Zielgruppe / Ziele der Förderung
Gefördert werden sowohl Einzel- als auch Gruppenprojekte von Berliner bildenden Kunstschaffenden, Kunstkollektiven, Kuratierende, Projekträumen und -initiativen sowie Einrichtungen der Bezirke (kommunale Galerien) und Kunstvereinen sowie Einzelpublikationen für Berliner bildende Kunstschaffende.
Für diese Zielgruppe werden spezielle Fördermittel für Präsentationsbedarfe im Bereich der Bildenden Kunst bereitgestellt. Mit den Fördermitteln soll diese Zielgruppe die Möglichkeit erhalten, Einzel- und Gruppenprojekte und Einzelpublikationen in Berlin zu realisieren und damit das künstlerische Schaffen Berlins im Bereich Bildende Kunst in größerer Vielfalt abzubilden.
Für eine Förderung in Betracht kommen:
- Ausstellungsvorhaben inklusive Katalog sowie ausstellungsbegleitenden Veranstaltungen (z.B. Performances, Symposien, Podiumsdiskussionen, Katalogvorstellungen, Videoprogramme, Ausstellungsführungen etc.)
- Produktion und Erstaufführung von künstlerischen Videos
- Analoge und digitale Einzelpublikationen, die das künstlerische Schaffen der Antragstellenden in größerer Vielfalt abbilden und vermitteln. Als digitales Format wird ein E-Book als EPUB akzeptiert.
Voraussetzungen
- Die an den Vorhaben beteiligten Kunstschaffenden sollten sich in der Vergangenheit durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen haben und dieses mit entsprechenden Arbeitsproben belegen.
- Die Mehrzahl der am Projekte beteiligten Kunstschaffenden lebt (Erstwohnsitz) und arbeitet in Berlin (bei einer Gruppe aus 2 Personen also beide, bei Gruppen aus 3 Personen mindestens 2 etc.)
- Das Präsentationsprojekt muss zwischen Februar und Dezember des jeweiligen Jahres in Berlin durchgeführt werden.
- Die teilnehmenden Kunstschaffenden sowie Kuratierenden dürfen an keiner Hochschule immatrikuliert sein.
- Antragstellende Kuratierende müssen ihren Erstwohnsitz in Berlin haben, Berliner Projekträumen und –initiativen, Einrichtungen der Bezirke (Kommunale Galerien) und Vereine müssen eine Berliner Adresse vorweisen.
- Ausstellungshonorare und Honoraruntergrenzen sind im Finanzierungsplan zu berücksichtigen.
- Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.
- Zuschüsse für Vorhaben, für die bereits eine (Teil-)Finanzierung aus Mitteln der Berliner Kulturverwaltung oder des Hauptstadtkulturfonds zugesagt ist, können nicht beantragt werden (dies betrifft nicht EU-Förderungen oder Mittel der dezentralen Kulturarbeit).
- Reine Internetpräsentationen,Websites und Publikationen im PDF-Format werden nicht gefördert.
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt für Einzelkatalogprojekte max. 27.000 €, für Einzelprojekte max. 35.000 € und für Gruppenprojekte max. 55.000 €.
Über die Zahl der zu fördernden Vorhaben sowie über die Bemessung der Fördermittel berät eine Jury und übergibt entsprechende Vorschläge an die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Zeitraum der Ausschreibung
Ende August 2026 erfolgt die Ausschreibung für Vorhaben, die zwischen Februar und Dezember 2027 in Berlin realisiert werden.