Die Antragsfrist für Projektvorhaben im Jahr 2025 endet am 1. Dezember 2024.
Der Link zum Online-Antragsformular sowie Termine zu zentralen Informationsveranstaltungen werden im Oktober 2024 hier veröffentlicht.
Bild: Valentina Sartori
Mit Fondsmitteln der Fördersäule 3 sollen kleinere Kooperationsprojekte in Pankower Kitas/ Schulen/ Einrichtungen der Jugendarbeit im Verbund mit (bezirklichen) Kultureinrichtungen, Künstlerinnen und Künstlern unterstützt werden.
Der Link zum Online-Antragsformular sowie Termine zu zentralen Informationsveranstaltungen werden im Oktober 2024 hier veröffentlicht.
Der Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung stellt Mittel des Landes Berlin für kulturelle Projekte mit aktiver Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren zur Verfügung.
Den Bezirken stehen in diesem Rahmen jährlich jeweils 45.000 € zur Verfügung, die maxi-male Antragssumme beträgt 5.000 € (Fördersäule 3). Die Vergabe der Mittel ist abhängig von der Verabschiedung des jeweiligen Haushaltsgesetzes durch den Haushaltsgesetzgeber (Haushaltsvorbehalt).
Voraussetzung für die Förderung ist ein gemeinsamer Antrag zweier oder mehrerer Partner aus dem Bereich Kunst und Kultur einerseits und den Bereichen Kita, Schule, Bildung, Jugendarbeit andererseits. Die geplanten Projekte sollen insbesondere Berliner Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aktiv an künstlerischen Prozessen und an der kulturellen Vielfalt der Stadt teilhaben lassen.
Die Förderung aus dem Berliner Projektfonds kulturelle Bildung sieht mehrere Antragsverfahren vor, ausschlaggebend hierfür ist die beantragte Fördersumme.
Bitte beachten Sie, dass im FB Kunst und Kultur des BA Pankow nur Anträge eingereicht werden können, die sich auf ein Projekt im Bezirk beziehen, ausschlaggebend ist der Sitz der kooperierenden Bildungseinrichtung.
Mit einer Vergabe von Fondsmitteln auf der Bezirksebene sollen kleinere Kooperationsprojekte in Pankower Kitas/ Schulen/ Einrichtungen der Jugendarbeit im Verbund mit (bezirklichen) Kultureinrichtungen, Künstlerinnen und Künstlern unterstützt werden.
Die Ausschreibung der Mittel erfolgt einmal jährlich im Dezember für das Folgejahr.
Der Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung gewährt Projektzuschüsse zur Förderung innovativer Kooperationsprojekte der kulturellen Bildung sowie größerer Projektpartnerschaften mit struktur-bildendem Charakter.
Weitere Informationen unter: Berliner Projektfonds kulturelle Bildung
Der BPKB, Fs. 3 ist für kleinere bezirkliche Projekte gedacht, die im Tandem von Partnern aus dem Kunst- und Kulturbereich einerseits sowie aus dem Bildungs- und/oder Jugendbereich anderseits konzipiert und durchgeführt werden.
Das können u.a. freie Kulturschaffende, Kultureinrichtungen, Künstler:innen und Akteur:innen der Kulturwirtschaft sein.
Zu den Bildungspartnern zählen Kindertagesstätten (Kitas), Schulen und andere Bildungseinrichtungen. Zu den Jugendpartnern zählen Kinder- und Jugendeinrichtungen, auch Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete werden als Bildungspartner anerkannt.
Es können maximal 5.000€ pro Projekt beantragt werden.
Die Zuwendung kann auch als Kofinanzierung beantragt werden, wenn für dasselbe Projekt Fördermittel an anderen Stellen beantragt werden, eine parallele Antragstellung in anderen Fördersäulen des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung ist jedoch ausgeschlossen.
Der Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung fördert Projekte kultureller Selbstbestimmungs- und Vermittlungspraxis, die von der alltäglichen Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgehen. Die Projekte sollen von und mit in Berlin lebenden Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren erarbeitet werden.
Fördermittel im Wege der Zuwendung nach § 44 LHO können u.a. nachfolgend genannte Einrichtungen erhalten:
Einen Antrag stellen kann nur, wer im Sinne der Landeshaushaltsordnung Berlin Zuwendungsempfänger, also eine Stelle außerhalb der Verwaltung ist (§ 23 LHO). Damit kommen als Zuwendungsempfänger nicht in Betracht: Bezirksämter, Volkshochschulen, öffentliche Musikschulen, öffentliche Schulen, Kitas, Jugendfreizeiteinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft, öffentliche Bibliotheken, nachgeordnete Kultureinrichtungen. Ist ein Projektbeteiligter eine solche Einrichtung, kann der Förderverein der Einrichtung einen Antrag einreichen.
Bildungseinrichtungen können selbst Zuwendungsempfänger sein, wenn sie einen Träger haben, der nicht das Land Berlin ist (z. B. eine Privatschule).
Grundsatz: Teilfinanzierung als Fehlbedarfsfinanzierung
Ausnahme mit eingehender Begründung: Vollfinanzierung
Zuwendungsfähig können sein:
Für künstlerische oder kulturpädagogische Leistungen darf pro 60 Minuten ein Honorar in Höhe von bis zu maximal 30,00 € veranschlagt werden; Ausnahmen werden nur in begründeten Fällen zugelassen.
Zuwendungsfähig können sein:
Hohe Druckausgaben für Dokumentationen (Broschüren, DVDs, CDs) werden nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert. Hier ist das Verhältnis von Aufwand (Ausgaben) und Nutzen (Auflage, Vertrieb) ausschlaggebend. Bevorzugt sollten dafür digitale Formate und Verbreitungsmedien, z. B. Kubinaut, genutzt werden.
Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung, Fördersäule 3, Pankow
Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung, Fördersäule 3, Pankow
Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung, Fördersäule 3, Pankow
Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung, Fördersäule 3, Pankow
Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung, Fördersäule 3, Pankow
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Alexandra Heyden
Jakoba Leonie Rau (Volontärin)