Zielgruppe / Ziele der Förderung
Gefördert werden sowohl Einzel- als auch Gruppenprojekte von Berliner bildenden Künstlerinnen und Künstlern, Künstler/innengruppen, Kuratorinnen und Kuratoren, Berliner Projekträumen und –initiativen, Einrichtungen der Bezirke (Kommunale Galerien) und Vereine mit künstlerischem Programm.
Für diese Zielgruppe werden spezielle Fördermittel für Präsentationsbedarfe im Bereich der Bildenden Kunst bereitgestellt. Mit den Fördermitteln soll diese Zielgruppe die Möglichkeit erhalten, Projekte und Kataloge in Berlin zu realisieren und damit das künstlerische Schaffen Berlins im Bereich Bildende Kunst in größerer Vielfalt abzubilden.
Für eine Förderung in Betracht kommen:
- Ausstellungsvorhaben inklusive Katalog sowie ausstellungsbegleitenden Veranstaltungen (z.B. Performances, Symposien, Podiumsdiskussionen, Katalogvorstellungen, Videoprogramme, Ausstellungsführungen etc.)
- Produktion und Erstaufführung von künstlerischen Videos
- Einzelkataloge von Berliner Künstlerinnen und Künstlern (Erstveröffentlichung oder letzte geförderte Veröffentlichung vor mehr als 5 Jahren)
Voraussetzungen
- Die an den Vorhaben beteiligten Künstlerinnen und Künstler sollten sich in der Vergangenheit durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen haben und dieses mit entsprechenden Arbeitsproben belegen.
- Die Mehrzahl der am Projekte beteiligten Künstlerinnen und Künstler lebt (Erstwohnsitz) und arbeitet in Berlin (bei einer Gruppe aus 2 Personen also beide, bei Gruppen aus 3 Personen mindestens 2 etc.)
- Das Präsentationsprojekt muss zwischen Februar und Dezember des jeweiligen Jahres in Berlin durchgeführt werden.
- Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler sowie Kuratorinnen und Kuratoren dürfen an keiner Hochschule immatrikuliert sein.
- Antragstellende Kuratorinnen und Kuratoren müssen ihren Erstwohnsitz in Berlin haben, Berliner Projekträumen und –initiativen, Einrichtungen der Bezirke (Kommunale Galerien) und Vereine müssen eine Berliner Adresse vorweisen.
- Ausstellungshonorare und Honoraruntergrenzen sind im Finanzierungsplan zu berücksichtigen.
- Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.
- Zuschüsse für Vorhaben, für die bereits eine (Teil-)Finanzierung aus Mitteln der Berliner Kulturverwaltung oder des Hauptstadtkulturfonds zugesagt ist, können nicht beantragt werden (dies betrifft nicht EU-Förderungen oder Mittel der dezentralen Kulturarbeit).
- Reine Internetpräsentationen oder Websites werden nicht gefördert.
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt für Einzelkatalogprojekte max. 25.000 €, für Einzelprojekte max. 35.000 € und für Gruppenprojekte max. 55.000 €.
Über die Zahl der zu fördernden Vorhaben sowie über die Bemessung der Fördermittel berät eine Jury und übergibt entsprechende Vorschläge an die Senatsverwaltung für Kultur und Europa.
Zeitraum der Ausschreibung
Mitte August erfolgt die Ausschreibung für Vorhaben, die zwischen Februar und Dezember 2025 in Berlin realisiert werden.