Bestandsoptimierungsprogramm (BOP) - ACHTUNG! Bitte keine zip-Anhänge senden -

Vergabe von Mietsubventionen zur Nutzung bestehender Arbeitsräume durch frei arbeitende Künstlerinnen und Künstler

Ziel der Förderung

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt im Rahmen des Bestandsoptimierungsprogramms (BOP) Mietsubventionen im Jahr 2020 für private Anbieter von Probe- und Arbeitsräumen in Berlin. Hiermit soll die Nutzung bestehender Proberäume durch frei arbeitende professionelle Künstlerinnen und Künstler, die bislang Proberäume privater Anbieter aufgrund ihrer Größe und ihres Preises nicht oder nur eingeschränkt nutzen konnten, ermöglicht werden.

Personenkreis/Zielgruppe

Bewerben können sich Anbieter von Probe- und Arbeitsräumen, die bereits als solche genutzt werden. Ausgeschlossen sind Räume, die primär als Veranstaltungsräume genutzt und/ oder bereits anderweitig gefördert werden.

Voraussetzungen und Bedingungen

Es sollen folgende Leistungen erbracht werden:

  • Grundsätzliche Bereitstellung von geeigneten Räumen für eine vorab definierte Kunstsparte (Musik, Tanz, Darstellende Kunst etc.), mit einer Fläche ab 80qm (Sparte Musik ggf. weniger), die über einen Zeitraum von 12 Monaten angeboten werden können und an professionelle Künstlerinnen und Künstlern bzw. Gruppen temporär (kurz- und mittelfristig) zu Probe- und Arbeitszwecken vermietet werden.
  • Bereitstellung von zeitlichen Nutzungskontingenten:
  • Betreiber legt sein anzubietendes Stundenkontingent fest und schlägt auf Grundlage seiner Erfahrung und eines Vergabekonzeptes den KünstlerInnenanteil (zwischen 3 bis 6 € pro Stunde) vor.
  • Vertragliche und monetäre Abwicklung mit den Nutzern
  • Betreuung der Künstlerinnen und Künstler vor Ort
  • Jährliche Abrechnung und Nachweis im Rahmen der Zuwendungsvoraussetzungen

Förderkriterien Künstlerinnen/ Künstler

Die Vergabe der subventionierten Zeiten der Arbeitsräume erfolgt an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler die mit erstem Wohnsitz in Berlin leben. Kommerzielle Vermietungen (inkl. Workshops) sind ausgeschlossen. Die Künstlerinnen und Künstler dürfen keine Raumförderung (im Rahmen von Projektförderung o.ä.) erhalten. Sie müssen ihren Wohnsitz in Berlin haben. Studentinnen und Studenten oder andere in einer künstlerischen Ausbildung befindlichen Akteure sind von der Raumförderung ausgeschlossen.
Der Nachweis der oben genannten Kriterien ist über eine Bestätigung des Künstlers/der Künstlerin durch Unterschrift bei Vertragsabschluss zu erbringen.

Umfang und Zeitraum der Förderung

Der Förderzeitraum beginnt ab dem 01.01.2020 und endet am 31.12.2020.
Mit einer Förderentscheidung ist im November 2019 zu rechnen.

In dem Förderzeitraum sind Stundenkontingente festzulegen. Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa trägt die Differenz zwischen den real entstehenden Raumkosten und den vom Künstler zu leistenden Kostenanteil. Diese Mietdifferenz kann im Rahmen des Bestandsoptimierungsprogramms beantragt werden. In der Kostenberechnung pro Stunde können Miet- und Betriebskosten sowie Heizkosten, inklusive Verwaltungs- und Bewirtschaftungskosten (Personal- und Sachkosten) berücksichtig werden, jedoch nicht der Aufwand für die Bereitstellung von Technik. Die dafür notwendigen zu erbringenden Nachweise sind dem Musterfinanzierungsplan zu entnehmen.

Vergabeverfahren

Die Entscheidung zur Förderung wird anhand folgender Kriterien von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa in Abstimmung mit Spartenexperten getroffen:

  • Wirtschaftlichkeit
  • Ausstattung und Lage der Räume
  • Plausibilität des Systems zur Vergabe und Abrechnung der Räumlichkeiten (Kontingente)
  • Einbettung in stadtweiten Kontext (Angebot Proberäume/ Bedarfe und Szenenähe)

Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel erfolgt unter Berücksichtigung der Höhe und Verfügbarkeit der im jeweiligen Haushaltsjahr veranschlagten Etats für die Förderung der Künstlerinnen und Künstler im Rahmen des Arbeitsraumprogramms.
Die Namen der Betreiber werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

Anbieter privater Probe- und Produktionsräume, die bereits eine Raumförderung, (Teil-) Strukturförderung oder institutionelle Förderung erhalten (Ausschluss von Doppelförderung).
Mitarbeiterinnen der Berliner Kulturverwaltung und deren Angehörige sind von der Antragstellung ausgeschlossen.

Antragstellung / Formulare in der Überarbeitung!

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen elektronisch ein:

  • Ausgefülltes Antragsformular – mit rechtsverbindlicher Unterschrift der zur rechtsgeschäftlichen Vertretung befugten Person:
  • Ausgefüllter Musterfinanzierungsplan mit entsprechenden Nachweisen:
  • Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Handelsregister
  • Vereinssatzung bzw. Geschäftsordnung
  • Nachweis über den Eintrag in der Transparenzdatenbank (bei juristischen Personen: bspw. Stiftungen, eingetragene Vereine (e.V.), Kapitalgesellschaften (insb. GmbH); und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sofern sie sich aus jur. Pers. Zusammensetzen)

Abgabe-/Bewerbungsfrist ACHTUNG! Bitte keine zip-Anhänge senden!

Die Bewerbungsfrist endet am Montag, den 11. November 2019 um 18.00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass der Antrag mit vollständigen Anhängen per Email vor 18.00 Uhr abgeschickt wird. Eingänge nach 18:00 Uhr werden nicht mehr berücksichtigt.

Kontakt/weitere Informationen:

Ralf Grützbach (GeschZ. I A Gr)
Telefon: (030) 90 228 – 318
Telefax: (030) 90 228 – 457

E-Mail: ralf.gruetzbach@kultur.berlin.de

Andrea Krause (GeschZ. I A AK)
Telefon: (030) 90 228 – 340
Telefax: (030) 90 228 – 457

E-Mail: andrea.krause@kultur.berlin.de