Informationen / Antragstellung

Kunstprojekt: Sturm und Strand

Kunstprojekt: Sturm und Strand

Aktuelle Hinweise

Sie können voraussichtlich ab Herbst 2026 einen Antrag für 2027 stellen.
Die Antragsfrist für Projekt­vorhaben im Jahr 2026 endete am 15. Dezember 2025.

Sie haben Fragen? Bitte lesen Sie zuerst die Förder-Richtlinien. Schauen Sie auch in die Downloads. Melden Sie sich dann gerne per E-Mail oder Telefon. Bei Bedarf sind auch Video­­konferenzen möglich.
Allgemeine Beratung zum Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung gibt es hier: kultur_formen: Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung

Unterstützung durch das Programm ACCESS

ACCESS ist ein Programm für mehr Barrierefreiheit in der Kultur­förderung. Das Programm unterstützt Personen mit Behinderung oder chronischer Krankheit. Das Programm unterstützt auch Taube und neuro­divergente Personen. Sie planen ein Projekt? Sie möchten einen Antrag auf Förderung stellen? ACCESS hilft Ihnen mit Beratung. Sie können auch Geld für Assistenzen und Sach­mittel bekommen.

Förder-Richtlinien

Sie können Förder-Mittel aus dem Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung beantragen. Für einen Antrag sind zwei Texte wichtig:

  1. Die Förder-Richtlinien des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung.
  2. Diese Internet-Seite.

Bitte lesen Sie beide Texte. Die Ansprechpersonen unten auf dieser Seite helfen Ihnen bei Fragen.

Hinweis: Das Bezirksamt fördert nur kleine Projekte mit bis zu 5.000 €. Im Projektfonds gibt es 3 Fördersäulen. Das bedeutet: Der Projektfonds besteht aus mehreren Förder-Programmen. Das Bezirksamt fördert über Fördersäule 3. Lesen Sie bitte auch die Informationen zu den anderen Fördersäulen. Manchmal gibt es hier bessere Angebote.

Antrags-Berechtigung: Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag können nur eine Bildungs-Einrichtung und eine Kultur-Partner*in gemeinsam stellen. Das heißt: Nur gemein­same Projekte sind erlaubt. Die Bildungs-Einrichtung muss in Pankow sein.
Bildungs-Einrichtungen sind zum Beispiel: Kitas, Schulen, Gemeinschafts-­Unterkünfte für Geflüchtete oder Einrichtungen der Jugend­arbeit. Kultur-Partner*innen sind zum Beispiel: ein Theater, ein*e selbständige Kultur-Vermittler*in oder ein Kollektiv aus Künstler*innen.

Achtung, besondere Regel für Pankow: Sie können den Antrag nicht gemein­sam mit einer öffent­lichen Biblio­thek stellen. Sie können aber Ver­an­stal­tungen in einer Biblio­thek machen. Beispiel: Ein Künstler stellt gemein­sam mit einer Schule einen Antrag. Sie machen gemein­sam einen Workshop in einer Bibliothek.

Gegenstand: Was fördert das Bezirksamt über den Projektfonds?

Das Bezirksamt fördert Projekte mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Generationen-übergreifende Projekte sind möglich.

Ihr Projekt vermittelt Kunst und Kultur im Bezirk Pankow. Das bedeutet: Die Teilnehmer*innen spielen z. B. Theater oder machen Musik. Ihr Projekt ist partizipativ. Das bedeutet: Die Teilnehmer*innen können mit­bestimmen und werden selbst aktiv.

Ihr Projekt hat noch nicht begonnen. Es beginnt im Februar 2026 oder später. Es endet spätestens am 31. Dezember.

Bitte planen Sie Barriere-Freiheit ein, z. B. bei Räumen und in der Werbung. Beschreiben Sie im Antrag, wie Sie Barriere-Freiheit umsetzen. Das Berliner Projektbüro für Diversitäts-Entwicklung hilft Ihnen dabei.

Zuwendungen: Welche Förderung können Sie beantragen?

Sie können maximal 5.000 € Förderung beantragen. Insgesamt gibt es in Pankow pro Haushaltsjahr 45.000€. Sie können die Förderung für Honorare, Personal-Kosten und Sach-Kosten verwenden.

