Zielgruppe / Ziele der Förderung
Die Arbeitsstipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Filmemacherinnen bestimmt. Es handelt sich um ein frauenspezifisches Förderprogramm. Gefördert werden zeitlich begrenzte Arbeitsvorhaben wie z.B. die Drehbucherstellung, die Recherchen und die Vorarbeiten zu Filmvorhaben, die Produktion und die Postproduktion von Filmen.
Voraussetzungen
- Die Filmemacherinnen sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dieses mit entsprechenden Arbeitsproben.
- Die Filmemacherinnen haben ihren Hauptwohnsitz in Berlin.
- Nicht gefördert werden Vorhaben, die der Realisierung reiner Videoinstallationen dienen.
- Studierende (inklusive Promovierende) und Professorinnen sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
- Der Online-Antrag muss in deutscher Sprache eingereicht werden.
Umfang der Förderung
Die Stipendien für Filmemacherinnen sind mit monatlich 2.000 € dotiert und bemessen sich zeitlich am Umfang des Arbeitsvorhabens, in der Regel zwischen 4 bis 6 Monaten, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel.
Zeitraum der Ausschreibung
Die Förderung wird im Laufe des August eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.
Jury
Über die Bewerbungen entscheidet eine Fachjury. Die Jurymitglieder für die Arbeitsstipendien 2025 sind: Melissa Dullius, Letícia Milano, Ewelina Rosinska, Benjamin Schacht, Linda Winkler und Florian Wüst.
Antragsstellung
Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.
Die Antragsfrist für die Arbeitsstipendien 2025 endet am 1. Oktober 2024 um 14 Uhr.