- (030) 90228 457