Informationen / Antragstellung

Yukihiro Ikutani, ELEKTRO KAGURA | G8.000.000

ELEKTRO KAGURA | G8.000.000

Aktuelle Hinweise

Sie können voraussichtlich im Herbst 2026 einen Antrag für 2027 stellen.
Die Antragsfrist für Projekte im Jahr 2026 war der 15. Oktober 2025.

Sie haben Fragen? Bitte lesen Sie zuerst die Förder-Richtlinien. Schauen Sie auch in die Downloads. Melden Sie sich dann gerne per E-Mail oder Telefon. Bei Bedarf sind auch Video­­konferenzen möglich.

Unterstützung durch das Programm ACCESS

ACCESS ist ein Programm für mehr Barrierefreiheit in der Kultur­förderung. Das Programm unterstützt Personen mit Behinderung oder chronischer Krankheit. Das Programm unterstützt auch Taube und neuro­divergente Personen. Sie planen ein Projekt? Sie möchten einen Antrag auf Förderung stellen? ACCESS hilft Ihnen mit Beratung. Sie können auch Geld für Assistenzen und Sach­mittel bekommen.

Wenn Sie künstlerische Projekte in Pankow planen, können Sie dafür Fördermittel beantragen. Grundlage für den Antrag und die Auswahl der Projekte sind diese Förder-Richtlinien. Sie sind in einfacher Sprache verfasst: Alle sollen sie gut verstehen.

Förder-Richtlinien

→ Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Der Fachbereich Kunst und Kultur im Bezirksamt Pankow (im Folgenden: Fachbereich) fördert künstlerische Projekte. Die Projekte müssen im Bezirk Pankow stattfinden.
Die Vergabe der Fördermittel richtet sich nach den Regeln der Landeshaushalts-Ordnung von Berlin (kurz: LHO Berlin) und den zugehörigen Vorschriften für die Verwaltung.

Ziel der Förderung ist es, das kulturelle Angebot im Bezirk zu erhalten und zu stärken.
Die geförderten Projekte sollen das kulturelle Leben im Bezirk vielfältiger und lebendiger machen. Dabei werden auch diese Punkte berücksichtigt:

  • Offenheit für neue Themen, Formen und Perspektiven
  • Teilhabe von Gruppen oder Personen, die Ausgrenzung, Verfolgung oder Diskriminierung erleben
  • Berücksichtigung von Ortsteilen mit wenigen kulturellen Angeboten
  • Unterstützung junger Künstler*innen
  • Unterstützung von experimenteller Kunst
  • Unterstützung der bereits bestehenden Freien Szene.

→ Was kann gefördert werden?

Gefördert werden zeitlich begrenzte Projekte aus allen Kunst-Sparten. Dazu zählen auch Projekte, die mehrere Sparten einbeziehen.

Beispiele für solche Projekte sind: Ausstellungen, Konzerte, Festivals, Performances, Produk­tionen und Auf­führungen im Bereich der Darstellenden Künste.

Die Projekte müssen im Bezirk Pankow gezeigt werden. Das kann an einem oder an mehreren Orten sein. Die Projekte müssen öffent­lich zugänglich sein. Vermittlungs-Angebote können Bestand­teil des Projektes sein: zum Beispiel Gespräche oder Führungen. Dokumenta­tionen oder Publikationen können auch Teil des Projektes sein.

Nicht gefördert werden:

  • Projekte an Hochschulen im Bezirk
  • Politische Aktivitäten von Parteien
  • gewinnorientierte Vorhaben
  • Archive, Kataloge oder Ankäufe
  • Stipendien oder Preisverleihungen
  • Wiederaufnahmen von bereits gezeigten Produktionen oder Projekten
  • Der normale Veranstaltungs-Betrieb von Kultur-Einrichtungen
  • Projekte, bei denen es vor allem um soziales Miteinander geht: zum Beispiel Workshops oder Kurse.
  • Projekte der Kulturellen Bildung. Für solche Projekte gibt es im Bezirk andere Fördermittel, zum Beispiel aus dem Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung, Fördersäule 3.

Die Förderung unterstützt Kunst- und Kulturprojekte mit hoher künstlerischer Qualität. Diese Projekte benötigen die Förderung, damit sie umgesetzt werden können. Das heißt: Es gibt dafür keine oder zu wenig andere finanzielle Mittel. Die Förderung kann auch mit anderen Geldern kombiniert werden. Zum Beispiel mit Geldern aus Förder-Programmen des Landes oder des Bundes.

Der Fachbereich Kunst und Kultur Pankow möchte mehr Barrierefreiheit schaffen. Er setzt sich dafür ein, dass alle Menschen gleichberechtigt am kulturellen Leben teilnehmen können. Das betrifft besonders:

  • Personen mit Behinderung
  • Personen mit chronischer Krankheit
  • Taube Personen
  • neurodivergente Personen.

