Informationen / Antragstellung

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Aktuelle Hinweise

Die Antragsfrist für Maßnahmen im Jahr 2025 endete am 15. Oktober 2024.
Förder­mittel für Maß­nahmen im Jahr 2026 können voraus­sichtlich ab Sommer 2025 be­antragt werden.

Hinweis: Maßnahmen zu Diversitätsentwicklung, Anti­dis­kriminie­rung und Barriere­frei­heit sind besonders förderfähig. Bauliche Maß­nahmen sind aus­geschlossen. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Förderrichtlinien

Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Der Bezirk Pankow profitiert von der Attraktivität und Breite des Angebots der freien Kunst- und Kultur­szene und hat inso­fern ein immanentes Interesse daran, dieses zu verstetigen und zu erweitern.

Der Fachbereich Kunst und Kultur im Bezirksamt Pankow von Berlin vergibt vor diesem Hintergrund Mittel zur struktu­rellen Stärkung der Freien Szene. Diese werden nach Maßgabe der Landes­haus­halts­ordnung von Berlin (LHO) und den Ausführungsvorschriften zu § 44 LHO eingesetzt. Ziel ist die nachhaltige Unterstützung von Kunst- und Kultur­ein­richtungen in freier Träger­schaft, die im Bezirk Pankow ihren Sitz haben.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Maßnahmen, die den organisa­tori­schen und tech­nischen Betrieb der Ein­richtungen optimieren. Das Förder­instrument ergänzt die projekt­basierte Arbeit der im Bezirk ver­ankerten Akteur*innen und soll eine struk­tu­relle Ent­wicklung unter­stützen. Ermöglicht werden dabei einer­seits techni­sche und beweg­liche An­schaf­fungen und anderer­seits Qualifizierungen und Organi­sa­tions­beratungen. Dies umfasst auch Maß­nahmen in den Bereichen Anti­dis­kriminie­rung, Diversitäts­ent­wicklung und Barriere­freiheit.

Der Einsatz der Mittel soll in den einzelnen Ein­richtungen
  • zu einer Ver­besserung im Betriebs­ablauf / bei den Arbeits­be­din­gungen beitragen,
  • eine Weiterqualifizierung der Akteur*innen unterstützen,
  • Diskriminierung entgegen­wirken und Gleich­stellung fördern,
  • die Attraktivität des Ortes / des Ange­botes für das Publikum erhöhen,
  • die infrastrukturellen Voraus­setzungen zur Teil­habe von Menschen mit Be­hin­de­rungen ver­bessern,
  • die kulturelle Infrastruktur der Freien Szene im Bezirk Pankow stärken.

Die Förderung baulicher Maßnahmen ist aus­ge­schlossen. Für künst­lerische oder kulturelle Projekt­arbeit sind andere Pro­gramme vor­gesehen.

Personenkreis / Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Kunst- und Kultur­ein­richtungen in freier Träger­schaft, die gegen­wärtig keine Spiel­stätten­förderung im Sinne einer struk­turellen Förderung (z. B. Basisförderung, Förderung für Produktionsorte) erhalten und die ihren Sitz im Bezirk Pankow haben. Erwünscht sind Bewer­bungen viel­fältiger Perspek­tiven und von künst­lerischen Akteur*innen, die im Kultur­bereich bislang aufgrund von Diskriminierungs­erfahrungen unter­repräsen­tiert sind. Zuwendungs­empfän­ger*innen können natürliche und juristische Personen sein.

Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Bewilligung von Zu­wen­dungen ist die Verfüg­barkeit und Frei­gabe der ent­sprechen­den Gelder im Haus­halt. Diese erfolgt in der Regel zu Beginn des für die Förderung relevanten Haushalts­jahres, ist jedoch zum Zeit­punkt der Aus­schreibung noch nicht gegeben.

Gemäß den haushalts­recht­lichen Bestimmungen können nur solche Maß­nahmen ge­fördert werden, die zum Zeitpunkt der An­trag­stellung und vor eventueller Bewilli­gung noch nicht be­gonnen haben und deren Ab­schluss das betreffende Haus­halts­jahr nicht über­schreitet. Der Be­willi­gungs­zeit­raum endet somit spätestens am 31. Dezember des Jahres. Frühest­möglicher Beginn des Förder­zeit­raumes ist der 1. März desselben Jahres. Die An­schaffungen müssen in der Ein­richtung sorg­fältig gepflegt und inventari­siert werden.

Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf gleich­berechtigte Teilhabe am kulturellen Leben, insbeson­dere auf Zugang zu kul­tu­rel­len Veran­staltungen. Barriere­freiheit soll im Rahmen der Maßnahme eingeplant und erläutert werden. Eine ent­sprechende Erst­beratung ist beim Berliner Projekt­büro für Diversitäts­entwicklung – Diversity Arts Culture – möglich.

