Ran an die Digitalen Akten: Jetzt Schulungen besuchen

Sie haben bereits viel Erfahrung im Umgang mit Papierakten, da das Ihr täglich Brot ist? Sie erledigen Ihre Vorgänge sicher und selbstverständlich, fragen sich aber, welche Veränderungen auf Sie zukommen werden? Oder vielleicht arbeiten Sie ja bereits mit einer E-Akte und möchten herausfinden, wo es Gemeinsamkeiten oder Unterschiede gibt? Dann heißt es jetzt „ran an die Digitalen Akten“.

Illustration Digitale Verwaltung Prozesse 3zu4

Für alle Anwenderinnen und Anwender gibt es eine zweitägige Schulung. Schwerpunkte sind unter anderem die Themen Aktenplan, die Bearbeitung von Vorgängen sowie der elektronische Geschäftsgang (Umlauf- und Zeichnungsprozesse).

Der zusätzliche e-Learning-Kurs für die Digitale Akte findet online statt und ist eine gute Vor- oder Nachbereitung der Schulung. Der Kurs mit dem Titel „Selbstlernangebot zur Digitalen Akte bei der VAk“ ist für alle Mitarbeitenden der Berliner Verwaltung bei der eVAk zugänglich. Sie werden am Ende der Schulung sehen: „Akten ablegen ist silber. Digital speichern ist gold.“.

Weitere Informationen zu allen Schulungen für die Beschäftigten der Berliner Verwaltung

Die Schulung für die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren geht über vier Tage. Diese werden unter anderem darauf vorbereitet Kolleginnen und Kollegen zu helfen, wenn es zu technischen Schwierigkeiten bei der Arbeit mit der Digitalen Akte kommt. Damit es dann in den Startbehörden auch heißt „Neue Akten kehren gut“, umfasst die Schulung die oben genannten Themen sowie eine Vertiefung für besondere Bearbeitungsfunktionen, wie zum Beispiel das Erstellen von Umschlägen, komplexe Suchen, Umprotokollierung und eine kurze Einführung in die Didaktik.

Das dritte Schulungsangebot ist für die Fachadministration und umfasst wieder zwei Tage. Teilnehmen können die Personen, die die behördliche Digitale Akte technisch und fachlich betreuen. Sie erfahren hier, wie Rechte hinterlegt werden, Strukturen konfiguriert oder spezielle Aktentypen erzeugt werden.

Damit es abschließend heißt „Akte gut. Alles gut.“ Muss die Teilnahme an den Schulungen selbstverständlich mit der dezentralen IKT-Diensteverantwortung beziehungsweise mit der fachvorgesetzten Person abgestimmt werden.