Der Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung stellt Mittel des Landes Berlin für kulturelle Projekte mit aktiver Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren zur Verfügung.
Den Bezirken stehen in diesem Rahmen jährlich jeweils 45.000 € zur Verfügung, die maxi-male Antragssumme beträgt 5.000 € (Fördersäule 3). Die Vergabe der Mittel ist abhängig von der Verabschiedung des jeweiligen Haushaltsgesetzes durch den Haushaltsgesetzgeber (Haushaltsvorbehalt).
Voraussetzung für die Förderung ist ein gemeinsamer Antrag zweier oder mehrerer Partner aus dem Bereich Kunst und Kultur einerseits und den Bereichen Kita, Schule, Bildung, Jugendarbeit andererseits. Die geplanten Projekte sollen insbesondere Berliner Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aktiv an künstlerischen Prozessen und an der kulturellen Vielfalt der Stadt teilhaben lassen.
Zentrale und bezirkliche Vergabe von Fördermitteln
Die Förderung aus dem Berliner Projektfonds kulturelle Bildung sieht mehrere Antragsverfahren vor, ausschlaggebend hierfür ist die beantragte Fördersumme.
Bitte beachten Sie, dass im FB Kunst und Kultur des BA Pankow nur Anträge eingereicht werden können, die sich auf ein Projekt im Bezirk beziehen, ausschlaggebend ist der Sitz der kooperierenden Bildungseinrichtung.