Achtung: Honorare dürfen maximal 40 € pro Stunde sein (Stand: Juli 2025; siehe Förder-Richtlinien des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung).

Sie erhalten eine Projekt-Förderung. Der Eigenanteil soll angemessen sein. Die Bildungs-­Einrichtung übernimmt in der Regel einen Teil der Kosten.

Sie können eine Liste über Eigenleistungen erstellen. Eigen­leistungen sind nicht-finanzielle Dinge. Das können z. B. Räume oder Technik sein. Das kann z. B. auch ehren­amtliche Arbeit sein. Bitte schreiben Sie Eigen­leistungen in das passende Feld in den Finanzierungs-Plan. Bitte schreiben Sie Eigen­leistungen nicht in die Tabelle mit Einnahmen und Ausgaben.

Zuwendungs-Voraussetzungen

Die Landes-Haushalts-Ordnung Berlin (kurz: LHO) und Ausführungs-Vorschriften bestimmen weitere Regeln:
  • Sie müssen das Projekt wirtschaftlich und sparsam durchführen.
  • Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen. Das heißt: Bewahren Sie wichtige Dokumente auf. Schreiben Sie wichtige Informationen verständlich auf.

Es gelten die Allgemeinen Neben­be­stimmungen für Projekt­förderungen (kurz: ANBest-P).

Für juristische Personen (z. B. Vereine): Sie müssen sich in der Transparenz-Datenbank des Landes Berlin registrieren. Das Projekt erscheint dann automatisch auch in der Zuwendungs-Datenbank des Landes Berlin.

Es gilt der Haushalts-Vorbehalt. Das bedeutet: Der Bezirk muss das Geld erst erhalten. Er braucht dann die Erlaubnis, das Geld weiterzugeben. Die Förderung ist erst danach möglich.

Vergabe-Verfahren

Die Förder-Mittel sind begrenzt. Sie haben keinen Anspruch auf Förderung. Das Bezirksamt entscheidet aufgrund seines pflicht­gemäßen Ermessens. Das bedeutet: Es versucht die Förder-Mittel gut aufzuteilen. Deshalb gibt es einen Förder-Beirat. Der Förder-Beirat ist eine unab­hängige Gruppe von Expert*innen. Er liest die Anträge und gibt Empfehlungen über die Förderung.

Das ist der aktuelle Förder-Beirat:

  • Anwar al Atrash, Bildender Künstler/Vermittler
  • Tina Balla, Fachbereich Kunst und Kultur Pankow
  • Rüdiger Just, JugendKulturZentrum Königstadt
  • Larissa Kunzler, Jugendamt Pankow
  • Bahar Meriç, Tänzerin/Choreografin/Vermittlerin
  • Uta Rinklebe, MACHmit! Museum für Kinder
  • Steffen Wiegleb, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Außenstelle Pankow

Sie erhalten die Entscheidung über Ihren Antrag wahr­scheinlich im Februar. Sie bekommen dann eine Zusage oder eine Absage.

Das Bezirksamt gibt Ihre persönlichen Angaben nicht weiter. Es verwendet die Angaben nur für die Förder-Entscheidung und die Förderung. Sie müssen beim Antrag bestätigen: Ja, die Information nach Art. 13 DS-GVO habe ich gelesen.

Antrags-Verfahren

Achtung: Sie müssen gemeinsam einen Antrag stellen. Die Bildungs-Einrichtung und die Kulturpartner*in müssen beide unterschreiben.

Die Antrags-Frist steht oben unter „Aktuelle Hinweise“.

Sie stellen den Antrag in zwei Schritten.

1.) Bitte füllen Sie das Online-Formular aus. Sie müssen dabei die Anlagen Nr. 1 – 4 hochladen (siehe unten). Die Anlagen dürfen nicht größer als 5 MB sein. Sie dürfen nur PDF-Dateien hochladen.

und

2.) Bitte senden Sie das Antrags-Formular mit den Anlagen per Post. Sie erstellen mit dem Online-Formular automatisch das Antrags-Formular.
Drucken Sie das Antrags-Formular aus. Drucken Sie die Anlagen aus:

1. Projekt-Beschreibung > formlos
2. Finanzierungs-Plan > Bitte verwenden Sie die Vorlage.
3. Künstlerischer Lebenslauf (einer oder mehrere) > formlos
4. Kooperations-Vereinbarung > Bitte verwenden Sie die Vorlage.

