Politische Erklärung in den ersten 100 Tagen

Notizzettel an Mauer

#neustartagenda für die Zusammenarbeit von Senat und Bezirken

Aufbruchstimmung ist spürbar. Der neue Senat will Berlin voranbringen – gemeinsam und kooperativ. Es gilt, hierfür die richtigen Instrumente zu nutzen, damit der Kulturwandel gelingen und Führungsverantwortung auf allen Ebenen wahrgenommen werden kann.

In seiner Klausurtagung am 15./16. Januar hat der Senat die ersten Weichen gestellt und in das 100-Tage-Programm die Unterzeichnung einer Politischen Erklärung zwischen Land und den Bezirken als Handlungsrahmen für die Zusammenarbeit aufgenommen.

Die Erklärung ist gleichermaßen Ausdruck für eine neue Steuerungsstruktur wie -kultur und wirkt nach innen und außen:

  • Nach außen zeigt sie den Schulterschluss von Senat und Bezirken, nach innen bindet sie Verantwortliche aus Senat und Bezirken an gemeinsame Ziele und stärkt die Kooperation.
  • Nach außen zeigt sie den neuen, kooperativen Politikstil, nach innen weist sie klare Verantwortlichkeiten zu.
  • Nach außen werden die gemeinsamen Ziele kommuniziert, nach innen die Zielerreichung transparent gemacht.
  • Nach außen werden qualitative Verbesserungen und vergleichbare Standards zugesagt, nach innen erforderliche Ressourcen für deren Erreichung vereinbart.

Die Regierende Bürgermeisterin vereinbart diese politische Erklärung mit den BezirksbürgermeisterInnen. Eine rechtliche Grundlage ist vorhanden (siehe neuen § 6a Allgemeines Zuständigkeitsgesetzt (AZG)). Wesentliche Vorhaben von gesamtstädtischem Steuerungsinteresse werden in der politischen Erklärung gebündelt.

Sich auf diese gemeinsame Erklärung in den ersten 100 Tagen zu verständigen ist ehrgeizig – aber machbar!

Erst politisch, dann fachlich

Mit der politischen Erklärung verpflichten sich die Unterzeichnenden auch, für die benannten Themenfelder fachliche Zielvereinbarungen abzuschließen. Die politische Erklärung dient folglich als strategischer Rahmen, die fachlichen Zielvereinbarungen als eigentliche, operative Steuerungsinstrumente für alle in der Erklärung benannten Themen.

Sie werden jeweils zwischen einem Fachressort und allen zwölf Bezirken vereinbart. Die Fachverwaltungen nehmen mit diesem Instrument eine umfassende Steuerungsverantwortung – kooperativ, systematisch und gesamtstädtisch – wahr. Damit bilden die Zielvereinbarungen die gesamte delegative Steuerungskette ab und entsprechen dem Koalitionsvertrag.

Der Bereich „Verwaltungsteuerung“ in der Senatskanzlei unterstützt die Senatsfachverwaltungen strategisch-konzeptionell, damit die Zielvereinbarungen auf gesamtstädtische Ziele im Sinne der Richtlinien der Regierungspolitik einzahlen und die Senatsfachverwaltungen ihre originäre Steuerungsverantwortung wahrnehmen können.