Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Der Fachbereich Kunst und Kultur Pankow vergibt für das Haushaltsjahr 2024 Aufführungsprämien aus Mitteln der Senatsverwaltung für Kultur und Europa in Höhe von ca. 64.000 € zur Förderung von Kinder-, Jugend- und Puppentheatern und Akteur:innen im Bereich der Performing Arts für ein junges Publikum. Grundlage für die Ausreichung der Fördermittel ist die Leitlinie zum KiA-Programm vom 28. Februar 2024.
Gegenstand der Förderung
Die Aufführungsprämien werden auf Antrag für Theaterangebote gewährt, die von Einzelkünstler:innen oder mobilen freien Gruppen in Form von Einzelveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen für Kinder und Jugendliche in unterversorgten Pankower Stadträumen organisiert und aufgeführt werden.
Dies sind derzeit folgende Prognoseräume
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- Buch (0310)
- Nördliches Pankow (0320)
- Südliches Pankow (0340)
- Nördliches Weißensee (0330)
- Südliches Weißensee (0350)
- Südlicher Prenzlauer Berg (0370)*
1 Alle Bezirke Berlins sind in so genannte lebensweltlich orientierte Räume (LOR) eingeteilt. Siehe: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/basisdaten_stadtentwicklung/lor/
*Der Südliche Prenzlauer Berg konnte in der Ausschreibung 2024 aufgrund zeitlicher Überschneidungen noch nicht berücksichtigt werden. So bald neue Aufführungsprämien vergeben werden, gilt er jedoch ebenfalls als unterversorgt.
Eine grafische Übersicht der relevanten Prognoseräume finden Sie in der oben verlinkten Karte und im Download-Bereich. Die Aktualisierung der Karte auf den o. g. Stand von 2024 steht noch aus.
Art und Umfang der Förderung
Die Aufführungsprämie wird als pauschalierte Zuwendung nach Durchführung der Veranstaltung(en) und Vorlage des/der entsprechenden Nachweise(s) gewährt.
Die Höhe der Aufführungsprämie beträgt max. 1.700 € pro Einzelveranstaltung und setzt sich wie folgt zusammen:
- 460 € für eine von einer Einzelperson organisierte und durchgeführte Veranstaltung
- Erhöhung der Prämie um jeweils 310 € für jede weitere insbesondere künstlerisch tätige Person pro Veranstaltung
- Bei mehr als fünf beteiligten Akteur:innen reduziert sich die individuelle Prämie aufgrund des Maximalbetrages i. H. v. 1.700 € entsprechend
- Die Beträge i. H. v. 460 € bzw. 310 € dürfen grundsätzlich nur für Personen berechnet werden, die aktiv und vor Ort an der jeweiligen Veranstaltung beteiligt sind.
Antragsteller:innen
Antragsberechtigt sind professionell arbeitende Einzelkünstler:innen und freie Gruppen, die vorrangig in Berlin tätig sind und dort Projekte konzipieren und umsetzen.
Förderzeitraum
Pro Jahr ist mindestens eine Antragsfrist vorgesehen. Diese endet derzeit am 15. Januar des betreffenden Jahres. Weitere Fristen werden je nach Verfügbarkeit der Mittel veröffentlicht.
In der Regel können Aufführungsprämien für Veranstaltungen beantragt und bewilligt werden, die bis spätestens 30. November des betreffenden Jahres durchgeführt werden.
Fördervoraussetzungen und formale Kriterien
- Gefördert werden Einzelveranstaltungen und Veranstaltungsreihen an eindeutig benannten Veranstaltungsorten innerhalb der o. g. Prognoseräume.
- Gefördert werden ausschließlich Veranstaltungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht stattgefunden haben und bis max. 30.11. des Jahres durchgeführt werden. Ausnahmen für Veranstaltungen im Dezember des Jahres können ggf. gewährt werden.
- Zur jeweiligen Antragsfrist können pro Antragsteller:in / Gruppe Aufführungsprämien für maximal fünf Veranstaltungen beantragt werden. Zudem soll sich ein Antrag auf maximal zwei verschiedene Stücke beziehen.
- Die Aufführungsprämie wird nur für Veranstaltungen mit einer Mindestdauer von 30 min. gewährt.
- Für geförderte Aufführungen wird ein Mindesteintrittspreis von 5 € pro Zuschauer:in empfohlen.
- Vorausgesetzt wird die künstlerische Qualität der Angebote und die entsprechende Qualifikation der mitwirkenden Künstler:innen. Die Beurteilung erfolgt anhand der eingereichten Anlagen zum Antrag sowie ggf. unter Berücksichtigung online verfügbarer Arbeitsproben.
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Im Fall der Bewilligung von Aufführungsprämien ist die Registrierung der Zuwendungsempfänger:innen und entsprechende Veröffentlichung geförderter Aufführungen auf der Website www.meintheater.jetzt verpflichtend.
Ausgeschlossen ist die Förderung kommerziell realisierbarer Vorhaben sowie die Förderung solcher Vorhaben, die von kulturellen Institutionen, schulischen Einrichtungen sowie Trägern der freien Jugendhilfe in Berlin im Rahmen ihrer jeweiligen Regelaufgaben aus Eigenmitteln zu realisieren sind.
Die Vergabe der Fördermittel steht unter dem Haushaltsvorbehalt. Ihre Verfügbarkeit ist die grundsätzliche Bedingung für die Bewilligung der entsprechenden Zuwendungen.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.