Angebote für mehr Barrierefreiheit in der Kommunikation
Hinweis zu Leistungen nach dem Landes-Gleichberechtigungs-Gesetz §13-15:
Menschen mit Behinderungen haben bei Bedarf Anspruch auf folgende Angebote:
- Deutsche Gebärdensprache, lautsprachbegleitende Gebärden und andere geeignete Kommunikationsformen: Das Bezirksamt beauftragt eine Dolmetschung und trägt die Kosten.
- Wir nehmen Anträge zur Niederschrift ab. Wir stellen Dokumente in wahrnehmbarer Form zur Verfügung.
- Wir erläutern Dokumente in einfacher und Leichter Sprache.
Weitere Angebote auf Anfrage. Der Anspruch bezieht sich nur auf Leistungen nach dem Landes-Gleichberechtigungs-Gesetz.
Bitte beachten: Es kann aktuell noch zu langen Wartezeiten kommen. Wir arbeiten daran.