Arbeitsstipendien im Bereich Film und Video für Filmemacher*innen

ACCESS: Unterstützung bei der Online-Antragsstellung

Ihr stoßt bei der Beantragung von Förderung auf Barrieren? Beratung gibt es beim Programm ACCESS.

Abgabe-/ Bewerbungsfrist: 1. Oktober 2026 um 11:00 Uhr (MEZ)

Die Bewerbungsfrist für das Arbeitsstipendium 2027 für Filmemacher*innen (Frauen sowie trans-, inter- und nicht-binäre Personen) beginnt voraussichtlich am Donnerstag, den 23. Juli 2026, und endet am Donnerstag, den 1. Oktober 2026, um 11:00 Uhr. Die Online-Anträge müssen bis 11:00 Uhr abgeschickt worden sein. Ab 11:00 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden automatisch abgebrochen.

Zur Übersicht der Antragsfristen der Förderprogramme.

Online-Informationsveranstaltung

Das Beratungszentrum Kreativ Kultur Berlin der Kulturprojekte Berlin GmbH und die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt laden zur Infosession ein. Antragstellende erhalten die Gelegenheit, wichtige Informationen zu den Arbeitsstipendien und zur Antragstellung zu bekommen sowie den Mitarbeitern des Senats konkrete Fragen zu stellen.

Infosession

Wann? Donnerstag, 3. September 2026 | 10 – 11.30 Uhr
Wo? Online. Anmeldung vorab ist notwendig über diesen Link

Die Veranstaltung findet in deutscher Lautsprache statt. Es wird eine Untertitelung ins Englische geben.

For the English version please click on the following link:
work grants for filmmakers

Zielgruppe / Ziele der Förderung

Die Arbeitsstipendien im Bereich Film und Video werden an Frauen und TIN* Personen (trans*, inter* und nicht-binäre Personen) vergeben, welche als professionell arbeitende Filmemacher*innen tätig sind. Sie dienen der künstlerischen Entwicklung der Künstler*innen. Gefördert werden zeitlich begrenzte Arbeitsvorhaben wie z.B. die Drehbucherstellung, die Recherchen und die Vorarbeiten, die Produktion und die Postproduktion von künstlerischen Filmen.

Voraussetzungen

  • Die Filmemacher*innen (Frauen und TIN* Personen) haben ihre künstlerische Ausbildung abgeschlossen und / oder weisen eine entsprechende mehrjährige Tätigkeit nach.
  • Die Filmemacher*innen leben und arbeiten in Berlin (Erstwohnsitz).
  • Nicht gefördert werden Vorhaben, die der Realisierung reiner Videoinstallationen dienen.
  • Studierende (inklusive Promovierende) und (Gast-)Professor*innen sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
  • Das Online-Antragsformular muss in deutscher Sprache eingereicht werden.

Umfang der Förderung

Die Stipendien für Filmemacher*innen sind mit monatlich 2.000 € dotiert und bemessen sich zeitlich am Umfang des Arbeitsvorhabens. Es können 4-monatige, 5-monatige und 6-monatige Stipendien vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel vergeben werden.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Förderung wird im Laufe des Augusts eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.

Vergabe der Stipendien

Über die Bewerbungen berät eine von der Kulturverwaltung berufene Jury. Die Jurymitglieder für die Arbeitsstipendien 2027 werden zu gegebener Zeit benannt.

Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Antragstellenden bis Ende Februar 2027 per E-Mail informiert. Die Namen der geförderten Künstler*innen werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

Antragsstellung

Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

Die Antragsfrist für die Arbeitsstipendien 2027 endet am 1. Oktober 2026, um 11 Uhr.

  • Informationsblatt Arbeitsstipendien Film Video

    PDF-Dokument (124.9 kB) - Stand: Juli 2026

  • Vordruck Erklärung zum Zusammenschluss von Künstler*innen

    PDF-Dokument (52.7 kB) - Stand: Juni 2025

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein:

Zugang zum Online Antragsverfahren

Kontakt

Film/Video Künstlerinnenprogramm
Antje Glawe