Überarbeitungen

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Film/Video Künstlerinnenprogramm

Zielgruppe / Ziele der Förderung

Die Arbeitsstipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Filmemacherinnen bestimmt. Gefördert werden zeitlich begrenzte Arbeitsvorhaben wie z.B. die Drehbucherstellung, Recherchen und Vorarbeiten zu geplanten Filmen, die Produktion und Postproduktion. Außerdem dienen die Stipendien zur Sicherung des Lebensunterhalts um die Konzentration auf die künstlerische Arbeit zu ermöglichen.

Voraussetzungen

  • Die Filmemacherinnen sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dieses mit entsprechenden Arbeitsproben.
  • Die Antragstellerinnen haben ihren Hauptwohnsitz in Berlin.
  • Nicht gefördert werden Vorhaben, die der Realisierung reiner Videoinstallationen dienen.
  • Die Künstlerinnen sind nicht an einer Hochschule immatrikuliert.
  • Die Online-Anträge müssen in deutscher Sprache ausgefüllt und eingereicht werden.

Umfang der Förderung

Die Stipendien für Filmemacherinnen sind mit monatlich 2.000 € dotiert und bemessen sich zeitlich am Umfang des Arbeitsvorhabens, in der Regel zwischen 4 bis 6 Monaten.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Förderung wird im August diesen Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.

Antragsstellung

Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

Die Antragsfrist für die Arbeitsstipendien in 2023 endet am 20. September 2022 um 18 Uhr.

  • Informationsblatt

    PDF-Dokument (1.2 MB) - Stand: 19. Dezember 2022

  • Erklärung zur GbR-Zugehörigkeit

    DOCX-Dokument (17.2 kB)

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.

Zugang zum Online-Antragsverfahren