Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch.
Einzelprojektförderung
Zielgruppe / Ziele der Förderung
Gefördert werden Produktionsorte, Gruppen, Einzelkünstler*innen des Tanzes, der darstellenden und performativen Künste. Im Rahmen der Einzelprojektförderung kann ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Inszenierungsvorhaben bzw. zu Wiederaufnahmen und Weiterentwicklungen von bereits bestehenden Produktionen gewährt werden.
Voraussetzungen
- Es muss bereits eine Produktion erarbeitet und in Berlin gezeigt worden sein, die bei Publikum und Kritik auf Interesse gestoßen ist.
- Die Bewerberinnen und Bewerber sind an keiner Hochschule immatrikuliert.
Umfang der Förderung
Beantragt werden können Sach- und Personalkosten, die für die Durchführung des gesamten Projekts notwendig sind.
Zeitraum der Ausschreibung
Die Einzelprojektförderung wird in der Regel jährlich jeweils im Mai eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.
Antragsstellung
Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.
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Empfehlungen zur Honoraruntergrenzen, Ausstellungshonorare und Lesehonorare
PDF-Dokument (92.5 kB) - Stand: Januar 2023
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Infoblatt Einzelprojektförderung 2024
PDF-Dokument (111.7 kB) - Stand: 22. Mai 2023
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Finanzplan Einzelprojektförderung 2024
XLSX-Dokument (31.5 kB)
Kontakt
Einzelprojektförderung
Mirjana Jacob
- Tel.: (030) 90228 712
- Fax: (030) 90228 457
- E-Mail mirjana.jacob@kultur.berlin.de

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Antragsfristen

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Antragscenter

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