Antragstellung Fördersäule 3 Pankow

Kunstprojekt: Sturm und Strand

Kunstprojekt: Sturm und Strand

Mit Fondsmitteln der Fördersäule 3 sollen kleinere Kooperationsprojekte in Pankower Kitas/ Schulen/ Einrichtungen der Jugendarbeit im Verbund mit (bezirklichen) Kultureinrichtungen, Künstlerinnen und Künstlern unterstützt werden.

Allgemeine Informationen

  • Was ist der Projektfonds Kulturelle Bildung?

    Der Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung stellt Mittel des Landes Berlin für kulturelle Projekte mit aktiver Beteiligung von Kindern, Jugend­lichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren zur Verfügung.

    Den Bezirken stehen in diesem Rahmen jährlich jeweils 45.000 € zur Verfügung, die maxi-male Antragssumme beträgt 5.000 € (Fördersäule 3). Die Vergabe der Mittel ist abhängig von der Verabschiedung des jeweiligen Haus­halts­gesetzes durch den Haus­halts­gesetzgeber (Haushaltsvorbehalt).

    Voraussetzung für die Förderung ist ein gemeinsamer Antrag zweier oder mehrerer Partner aus dem Bereich Kunst und Kultur einerseits und den Bereichen Kita, Schule, Bildung, Jugend­arbeit andererseits. Die geplanten Projekte sollen insbesondere Berliner Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aktiv an künst­lerischen Prozessen und an der kulturellen Viel­falt der Stadt teil­haben lassen.

    Zentrale und bezirkliche Vergabe von Fördermitteln

    Die Förderung aus dem Berliner Projektfonds kulturelle Bildung sieht mehrere Antrags­ver­fahren vor, ausschlag­gebend hierfür ist die bean­tragte Fördersumme.
    Bitte beachten Sie, dass im FB Kunst und Kultur des BA Pankow nur Anträge eingereicht werden können, die sich auf ein Projekt im Bezirk beziehen, aus­schlag­gebend ist der Sitz der kooperie­renden Bildungs­ein­richtung.

  • Bezirkliche Vergabe – Fördersäule 3 – Projektförderungen bis zu einer Höhe von 5.000 € werden über den FB Kunst und Kultur vergeben

    Mit einer Vergabe von Fondsmitteln auf der Bezirksebene sollen kleinere Kooperations­pro­jek­te in Pankower Kitas/ Schulen/ Einrich­tungen der Jugend­arbeit im Verbund mit (bezirk­lichen) Kultur­einrichtungen, Künst­lerinnen und Künstlern unterstützt werden.
    Die Ausschreibung der Mittel erfolgt einmal jährlich im Dezember für das Folge­jahr.

  • Berlinweite Vergabe – Fördersäulen 1, 2 und 2plus für Projektanträge mit einer Fördersumme über 5.000 €

    Der Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung gewährt Projekt­zuschüsse zur Förderung innovativer Kooperations­projekte der kulturellen Bildung sowie größerer Projekt­partner­schaften mit struktur-bildendem Charakter.
    Weitere Informationen unter: Berliner Projektfonds kulturelle Bildung

Die Antragsfrist für Projektvorhaben im Jahr 2024 endete am 15.12.2023.

Weitere zentrale Voraussetzungen für die Antragstellung

  1. Voraussetzung für die Förderung ist ein gemeinsamer Antrag zweier oder mehrerer Partner aus dem Bereich Kunst und Kultur einerseits und den Bereichen Kita, Schule, Bildung, Jugendarbeit andererseits.
  2. Die maximale Fördersumme auf Bezirksebene beträgt 5.000 €.
  3. Die für das Jahr 2024 geplanten Projekte können frühestens ab Februar 2024 durchgeführt werden und müssen bis 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Bitte lesen Sie die ausführlichen Förderrichtlinien aufmerksam. >>> Download

Achtung: Der Antrag muss auf Deutsch eingereicht werden. Von Nicht-Mutter­sprachler:innen wird jedoch keine fehler­freie Recht­schreibung/Grammatik erwartet, so lange der Inhalt ver­ständ­lich ist. Viel­fältige Perspek­tiven und Projekte unab­hängig von Nationalität, Herkunft, Behinderung, Alter und Identität der Antrag­stellenden sind stets erwünscht.