Im Übrigen gelten die Voraus­setzungen zur Gewährung von Zuwen­dungen nach Maßgabe der LHO Berlin und den relevanten Aus­führungs­vorschriften:
  • öffentliches Interesse und Vorrang anderer Mittel (z. B. Eigenmittel)
  • Grundprinzipien der Wirtschaft­lichkeit/­Sparsamkeit
  • Sicherstellung einer ordnungs­gemäßen Geschäfts­führung
  • Für juristische Personen: Registrierung in der Transparenz­datenbank sowie Zu­stimmung zur Veröffent­lichung in der Zuwendungs­daten­bank des Landes Berlin

Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

Es handelt sich in der Regel um eine Fehlbedarfs­finanzierung. Pro Einrichtung und Jahr können maximal 7.500 € vergeben werden. Zulässig sind Ausgaben für:
  • bewegliche Ausstattung: Technik und sonstige Gegenstände
  • Qualifizierungen, Fach-­Beratungen, Weiter­bildungen, Trainings, Work­shops
  • Kombinationen aus diesen beiden Punkten, z. B. eine induktive Höranlage mit einer Schulung für 5 Personen oder ein Mischpult mit einer Weiter­bildung für 2 Personen.

Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Hinweise zu Zuwendungen für Diversitätsentwicklung, Antidiskriminierung und Barrierefreiheit.

Insgesamt stehen pro Haushaltsjahr bis zu 30.000 € zur Verfügung.

Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Es gelten die Allgemeinen Neben­bestimmungen für Projekt­förderungen (ANBest-P). Ergänzend oder abweichend davon gelten folgende Bestimmungen:
  • Der Verwendungs­zweck der bezirklichen Zu­wendung ist im Finanzierungs­plan explizit zu benennen.
  • Im Zuwendungs­bescheid werden Publizitäts­regelungen fest­gelegt, die bei Förderung des Vorhabens zu beachten sind.
  • Die Titel der geförderten Maßnahmen, die Namen der Zuwendungs­empfänger*innen sowie die jeweiligen Zuwendungs­beträge werden auf der Website der Fach­ver­waltung veröffent­licht.
  • Der Verwendungs­nachweis ist spätestens vier Monate nach Ende des Bewilligungs­zeit­raumes vorzulegen.

Vergabeverfahren

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen eines unab­hängigen, interdiszi­plinär besetzten Förder­beirats. Nähere Informationen zur Arbeit und Zusammen­setzung des Gremiums finden sich im ent­sprechenden Bereich auf den “Webseiten der Fach­verwaltung.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligungs­behörde entscheidet aufgrund ihres pflicht­gemäßen Ermessens im Rahmen der verfüg­baren Haus­halts­mittel.

Die Entscheidungen liegen voraus­sichtlich bis Ende Dezember des Antrags­jahres vor, die Mitteilung über die Förder­ent­scheidung erfolgt schriftlich. Alle Angaben werden ver­traulich behandelt und dienen aus­schließlich Ent­scheidungs- bzw. Förder­zwecken. In diesem Zusammen­hang ist die Kenntnis­nahme der Information nach Art. 13 DS-GVO für Antrag­stellende bei Antrag­stellung zu bestätigen.

Antragstellung

Die Beantragung erfolgt zweistufig innerhalb der aktuellen Antragsfrist:

1.) unter Nutzung eines Online-Formulars zur Infrastrukturförderung inklusive Upload der unten genannten Anlagen Nr. 1 – 4. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtgröße aller Dateien nicht mehr als 5 MB beträgt und ausschließlich PDF-Dokumente hochgeladen werden sollen. sowie 2.) unter Einreichung eines Originalantrags. Dieser besteht aus einem ausgedruckten Antragsformular (wird aus dem Online-Formular generiert) sowie jeweils einem Ausdruck der unten genannten Anlagen. Anlagen zum Antrag sind:
  1. Beschreibung der Kultureinrichtung > formlos
  2. Beschreibung des Bedarfs / der geplanten Maßnahme inkl. Erläuterung folgender inhaltlicher Aspekte:
    – Welche Anschaffung / Dienstleistung soll für die Einrichtung erfolgen und warum?
    – Welche Ziele und Entwicklungen streben Sie dadurch an?
    – Welche potentiellen Dienstleister*innen sowie ggf. Kooperationspartner*innen und weitere Personen/Organisationen sind an der Umsetzung beteiligt? > formlos
  3. Finanzierungsplan > Online zum Download verfügbare Excel-Vorlage ist verpflichtend
  4. drei Kostenangebote für die geplanten Anschaffungen und/oder Dienstleistungen unter Berücksichtigung folgender Vorgaben:
    Aufträge mit einem Gesamtvolumen bis zu 1.000 Euro netto:
    – Formloser Preisvergleich desselben Produkts bzw. vergleichbare Leistungen bei mindestens drei unterschiedlichen Anbietern. Online-Preisvergleiche in Form von Ausdrucken oder Bildschirmfotos sind hier ausreichend.
    Aufträge mit einem Gesamtvolumen ab 1.000,01 Euro netto:
    – Es sind drei Vergleichsangebote für dasselbe Produkt bzw. vergleichbare Leistungen von unterschiedlichen Anbietern einzuholen. Die Angebote können schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Ausdrucke von Internetangeboten werden nicht anerkannt.
  5. ggf. Kopien von Vereinssatzung, Vereinsregisterauszug, GbR-Verträgen etc. > nur analog einzureichen
  6. ggf. Vertretungsvollmachten bei Gruppenprojekten oder juristischen Personen > nur analog einzureichen
  7. ggf. Nachweis über Vorsteuerabzugsberechtigung > nur analog einzureichen

