Informationen / Antragstellung

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Aktuelle Hinweise

Sie können voraussichtlich im Herbst 2026 einen Antrag für 2027 stellen.
Die Antragsfrist für Maßnahmen im Jahr 2026 war der 15. Oktober 2025.

Sie haben Fragen? Bitte lesen Sie zuerst die Förder-Richtlinien. Schauen Sie auch in die Downloads. Melden Sie sich dann gerne per E-Mail oder Telefon. Bei Bedarf sind auch Videokonferenzen möglich.

Unterstützung durch das Programm ACCESS

ACCESS ist ein Programm für mehr Barrierefreiheit in der Kultur­förderung. Das Programm unterstützt Personen mit Behinderung oder chronischer Krankheit. Das Programm unterstützt auch Taube und neuro­divergente Personen. Sie planen ein Projekt? Sie möchten einen Antrag auf Förderung stellen? ACCESS hilft Ihnen mit Beratung. Sie können auch Geld für Assistenzen und Sach­mittel bekommen.

Förder-Richtlinien

Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Der Bezirk Pankow profitiert von der Attraktivität und Breite des Angebots der freien Kunst- und Kultur­szene und hat inso­fern ein immanentes Interesse daran, dieses zu verstetigen und zu erweitern.

Der Fachbereich Kunst und Kultur im Bezirksamt Pankow von Berlin vergibt vor diesem Hintergrund Mittel zur struktu­rellen Stärkung der Freien Szene. Diese werden nach Maßgabe der Landes­haus­halts­ordnung von Berlin (LHO) und den Ausführungsvorschriften zu § 44 LHO eingesetzt. Ziel ist die nachhaltige Unterstützung von Kunst- und Kultur­ein­richtungen in freier Träger­schaft, die im Bezirk Pankow ihren Sitz haben.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Maßnahmen, die den organisa­tori­schen und tech­nischen Betrieb der Ein­richtungen optimieren. Das Förder­instrument ergänzt die projekt­basierte Arbeit der im Bezirk ver­ankerten Akteur*innen und soll eine struk­tu­relle Ent­wicklung unter­stützen. Ermöglicht werden dabei einer­seits techni­sche und beweg­liche An­schaf­fungen und anderer­seits Qualifizierungen und Organi­sa­tions­beratungen. Dies umfasst auch Maß­nahmen in den Bereichen Anti­dis­kriminie­rung, Diversitäts­ent­wicklung und Barriere­freiheit.

Der Einsatz der Mittel soll in den einzelnen Ein­richtungen
  • zu einer Ver­besserung im Betriebs­ablauf / bei den Arbeits­be­din­gungen beitragen,
  • eine Weiterqualifizierung der Akteur*innen unterstützen,
  • Diskriminierung entgegen­wirken und Gleich­stellung fördern,
  • die Attraktivität des Ortes / des Ange­botes für das Publikum erhöhen,
  • die infrastrukturellen Voraus­setzungen zur Teil­habe von Menschen mit Be­hin­de­rungen ver­bessern,
  • die kulturelle Infrastruktur der Freien Szene im Bezirk Pankow stärken.

Die Förderung baulicher Maßnahmen ist aus­ge­schlossen. Für künst­lerische oder kulturelle Projekt­arbeit sind andere Pro­gramme vor­gesehen.

Personenkreis / Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Kunst- und Kultur­ein­richtungen in freier Träger­schaft, die gegen­wärtig keine Spiel­stätten­förderung im Sinne einer struk­turellen Förderung (z. B. Basisförderung, Förderung für Produktionsorte) erhalten und die ihren Sitz im Bezirk Pankow haben. Erwünscht sind Bewer­bungen viel­fältiger Perspek­tiven und von künst­lerischen Akteur*innen, die im Kultur­bereich bislang aufgrund von Diskriminierungs­erfahrungen unter­repräsen­tiert sind. Zuwendungs­empfän­ger*innen können natürliche und juristische Personen sein.

Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Bewilligung von Zu­wen­dungen ist die Verfüg­barkeit und Frei­gabe der ent­sprechen­den Gelder im Haus­halt. Diese erfolgt in der Regel zu Beginn des für die Förderung relevanten Haushalts­jahres, ist jedoch zum Zeit­punkt der Aus­schreibung noch nicht gegeben.

Gemäß den haushalts­recht­lichen Bestimmungen können nur solche Maß­nahmen ge­fördert werden, die zum Zeitpunkt der An­trag­stellung und vor eventueller Bewilli­gung noch nicht be­gonnen haben und deren Ab­schluss das betreffende Haus­halts­jahr nicht über­schreitet. Der Be­willi­gungs­zeit­raum endet somit spätestens am 31. Dezember des Jahres. Frühest­möglicher Beginn des Förder­zeit­raumes ist der 1. März desselben Jahres. Die An­schaffungen müssen in der Ein­richtung sorg­fältig gepflegt und inventari­siert werden.

Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf gleich­berechtigte Teilhabe am kulturellen Leben, insbeson­dere auf Zugang zu kul­tu­rel­len Veran­staltungen. Barriere­freiheit soll im Rahmen der Maßnahme eingeplant und erläutert werden. Eine ent­sprechende Erst­beratung ist beim Berliner Projekt­büro für Diversitäts­entwicklung – Diversity Arts Culture – möglich.

Im Übrigen gelten die Voraus­setzungen zur Gewährung von Zuwen­dungen nach Maßgabe der LHO Berlin und den relevanten Aus­führungs­vorschriften:
  • öffentliches Interesse und Vorrang anderer Mittel (z. B. Eigenmittel)
  • Grundprinzipien der Wirtschaft­lichkeit/­Sparsamkeit
  • Sicherstellung einer ordnungs­gemäßen Geschäfts­führung
  • Für juristische Personen: Registrierung in der Transparenz­datenbank sowie Zu­stimmung zur Veröffent­lichung in der Zuwendungs­daten­bank des Landes Berlin

Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

Es handelt sich in der Regel um eine Fehlbedarfs­finanzierung. Pro Einrichtung und Jahr können maximal 7.500 € vergeben werden. Zulässig sind Ausgaben für:
  • bewegliche Ausstattung: Technik und sonstige Gegenstände
  • Qualifizierungen, Fach-­Beratungen, Weiter­bildungen, Trainings, Work­shops
  • Kombinationen aus diesen beiden Punkten, z. B. eine induktive Höranlage mit einer Schulung für 5 Personen oder ein Mischpult mit einer Weiter­bildung für 2 Personen.

Bitte beachten Sie die Hinweise zu Ausgaben für mehr Barrierefreiheit, Diversität und gegen Diskriminierung.

Insgesamt stehen pro Haushaltsjahr bis zu 30.000 € zur Verfügung.

Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Es gelten die Allgemeinen Neben­bestimmungen für Projekt­förderungen (kurz: ANBest-P). Ergänzend oder abweichend davon gelten folgende Bestimmungen:
  • Der Verwendungs­zweck der bezirklichen Zu­wendung ist im Finanzierungs­plan explizit zu benennen.
  • Im Zuwendungs­bescheid werden Publizitäts­regelungen fest­gelegt, die bei Förderung des Vorhabens zu beachten sind.
  • Die Titel der geförderten Maßnahmen, die Namen der Zuwendungs­empfänger*innen sowie die jeweiligen Zuwendungs­beträge werden auf der Website der Fach­ver­waltung veröffent­licht.
  • Der Verwendungs­nachweis ist spätestens vier Monate nach Ende des Bewilligungs­zeit­raumes vorzulegen.

Vergabeverfahren

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen eines unab­hängigen, interdiszi­plinär besetzten Förder­beirats. Nähere Informationen zur Arbeit und Zusammen­setzung des Gremiums finden sich im ent­sprechenden Bereich auf den “Webseiten der Fach­verwaltung.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligungs­behörde entscheidet aufgrund ihres pflicht­gemäßen Ermessens im Rahmen der verfüg­baren Haus­halts­mittel.

Die Entscheidungen liegen voraus­sichtlich bis Ende Dezember des Antrags­jahres vor, die Mitteilung über die Förder­ent­scheidung erfolgt schriftlich. Alle Angaben werden ver­traulich behandelt und dienen aus­schließlich Ent­scheidungs- bzw. Förder­zwecken. In diesem Zusammen­hang ist die Kenntnis­nahme der Information nach Art. 13 DS-GVO für Antrag­stellende bei Antrag­stellung zu bestätigen.

Antragstellung

Die Beantragung erfolgt zweistufig innerhalb der aktuellen Antragsfrist:

1.) unter Nutzung eines Online-Formulars zur Infrastrukturförderung inklusive Upload der unten genannten Anlagen Nr. 1 – 4. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtgröße aller Dateien nicht mehr als 5 MB beträgt und ausschließlich PDF-Dokumente hochgeladen werden sollen. sowie 2.) unter Einreichung eines Originalantrags. Dieser besteht aus einem ausgedruckten Antragsformular (wird aus dem Online-Formular generiert) sowie jeweils einem Ausdruck der unten genannten Anlagen. Anlagen zum Antrag sind:
  1. Beschreibung der Kultureinrichtung > formlos
  2. Beschreibung des Bedarfs / der geplanten Maßnahme inkl. Erläuterung folgender inhaltlicher Aspekte:
    – Welche Anschaffung / Dienstleistung soll für die Einrichtung erfolgen und warum?
    – Welche Ziele und Entwicklungen streben Sie dadurch an?
    – Welche potentiellen Dienstleister*innen sowie ggf. Kooperationspartner*innen und weitere Personen/Organisationen sind an der Umsetzung beteiligt? > formlos
  3. Finanzierungsplan > Online zum Download verfügbare Excel-Vorlage ist verpflichtend
  4. Informationen zu den geplanten Anschaffungen und/oder Dienstleistungen gemäß folgenden Vorgaben:
    Auftragswert bis 500 Euro netto:
    – Formlose Mitteilung zur Auswahl des Anbieters für die geplante Anschaffung/Dienstleistung und Nennung des entsprechenden Preises lt. aktueller Recherche.
    Auftragswert ab 500,01 € netto bis 5.000 € netto:
    – Formloser Preisvergleich z. B. durch Online-Recherche, Screenshots oder telefonische Auskünfte sowie schriftliche Zusammenfassung der Auswahlentscheidung („Auswahlvermerk“). Bitte beachten Sie, dass stets identische oder mindestens vergleichbare Produkte und Dienstleistungen verglichen werden, um das wirtschaftlichste Angebot auswählen zu können.
    Auftragswert ab 5.000,01 € netto:
    – Drei Vergleichsangebote für dasselbe Produkt bzw. vergleichbare Leistungen von unterschiedlichen Anbietern. Die Angebote können per E-Mail erfolgen. Formlose Preisvergleiche (s. o.) werden nicht anerkannt.
  5. ggf. Kopien von Vereinssatzung, Vereinsregisterauszug, GbR-Verträgen etc. > nur analog einzureichen
  6. ggf. Vertretungsvollmachten bei Gruppenprojekten oder juristischen Personen > nur analog einzureichen
  7. ggf. Nachweis über Vorsteuerabzugsberechtigung > nur analog einzureichen