Die Projekte sollen Barriere­freiheit für Künstler*innen und Mit­wirkende ermöglichen. Sie sollen auch Barriere­freiheit für Besucher*innen schaffen.

Geplante Ausgaben für mehr Barriere­freiheit müssen im Antrag erklärt werden.
Das Berliner Projektbüro für Diversitäts-Entwicklung Diversity Arts Culture bietet dazu Beratung an.

→ Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin leben oder arbeiten. Natürliche Personen sind Einzelpersonen: zum Beispiel selbstständige Künstler*innen. Projekt­gruppen und Gesell­schaften bürger­lichen Rechts (kurz: GbR) sind auch natürliche Personen. Juristische Personen sind zum Beispiel Vereine oder Unternehmen.

Wenn mehrere Künstler*innen oder Personen in einem Projekt mit­wirken, soll die Mehrheit von ihnen in Berlin leben und arbeiten. Nur eine einzelne natür­liche oder juristi­sche Person kann Antrag­steller*in sein.

Die Förderung konzentriert sich vor allem auf Projekte mit professio­nellen Künstler*innen.

Wenn der Antrag gestellt wird, können die Projekt-­Beteiligten an einer Hoch­schule ein­geschrieben sein. Zum Zeitpunkt einer Förderung müssen Sie Ihr Studium aber erfolgreich ab­ge­schlossen haben. Das gilt nur für das erste Studium. Für weiter­bildende Studien­gänge gilt diese Regel nicht.

→ Voraussetzungen für eine Förderung

Der Fachbereich fördert aus­gewählte Projekte finanziell in Form von Zu­wendungen.

Damit Zu­wendungen bewilligt werden können, müssen die passenden Gelder ver­fügbar sein. Es gilt der Haushalts-Vorbehalt. Das heißt: Die Gelder müssen im Haushalt frei­ge­geben werden. Diese Freigabe erfolgt meistens am Anfang des Haushalts­jahres.

Nur bestimmte Projekte können gefördert werden. Diese Projekte dürfen vor der Antrag­stellung und vor Be­willigung der Zuwen­dung nicht be­gonnen haben. Außerdem müssen die Projekte im gleichen Haushalts­jahr ab­ge­schlossen werden. Der Bewilligungs-­Zeitraum endet spätestens am 31. Dezember des Jahres.

Die Bestätigung für den Ver­anstal­tungs­ort im Bezirk Pankow ist ein wichtiger Teil des Antrags. In der Bestätigung muss stehen, ob der Ort barriere­frei ist. Wenn das Projekt gefördert wird, muss diese Information auch in der Werbung für Veranstal­tungen genannt werden.

Eventuell sind Genehmigungen notwendig. Zum Beispiel, wenn Sie Flächen im öffent­lichen Raum nutzen. Diese Genehmi­gungen müssen vor der Antrag­stellung eingeholt oder mindes­tens an­ge­fragt werden. Dafür muss ein Nach­weis vorliegen.

Wenn Sie eine Zuwendung erhalten wollen, gelten bestimmte Regeln.
Das sind die wichtigsten Regeln:

  • Sie sollen auch andere Gelder für die Um­setzung des Projektes nutzen, zum Beispiel Eigen­mittel.
  • Sie müssen die Zu­wendung wirtschaft­lich und spar­sam ein­setzen.
  • Sie müssen ver­ant­wortungs­bewusst mit der Zu­wendung umgehen. Sie müssen genau nachweisen, wofür das Geld ver­wendet wird.

Für juristische Personen gelten weitere Regeln:

  • Sie müssen in der Transparenz-­Daten­bank des Landes Berlin eingetragen sein.
  • Der Name des Projektes und die Höhe der Zu­wendung wird in der Zu­wen­dungs-­Daten­bank des Landes Berlin veröffent­licht.

→ Art und Höhe der Förderung

Wenn Sie eine Förderung als Zuwendung erhalten, ist dieses Geld ein Zuschuss. Er soll bei der Finanzierung Ihres Projektes helfen. In der Regel wird die Zu­wendung zur Teil-Finanzierung des Projektes bewilligt. Entweder als Fehlbedarfs-Finanzierung oder als Festbetrags-Finanzierung.

Das bedeutet: Sie müssen für das Projekt auch eigenes Geld oder Geld aus anderen Quellen nutzen oder be­an­tragen. Es gibt keine feste Regel, wie viel Geld von Ihnen und wie viel Geld durch die Zu­wendung des Fach­bereichs kommen muss.