Wenn Sie die folgenden Anlagen brauchen: Drucken Sie auch diese Anlagen aus:

5. Absichts-Erklärungen weiterer Kooperations-Partner*innen > formlos
6. Kopien von Vereins-Satzungen, GbR-Verträgen etc. > nur per Post
7. Vertretungs-Voll­machten bei Gruppen-Projekten oder juristischen Personen > nur per Post
8. Nachweis über Vorsteuer-Abzugs-Berechtigung > nur per Post

Sie wissen nicht, welche Anlagen Sie brauchen? Die Ansprechpersonen unten helfen Ihnen.

Unterschreiben Sie das Antrags-Formular und den Finanzierungs-Plan.
Unterschreiben Sie mit einem Stift. Unterschreiben Sie bitte nicht digital.

Achtung: Die Bildungs-Einrichtung und die Kultur-Partner*in müssen beide unterschreiben.
Sie müssen den Antrag auf Deutsch einreichen. Sie müssen nicht perfekt Deutsch können. Der Inhalt muss aber verständlich sein.

Sie müssen das Online-Formular bis zum Tag der Antrags-Frist um 23:59 Uhr ausfüllen.
Sie müssen zusätzlich das Antrags-Formular mit den Anlagen per Post schicken. Die Frist dafür ist der Werktag nach der Antrags-Frist. Es gilt der Post-Stempel. Die Adresse ist:

Bezirksamt Pankow von Berlin
Amt für Weiterbildung und Kultur
Fachbereich Kunst und Kultur, SG Kulturförderung
Danziger Straße 101
10405 Berlin

Sie können das Antrags-Formular mit den Anlagen auch in den Haus-Briefkasten legen. Der Haus-Briefkasten ist an der gleichen Adresse: Aufgang B, brauner Einwurf-Schlitz in der Tür.

Downloads

Allgemeines:

  • Informationen zum Zuwendungsverfahren im FB Kunst und Kultur des BA Pankow von Berlin

    ⚠ nicht für Screenreader optimiert, schwere Sprache

    PDF-Dokument (691.9 kB) - Stand: 10/2025

  • Vorlage für eine Vollmacht

    ✔ für Screenreader optimiert

    DOCX-Dokument (21.7 kB) - Stand: 11/2025

Für den Antrag:

  • Vorlage: Kooperationsvereinbarung

    ✔ für Screenreader optimiert

    DOCX-Dokument (20.0 kB) - Stand: 09/2025

  • Vorlage Finanzierungsplan

    ✔ für Screenreader optimiert

    DOCX-Dokument (29.9 kB) - Stand: 10/2025

  • Informationen zum Datenschutz

    ✔ für Screenreader optimiert

    PDF-Dokument (75.6 kB) - Stand: 07/2025

Für den Verwendungsnachweis:

  • Vorlage Verwendungsnachweis

    Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung, Fördersäule 3, Pankow

    XLSX-Dokument (46.7 kB) - Stand: 11/2022

  • Tipps für den Sachbericht

    ✔ für Screenreader optimiert

    PDF-Dokument (56.5 kB) - Stand: 09/2025

  • Erfolgskontrollbogen

    Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung, Fördersäule 3, Pankow
    → → → Bitte möglichst nicht handschriftlich ausfüllen.

    DOCX-Dokument (61.6 kB) - Stand: 2023

Logos

Hier können Sie folgende Logos herunterladen:

  • Logo Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung
  • Logo Bezirksamt Pankow von Berlin, Amt für Weiterbildung und Kultur

Kontakt

Ansprechpartnerinnen:

Jakoba Leonie Rau

Josephin Quade

Alexandra Heyden

Adresse:

Aufgang B
Raum 220 und Raum 218

Zugang nicht rollstuhlgeeignet

Verkehrsanbindungen