575 Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 zu digitalisieren ist die Vorgabe nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) für alle Behörden von Bund, Ländern und Kommunen. Eine Mammutaufgabe, die alleine nicht zu stemmen ist. Deshalb gibt es das EfA-Prinzip. Hinter der Abkürzung EfA steckt das Einer-für-Alle Prinzip. Ein Land oder ein Zusammenschluss mehrerer Länder entwickelt und betreibt eine Leistung zentral. Die restlichen Länder und Kommunen können diese Leistung mit- oder nachnutzen. Somit muss nicht jedes Bundesland, oder jede einzelne Kommune individuelle digitale Lösungen entwickeln. Das spart Kosten, Zeit und Personal. Und die die EfA-Dienste sind besonders nutzerfreundlich: Sie sind länderübergreifend einheitlich gestaltet und werden anwenderorientiert entwickelt. Zudem werden sie meist auf Herz und Nieren geprüft: Durch intensive Tests mit Nutzerinnen und Nutzern in Digitalisierungslaboren wird ein hoher Standard garantiert.
Berlin hat in der Umsetzung des OZG eine ganz besondere Rolle. Zusammen mit den Bundesländern Brandenburg, Hamburg und Thüringen betreut die Hauptstadt federführend das Themenfeld der Querschnittsleistungen. Querschnittsleistungen klingt sperrig, ist aber an vielen Stellen notwendig. Querschnittsleistungen sind Nachweise, die Bürgerinnen und Bürger bei der Beantragung anderer Verwaltungsleistungen erbringen müssen. Das ist z.B. bei der Beantragung von Kindergeld oder Elterngeld immer die Geburtsurkunde. Berlin setzt aktuell die digitale Geburtsurkunde um, was zukünftig vielen Bürgerinnen und Bürgern das Beantragen von Leistungen vereinfachen wird. Weitere Informationen …