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Auf unserer Sonderseite informieren wir über alles, was für Künstler*innen von Nutzen sein kann und hier finden Sie die aktuellen Informationen des Landes Berlin.
Inhaltsspalte
Film/Video Künstlerinnenprogramm
Zielgruppe / Ziele der Förderung
Vergeben werden Arbeitsstipendien an Filmemacherinnen. Gefördert werden zeitlich begrenzte Arbeitsvorhaben z.B. für die Drehbucherstellung, für Recherchen und Vorarbeiten zu geplanten Filmen, zur Sicherung des Lebensunterhalts bei der Produktion und Postproduktion.
Voraussetzungen
- Die Künstlerinnen sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dieses mit entsprechenden Arbeitsproben.
- Die Antragstellerinnen haben ihren Hauptsitz in Berlin.
- Nicht gefördert werden Vorhaben, die der Realisierung reiner Videoinstallationen dienen.
- Die Antragstellerinnen sind im Rahmen der Erstausbildung nicht an einer Hochschule immatrikuliert.
Umfang der Förderung
Die Stipendien für Filmemacherinnen sind mit monatlich 2.000 € dotiert und bemessen sich zeitlich am Umfang des Arbeitsvorhabens, in der Regel zwischen 4 bis 6 Monaten.
Zeitraum der Ausschreibung
Die Förderung wird in der Regel jeweils im September/Oktober eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.
Antragsstellung
Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.
Empfehlungen für Honoraruntergrenzen, Ausstellungshonorare und Lesehonorare
PDF-Dokument (211.9 kB) - Stand: April 2020
Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.
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Kontakt
Künstlerinnenförderung
Karin Hofmann
- Tel.:
- (030) 90228 441
- Fax:
- (030) 90228 457