Antragstellung

Die Beantragung erfolgt zweistufig inner­halb der aktuellen Antragsfrist:
1.) unter Nutzung eines Online-Formulars

inkl. Upload der u. g. Anlagensowie 2.) unter Einreichung des unter­schrie­be­nen Antrags­formulars (dieses wird aus dem Online-Formular zur Bewerbung für eine Projektförderung Kulturelle Bildung generiert) inkl. jeweils einem Ausdruck der u. g. Anlagen.

Anlagen zum digitalen sowie an­schließend postalisch über­mittel­ten Antrags­formular sind:
1. Projektbeschreibung,
2. Finanzierungsplan,
3. Künstlerische Vita(e),
4. Kooperationsvereinbarung

  • Bitte beachten Sie die möglichen Dateiformate (vgl. ?-Felder) und stellen Sie sicher, dass die Gesamtgröße aller Dateien nicht mehr als 10 MB beträgt.
  • Nach dem Absenden des Formulars erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihrer Angaben. Bitte drucken Sie diese Zusammenfassung aus (Funktion „Druckversion“ unten rechts) und/oder speichern Sie sie als PDF-Datei für den anschließenden Ausdruck. Dieser Ausdruck ist um Datum und Unterschriften beider Kooperationspartner zu ergänzen und zusammen mit jeweils einem Exemplar der o. g. Dokumente als Originalantrag per Post an den FB KuK zu senden.

Postanschrift für den Versand des Originalantrags

Bezirksamt Pankow von Berlin
Amt für Weiterbildung Kultur
Fachbereich Kunst und Kultur
Danziger Straße 101
10405 Berlin

Auswahlverfahren

Ein Fachbeirat wird die eingereichten Projekte begutachten und die Auswahl für die Förderung vornehmen. Diesem Gremium gehören derzeit an:
  • Tina Balla, Fachbereich Kunst und Kultur Pankow
  • Rüdiger Just, Jugendkulturzentrum Königstadt
  • Ludger Lemper, KulturMarktHalle e. V.
  • Uta Rinklebe, MACHmit! Museum für Kinder
  • Susanne Sonnenburg, Jugendamt Pankow
  • Ines Unganz, Jugendkunstschule Pankow
  • Steffen Wiegleb, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Außenstelle Pankow

Häufig gestellte Fragen zu den Förderrichtlinien Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung

  • Für was ist der Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung, Fördersäule 3 (BPKB, Fs.3) gedacht?

    Der BPKB, Fs. 3 ist für kleinere bezirkliche Projekte gedacht, die im Tandem von Partnern aus dem Kunst- und Kultur­bereich einerseits sowie aus dem Bildungs- und/oder Jugend­bereich ander­seits konzipiert und durch­geführt werden.

  • Wer kann ein Partner aus dem Kunst- und Kulturbereich sein?

    Das können u.a. freie Kultur­schaffende, Kultur­ein­rich­tungen, Künstler:innen und Akteur:innen der Kultur­wirt­schaft sein.

  • Wer kann ein Partner aus dem Schul- und/oder Jugendbereich sein?

    Zu den Bildungspartnern zählen Kindertagesstätten (Kitas), Schulen und andere Bildungseinrichtungen. Zu den Jugendpartnern zählen Kinder- und Jugendeinrichtungen, auch Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete werden als Bildungspartner anerkannt.

  • Was ist die maximale Fördersumme pro Projekt?

    Es können maximal 5.000€ pro Projekt beantragt werden.
    Die Zuwendung kann auch als Ko­finan­zierung bean­tragt werden, wenn für dasselbe Projekt Förder­mittel an anderen Stellen be­an­tragt werden, eine parallele Antrag­stellung in anderen Förder­säulen des Berliner Projekt­fonds Kulturelle Bildung ist jedoch aus­ge­schlossen.

  • Wer ist die Zielgruppe dieser Projekte?

