Arbeitsstipendien im Bereich Film und Video für Filmemacher*innen

Die Bewerbungsfrist für das Arbeitsstipendium im Bereich Film und Video für Filmemacher*innen 2026 beginnt voraussichtlich am Dienstag, den 19. August 2025 und endet am Dienstag, den 30. September 2025, um 11:00 Uhr.
Die Vergabe der Arbeitsstipendien erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel in 2026.

Online-Informationsveranstaltungen

Das Beratungszentrum Kreativ Kultur Berlin der Kulturprojekte Berlin GmbH und die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt laden zur Informationsveranstaltung ein. Antragsteller*innen erhalten die Gelegenheit, wichtige Informationen zu den Arbeitsstipendien und zur Antragstellung zu bekommen sowie den Mitarbeiter*innen des Senats konkrete Fragen zu stellen.

Infosession

Wann? Dienstag, 26. August 2025 | 10 – 11.30 Uhr
Wo? Online. Anmeldung vorab ist notwendig über diesen Link.

Die Veranstaltung findet in deutscher Lautsprache statt. Es wird eine Untertitelung ins Englische geben.

ACCESS: Unterstützung bei der Online-Antragsstellung

Ihr stoßt bei der Beantragung von Förderung auf Barrieren? Beratung gibt es beim Programm ACCESS.

Zielgruppe / Ziele der Förderung

Die Arbeitsstipendien im Bereich Film und Video werden an Frauen und TIN* Personen (trans*, inter* und nicht-binäre Personen) vergeben, welche als professionell arbeitende Filmemacher*innen tätig sind. Sie dienen der künstlerischen Entwicklung der Künstler*innen. Gefördert werden zeitlich begrenzte Arbeitsvorhaben wie z.B. die Drehbucherstellung, die Recherchen und die Vorarbeiten zu Filmvorhaben, die Produktion und die Postproduktion von Filmen.

Voraussetzungen

  • Die Filmemacher*innen haben ihre künstlerische Ausbildung abgeschlossen und/oder weisen eine entsprechende mehrjährige Tätigkeit nach.
  • Die Filmemacher*innen haben ihren Hauptwohnsitz in Berlin.
  • Nicht gefördert werden Vorhaben, die der Realisierung reiner Videoinstallationen dienen.
  • Studierende (inklusive Promovierende) und Professorinnen sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
  • Der Online-Antrag muss in deutscher Sprache eingereicht werden.

Umfang der Förderung

Die Stipendien für Filmemacher*innen sind mit monatlich 2.000 € dotiert und bemessen sich zeitlich am Umfang des Arbeitsvorhabens, in der Regel zwischen 4 bis 6 Monaten, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Förderung wird im Laufe des August eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.

Vergabe der Stipendien

Über die Bewerbungen entscheidet eine Fachjury. Die Jurymitglieder für die Arbeitsstipendien 2026 werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben.

Antragsstellung

Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

Die Antragsfrist für die Arbeitsstipendien 2026 endet am 30. September 2025 um 11 Uhr.

  • Informationsblatt Arbeitsstipendien Film Video

    PDF-Dokument (113.6 kB) - Stand: Juli 2025

  • Vordruck Links zu Film/Videoarbeiten

    DOCX-Dokument (16.8 kB) - Stand: Juni 2025

  • Vordruck Erklärung zum Zusammenschluss von Künstler*innen

    PDF-Dokument (52.7 kB) - Stand: Juni 2025

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein:
Zugang zum Online-Antragsverfahren

Kontakt

Film/Video Künstlerinnenprogramm
Antje Glawe