Corona-Virus
Auf unserer Sonderseite informieren wir über alles, was für Künstler*innen von Nutzen sein kann und hier finden Sie die aktuellen Informationen des Landes Berlin.
Inhaltsspalte
Einzelprojektförderung
Zielgruppe / Ziele der Förderung
Gefördert werden Produktionsorte, Gruppen, Einzelkünstler*innen des Tanzes, der darstellenden und performativen Künste. Im Rahmen der Einzelprojektförderung kann ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Inszenierungsvorhaben bzw. zu Wiederaufnahmen und Weiterentwicklungen von bereits bestehenden Produktionen gewährt werden.
Voraussetzungen
- Es muss bereits eine Produktion erarbeitet und in Berlin gezeigt worden sein, die bei Publikum und Kritik auf Interesse gestoßen ist.
- Die Bewerberinnen und Bewerber sind an keiner Hochschule immatrikuliert.
Umfang der Förderung
Beantragt werden können Sach- und Personalkosten, die für die Durchführung des gesamten Projekts notwendig sind.
Zeitraum der Ausschreibung
Die Einzelprojektförderung wird in der Regel jährlich jeweils im Mai eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.
Antragsstellung
Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.
Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch.
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Kontakt
Einzelprojektförderung
Mirjana Jacob
- Tel.:
- (030) 90228 712
- Fax:
- (030) 90228 457