Wichtige Zahlen zur Höhe der Förderung des Fach­bereichs:

  • Sie können höchstens 10.000 Euro beantragen.
  • Sie sollen mindestens 1.000 Euro beantragen.
  • Insgesamt gibt es 155.000 Euro pro Jahr für alle Projekte.
    → Aber: Das Geld gibt es nur, wenn es im Bezirks­haushalt so be­schlossen wird.

Ergänzende Regel bei Ausgaben für mehr Barriere­freiheit:
Wenn Sie Ausgaben für mehr Barriere­frei­heit ein­planen, dürfen Sie den Höchst­betrag von 10.000 Euro über­schreiten. Die Aus­gaben müssen Sie separat im Finan­zierungs­plan angeben. Im Vergleich zu den Ge­samtaus­gaben für das Projekt sollen sie an­ge­messen sein.

→ Förderfähige Ausgaben

Sie können Geld für folgende Dinge beantragen:

  • Personalausgaben, in der Regel Honorare für die Mitwirkenden
  • Sachausgaben, zum Beispiel für Material

Hinweise zu Honoraren:

  • Prüfen Sie die Mindesthonorare vom Deutschen Kulturrat (siehe Dossier).
  • Für nicht-künstlerische Arbeiten können Sie zum Beispiel den Basishonorar-Rechner von verdi nutzen.

Hinweise zu Ausgaben für mehr Barrierefreiheit:

Eine genaue Erläuterung dieser Ausgaben soll die geplante Um­setzung von mehr Barriere­frei­heit beschreiben. Förder­fähig sind zum Beispiel:
  • Über­setzungen in Deutsche Gebärden-­Sprache oder Deutsche Laut-­Sprache
  • Assistenz-Dienste und Audio-Be­schreibungen
  • Besondere Vermitt­lungs-Formen wie sensori­sche Ein­führungen oder Tast-­Führungen
  • Ausleihe von be­sonderen Sitz-Möglich­keiten, zum Beispiel für ent­spannte Auf­führungen
  • Ausleihe oder Kauf von Material für taktile Leit-­Systeme

Für folgende Ausgaben dürfen die Zu­wendungs­mittel des Fach­bereichs nicht ge­nutzt werden:

  • Laufende Mieten und Betriebs-Kosten
  • Miete für Probe- und Veranstaltungs-Räume
  • Reise- und Übernachtungs-Kosten oder Tagegelder
  • Gegenstände, die mehr als 410 Euro netto kosten. Eine be­gründete Aus­nahme ist möglich. Dafür ist die Ge­nehmi­gung des Fach­bereichs erforderlich.

Weitere Hinweise zum Finanzierungsplan und zum Ablauf des Zu­wendungs-­Ver­fahrens finden Sie in einem separaten Dokument. Es heißt: „Informationen zum Zuwendungs­verfahren im FB Kunst und Kultur des BA Pankow von Berlin“. Sie finden es im Download-Bereich.

→ Weitere Regeln für die Förderung

Wenn Sie für Ihr Projekt eine Zuwendung erhalten, gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projekt­förderung (kurz: ANBest-P). Dieses Dokument finden Sie im Download-Bereich.

Zusätzlich oder ab­weichend davon gelten diese Regeln:

  • Der Fachbereich veröffentlicht die Titel der geförderten Projekte auf seiner Website. Auch die Förder­summe und der Name des*der Zuwendungs­empfangenden wird genannt.
  • Der Verwendungs­nachweis muss spätes­tens vier Monate nach Ende des Be­willigungs­zeit­raumes vor­liegen.

→ Informationen zur Förder-Entscheidung

Ein unabhängiger Förderbeirat gibt Empfeh­lun­gen zur Ver­gabe der Förder­mittel.
Fachleute aus verschiedenen Kunst-Sparten sitzen in diesem Förder­beirat.

Wichtige Hinweise zur Ent­scheidung:
Sie haben keinen Anspruch auf Förderung. Die Ent­scheidung erfolgt auf Grund­lage der verfüg­baren Förder­mittel. Die oben genannten Ziele und Be­stimmungen stehen dabei im Mittel­punkt.

Die Entscheidungen stehen voraus­sichtlich bis Ende Dezember des Antrags-­Jahres fest.
Der Fachbereich teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit.

Ihre Daten werden vertrau­lich be­handelt. Der Fach­bereich nutzt Ihre Daten nur, um über Ihren Antrag zu ent­scheiden. Bitte be­stätigen Sie bei der Antrag­stellung, dass Sie die Informa­tionen nach Artikel 13 der Daten­schutz-­Grund­ver­ordnung (kurz: DSGVO) gelesen haben.