Im Originalantrag sind sowohl das Antrags­formular als auch der Finanzierungs­plan eigen­händig zu unter­schreiben. Digital eingefügte Unter­schriften können nicht anerkannt werden.

Der Antrag muss auf Deutsch ein­gereicht werden. Von Nicht-Mutter­sprachler*innen wird jedoch keine fehler­freie Recht­schreibung/­Grammatik erwartet, so lange der Inhalt ver­ständlich ist.

Die Frist für die Online-Antrag­stellung endet jährlich am 15. Oktober um 23:59 Uhr.
Der Antrag gilt nur dann als ein­ge­gangen, wenn der unter­schriebene und voll­ständige Original­antrag spätestens einen Werk­tag nach Ablauf der Antrags­frist per Post auf­ge­geben (es gilt der Poststempel) oder unter Nutzung des Haus­briefkastens (s.u.) eingereicht wird bei:

Bezirksamt Pankow von Berlin
Amt für Weiterbildung und Kultur
Fachbereich Kunst und Kultur, SG Kulturförderung
Danziger Straße 101
10405 Berlin

Der Hausbriefkasten befindet sich an o. g. Adresse, Aufgang B (brauner Einwurf­schlitz in der Tür).

Downloads

  • Vorlage Finanzierungsplan

    Infrastrukturförderung

    XLSX-Dokument (24.3 kB) - Stand: 10/2022

  • Informationen zum Zuwendungsverfahren im FB Kunst und Kultur des BA Pankow von Berlin

    PDF-Dokument (742.7 kB) - Stand: 09/2024
    Dokument: Fachbereich Kunst und Kultur Pankow / Kulturförderung / Alexandra Heyden

  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

    PDF-Dokument (132.8 kB) - Stand: 02/2020

  • Vorlage Verwendungsnachweis

    Infrastrukturfoerderung

    XLSX-Dokument (52.3 kB) - Stand: 03/2023

  • Information nach Art. 13 DS-GVO für Antragstellende

    PDF-Dokument (336.1 kB) - Stand: 11/2022

  • Infrastrukturförderung. Hinweise zu Diversitätsentwicklung, Antidiskriminierung und Barrierefreiheit

    PDF-Dokument (190.6 kB) - Stand: 09/2024

  • Tipps für den formlosen Sachbericht

    PDF-Dokument (201.4 kB) - Stand: 07/2024

  • Logo Bezirksamt Pankow von Berlin, Amt für Weiterbildung und Kultur

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  • Logo Bezirksamt Pankow von Berlin, Amt für Weiterbildung und Kultur

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  • Logo Bezirksamt Pankow von Berlin, Amt für Weiterbildung und Kultur

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  • Logo Bezirksamt Pankow von Berlin, Amt für Weiterbildung und Kultur

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  • Logo Bezirkskulturfonds - BA Pankow - Amt für Weiterbildung und Kultur

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  • Logo Bezirkskulturfonds - BA Pankow - Amt für Weiterbildung und Kultur

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  • Logo Bezirkskulturfonds - BA Pankow - Amt für Weiterbildung und Kultur

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  • Logo der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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  • Logo der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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  • Logo der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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  • Logo der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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Logos der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Weiterere Logo-Varianten unter: www.berlin.de/sen/kulteu/service/logos/

  • Logo Bezirkskulturfonds Berlin

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  • Logo Bezirkskulturfonds Berlin

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  • Logo Bezirkskulturfonds Berlin

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  • Logo Bezirkskulturfonds Berlin

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  • Logo Bezirkskulturfonds Berlin

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  • Logo Bezirkskulturfonds Berlin

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