Angebote für mehr Barrierefreiheit in der Kommunikation

Hinweis zu Leistungen nach dem Landes-Gleichberechtigungs-Gesetz §13-15:

Menschen mit Behinderungen haben bei Bedarf Anspruch auf folgende Angebote:

  • Deutsche Gebärden­sprache, laut­sprach­begleitende Gebärden und andere geeignete Kommunikations­formen: Das Bezirksamt beauftragt eine Dolmetschung und trägt die Kosten.
  • Wir nehmen Anträge zur Niederschrift ab. Wir stellen Dokumente in wahrnehmbarer Form zur Verfügung.
  • Wir erläutern Dokumente in einfacher und Leichter Sprache.

Weitere Angebote auf Anfrage. Der Anspruch bezieht sich nur auf Leistungen nach dem Landes-Gleichberechtigungs-Gesetz.

Bitte beachten: Es kann aktuell noch zu langen Wartezeiten kommen. Wir arbeiten daran.