    Der Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung fördert Projekte kultu­reller Selbst­be­stimmungs- und Ver­mittlungs­praxis, die von der all­täg­lichen Lebens­welt von Kindern, Jugend­lichen und jungen Erwachse­nen aus­gehen. Die Projekte sollen von und mit in Berlin leben­den Kindern, Jugend­lichen und jungen Er­wachse­nen bis 27 Jahren er­arbeitet werden.

  • Wer kann Zuwendungsempfänger sein/einen Antrag auf Förderung stellen?

    Fördermittel im Wege der Zuwendung nach § 44 LHO können u.a. nach­folgend genannte Ein­rich­tun­gen er­halten:

    • Kunst-/Kultur­institu­tionen und -Initiativen außerhalb der Ver­waltung Berlins
    • natürliche Personen (freie Kunstschaffende)
    • Kitas von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
    • Fördervereine öffent­licher Berliner Schulen, Kitas oder anderer öffent­licher Kultur-, Jugend- und Bildungs­ein­richtungen
    • Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe (u.a. von Jugend­frei­zeit­ein­rich­tungen, Trägern von Unter­künften, Be­treuungs- und Be­ratungs­stellen für geflüch­tete Kinder, Jugend­liche und junge Er­wachsene)
    • Bildungs- und Jugendvereine bzw. -Initiativen
    • Privatschulen
    • Akteur*innen der Kultur­wirt­schaft und
    • der Öffentlich­keit zu­gäng­liche private Biblio­theken.

    Einen Antrag stellen kann nur, wer im Sinne der Landes­haus­halts­ordnung Berlin Zu­wendungs­empfänger, also eine Stelle außerhalb der Verwaltung ist (§ 23 LHO). Damit kommen als Zu­wendungs­em­pfänger nicht in Betracht: Bezirks­ämter, Volks­hoch­schulen, öffent­liche Musik­schulen, öffent­liche Schulen, Kitas, Jugend­frei­zeit­ein­rich­tungen in öffent­licher Träger­schaft, öffent­liche Biblio­theken, nach­ge­ordnete Kultur­ein­richtungen. Ist ein Projekt­beteiligter eine solche Ein­richtung, kann der Förder­verein der Ein­richtung einen An­trag ein­reichen.
    Bildungs­ein­richtungen können selbst Zuwendungs­empfänger sein, wenn sie einen Träger haben, der nicht das Land Berlin ist (z. B. eine Privatschule).

  • Welche Finanzierungsart gibt es?

    Grundsatz: Teilfinanzierung als Fehl­bedarfs­finan­zierung

    Ausnahme mit eingehender Be­grün­dung: Voll­finan­zierung

  • Kann ein Honorar aus den Fördermitteln gezahlt werden und gibt es Honorarobergrenzen?

    Zuwendungsfähig können sein:

    • Personal­aus­gaben, zum Beispiel auch von fest­ange­stellten, in Teil­zeit be­schäftigten Mit­arbeiter:innen in Höhe des für das Projekt auf­ge­wen­deten Zeit­anteils;
    • Honorar­aus­gaben z. B. für die Projekt­leitung, die Durch­führung von Work­shops, die Dokumen­tation, die Öffent­lichkeits­arbeit, die Buch­haltung, die Vor- und Nach­bereitung, Auf- und Abbau etc.

    Für künst­lerische oder kultur­päda­go­gische Leistungen darf pro 60 Minuten ein Honorar in Höhe von bis zu maximal 30,00 € ver­an­schlagt werden; Aus­nahmen werden nur in be­grün­deten Fällen zu­gelassen.

  • Was muss bei der Auflistung und Kalkulation von Sachausgaben berücksichtigt werden?

    Zuwendungsfähig können sein:

    • Sachausgaben, ins­be­sondere Projekt- und Büro­material, Porto, Telefon (grund­sätzlich nur Einzel­nach­weis, ggf. Prepaid­karte), Gebühren und Beiträge (Künstler­sozial­kasse, Sonder­konto, GEMA), Öffent­lich­keits­arbeit, Doku­men­tation, Trans­porte, Fahrt­ausgaben (nicht Arbeits­wege), er­forder­liche Ver­pflegung (nur für Kinder/Jugend­liche/junge Er­wachsene).
    • Die Anschaffung technischer Klein­geräte ist bis zu 100 € brutto je Gerät zu­wendungs­fähig, je Projekt insgesamt aber höchstens bis zu 1.000 €. Anson­sten werden die Miete oder förder­fähige Aus­gaben für die projekt­be­zo­gene Nutzung tech­nischer Geräte (z. B. PC, Laptop, Kamera, Beamer und deren Peripherie), be­messen an der Nutzungs­dauer in An­lehnung an die Ab­schreibungs­kosten, als zu­wendungs­fähig an­erkannt.