Im Originalantrag sind sowohl das Antrags­formular als auch der Finanzierungs­plan eigen­händig zu unter­schreiben. Digital eingefügte Unter­schriften können nicht anerkannt werden.

Der Antrag muss auf Deutsch ein­gereicht werden. Von Nicht-Mutter­sprachler*innen wird jedoch keine fehler­freie Recht­schreibung/­Grammatik erwartet, so lange der Inhalt ver­ständlich ist.

Die Frist für die Online-Antrag­stellung endet jährlich am 15. Oktober um 23:59 Uhr.
Der Antrag gilt nur dann als ein­ge­gangen, wenn der unter­schriebene und voll­ständige Original­antrag spätestens einen Werk­tag nach Ablauf der Antrags­frist per Post auf­ge­geben (es gilt der Poststempel) oder unter Nutzung des Haus­briefkastens (s.u.) eingereicht wird bei:

Bezirksamt Pankow von Berlin
Amt für Weiterbildung und Kultur
Fachbereich Kunst und Kultur, SG Kulturförderung
Danziger Straße 101
10405 Berlin

Der Hausbriefkasten befindet sich an o. g. Adresse, Aufgang B (brauner Einwurf­schlitz in der Tür).

Downloads

Allgemeines:

  • Informationen zum Zuwendungsverfahren im FB Kunst und Kultur des BA Pankow von Berlin

    ⚠ nicht für Screenreader optimiert, schwere Sprache

    PDF-Dokument (691.9 kB) - Stand: 10/2025

  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (kurz: ANBest-P) | Stand: 07/2025

    ⚠ nicht für Screenreader optimiert, schwere Sprache

    PDF-Dokument (311.1 kB) - Stand: 07/2025

  • Vorlage für eine Vollmacht

    ✔ für Screenreader optimiert

    DOCX-Dokument (21.7 kB) - Stand: 11/2025

  • Infrastrukturförderung Freie Szene: Kommentar zur Auswahl 2025

    ✔ für Screenreader optimiert

    PDF-Dokument (33.7 kB) - Stand: 11/2025

Für den Antrag:

  • Vorlage Finanzierungsplan

    Infrastrukturförderung

    XLSX-Dokument (24.3 kB) - Stand: 10/2022

  • Informationen zum Datenschutz

    ✔ für Screenreader optimiert

    PDF-Dokument (75.6 kB) - Stand: 07/2025

  • Ausgaben für mehr Barrierefreiheit, Diversität und gegen Diskriminierung

    ✔ für Screenreader optimiert

    PDF-Dokument (63.3 kB) - Stand: 07/2025

Für den Verwendungsnachweis:

  • Vorlage Verwendungsnachweis

    Infrastrukturfoerderung

    XLSX-Dokument (52.3 kB) - Stand: 03/2023

  • Tipps für den Sachbericht

    ✔ für Screenreader optimiert

    PDF-Dokument (56.5 kB) - Stand: 09/2025

Logos

Hier können Sie folgende Logos herunterladen:

  • Logo Bezirksamt Pankow von Berlin, Amt für Weiterbildung und Kultur
  • Logo Bezirkskulturfonds, Bezirksamt Pankow von Berlin, Amt für Weiterbildung und Kultur
  • Logo Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
  • Logo Bezirkskulturfonds Berlin

Wir bieten die Logos in verschiedenen Dateiformaten an.

Kontakt

Anfragen per E-Mail:

Ansprechpartnerinnen:

Jakoba Leonie Rau

Alexandra Heyden

Josephin Quade

Adresse:

Aufgang B
Raum 220 und Raum 218

Zugang nicht rollstuhlgeeignet

Verkehrsanbindungen