    Hohe Druck­ausgaben für Dokumen­tationen (Broschüren, DVDs, CDs) werden nur in be­grün­deten Aus­nahme­fällen ge­fördert. Hier ist das Verhältnis von Auf­wand (Ausgaben) und Nutzen (Auflage, Vertrieb) aus­schlag­gebend. Bevorzugt sollten dafür digitale Formate und Verbreitungs­medien, z. B. Kubinaut, genutzt werden.

  • Gibt es weitere Dinge zu beachten?
    • Mittel des Berliner Projekt­fonds Kulturelle Bildung dürfen nicht zur Kompen­sation anderer Landes- und/oder bezirk­licher Mittel oder anderer Förder­pro­gramme ein­ge­setzt werden.
    • Antrags­be­dingung ist die Be­schrei­bung eines gemein­sam er­arbeiteten, nicht ge­winn­orientier­ten Kooperations­projektes im Tandem von Partnern aus dem Kunst- und Kultur­bereich einer­seits sowie aus dem Bildungs- und/oder Jugend­bereich anderer­seits. „Letters of intent“ (Absichts­erklärungen) von zu­sätz­lichen Kooperations­partnern sind dem Antrag beizufügen. Dies trifft auf Einzel­per­sonen wie Ein­rich­tungen zu.
    • Die Förderung setzt in der Regel eine an­ge­messene finan­zielle Eigen­leistung voraus. Diese nicht baren Eigen­leistungen (Personal- und Sach­aus­gaben) sind im Finanzierungs­plan als solche zu kenn­zeich­nen und ge­sondert aus­zu­weisen. Es wird erwartet, dass Antrag­stellende bzw. (Tandem-) Projekt­partner, die Ein­rich­tungen der öffent­lichen Hand, aus Mitteln der öffent­lichen Hand institutio­nell ge­förderte Ein­rich­tungen oder aus Mitteln des privaten Sektors ge­förderte Ein­rich­tungen sind, darüber hinaus einen an­ge­messenen Eigen­anteil als bare Leistung (Eigen­mittel) ein­bringen.

Downloads

  • Muster Kooperationsvereinbarung

    Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung, Fördersäule 3, Pankow

    DOCX-Dokument (16.5 kB) - Stand: 2020

  • Förderrichtlinien

    Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung, Fördersäule 3, Pankow

    PDF-Dokument (5.5 MB) - Stand: 2024

  • Vorlage Finanzierungsplan

    Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung, Fördersäule 3, Pankow

    XLSX-Dokument (29.2 kB) - Stand: 10/2022

  • Vorlage Verwendungsnachweis

    Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung, Fördersäule 3, Pankow

    XLSX-Dokument (46.7 kB) - Stand: 11/2022

  • Erfolgskontrollbogen

    Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung, Fördersäule 3, Pankow
    → → → Bitte möglichst nicht handschriftlich ausfüllen.

    DOCX-Dokument (61.6 kB) - Stand: 2023

  • Informationen zum Zuwendungsverfahren im FB Kunst und Kultur des BA Pankow von Berlin

    PDF-Dokument (902.8 kB) - Stand: 09/2023
    Dokument: Fachbereich Kunst und Kultur Pankow / Kulturförderung / Alexandra Heyden

  • Information nach Art. 13 DS-GVO für Antragstellende

    PDF-Dokument (336.1 kB) - Stand: 11/2022

  • Logo Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung

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  • Logo Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung

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  • Logo Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung

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Weitere Formate des Logos finden Sie hier auf der Website des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung.

  • Logo Bezirksamt Pankow von Berlin, Amt für Weiterbildung und Kultur

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