→ Informationen zur Antragstellung

Für die Antrag­stellung sind 2 verschie­dene Schritte erforderlich:

1. Schritt: Online-Antrag

  • Nutzen Sie das Online-Formular für die bezirkliche Projektförderung Kunst und Kultur.
  • Laden Sie die unten genannten Dokumente Nummer 1 bis 5 hoch.
  • Laden Sie nur PDF-Dateien hoch.
  • Die Dateien dürfen zusammen nicht größer als 5 MB sein.

2. Schritt: Antrag in Papierform

  • Drucken Sie das aus­gefüllte Online-­Formular aus.
  • Drucken Sie die unten genannten Dokumente Nummer 1 bis 5 aus.
  • Unterschreiben Sie das aus­ge­druckte Online-Formular per Hand. Digitale Unter­schriften gelten nicht.
  • Unterschreiben Sie auch den Finan­zierungs­plan per Hand.
  • Hinweis für blinde und sehbehinderte Personen: Unter­schreiben Sie an einer be­liebigen Stelle auf der Vorder- oder Rück­seite. Die Unter­schrifts­felder sind für Sie nicht verpflichtend.
  • Schicken Sie alles als Papier-Antrag per Post an die unten genannte Adresse.

Folgende 5 Dokumente brauchen Sie für den Antrag:

  1. Kurze Projekt­be­schreibung mit höchstens 2.000 Zeichen. Es gibt keine Vorlage. Sie können das Dokument frei gestalten.
  2. Ausführliche Projekt­be­schreibung. Auch hier gibt es keine Vorlage.
  3. Finanzierungsplan. Nutzen Sie eine der Vorlagen im Download-Bereich.
  4. Künstlerische Vita (Lebenslauf) der wichtigsten beteiligten Personen. Es gibt keine Vorlage.
  5. Bestätigung des Ver­anstaltungs­ortes. Nutzen Sie die Vorlage im Download-Bereich.

Schicken Sie ge­gebe­nen­falls zusätz­lich folgende Dokumente per Post mit:

  1. Satzung vom Verein oder Verträge bei Gesell­schaften bürger­lichen Rechts (kurz: GbR).
  2. Vollmacht, wenn Sie eine Gruppe oder juristi­sche Person ver­treten.
  3. Nachweis über die Berechtigung zum Vor­steuer­abzug, wenn Ihr Finanzierungs­plan Netto-­Beträge enthält.

Sprache und Verständ­lich­keit

  • Der Antrag muss auf Deutsch gestellt werden.
  • Recht­schreibung und Grammatik müssen nicht perfekt sein. Der Antrag muss lesbar und inhaltlich ver­ständlich sein.

Fristen und Abgabe

  • Die Frist für die Die Online-Antrag­stellung endet jedes Jahr am 15. Oktober um 23:59 Uhr.
  • Ihr Antrag ist nur gültig, wenn Sie zusätz­lich den unter­schrie­be­nen und voll­ständi­gen Papier-­Antrag spätes­tens einen Werk­tag nach Ablauf der Frist per Post abschicken. Es gilt der Poststempel.
  • Sie können den Antrag auch in den Haus-Brief­kasten ein­werfen.

Die Adresse ist folgende:

Bezirksamt Pankow von Berlin
Amt für Weiter­bildung und Kultur
Fach­bereich Kunst und Kultur, SG Kultur­förderung
Danziger Straße 101
10405 Berlin

Der Haus-Brief­kasten befindet sich in der Danziger Straße 101 in 10405 Berlin. Gehen Sie zu Aufgang B. Der Brief­kasten ist ein brauner Einwurf­schlitz in der Tür.

→ Gültigkeit der Förder-Richtlinien

Diese Förder-Richt­linien gelten ab dem 1. September 2025. Sie gelten vorerst bis zum 30. Juni 2027.

Downloads

Allgemeines:

  • Informationen zum Zuwendungsverfahren im FB Kunst und Kultur des BA Pankow von Berlin

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    PDF-Dokument (691.9 kB) - Stand: 10/2025

  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (kurz: ANBest-P)

    Hier klicken: Internet-Seite
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    PHP-Dokument - Stand: 11/2025

  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (kurz: ANBest-P)

    ⚠ nicht für Screenreader optimiert, schwere Sprache

    PDF-Dokument (311.1 kB) - Stand: 07/2025

  • Vorlage für eine Vollmacht

    ✔ für Screenreader optimiert

    DOCX-Dokument (21.7 kB) - Stand: 11/2025

  • Projektförderung Kunst und Kultur: Kommentar zur Auswahl für 2025

    ✔ für Screenreader optimiert

    PDF-Dokument (96.9 kB)

Für den Antrag:

  • Vorlage Finanzierungsplan Projektförderung Kunst und Kultur

    Hinweis für Screenreader: Wir testen aktuell einen neuen Finanzierungsplan im Word-Format. Sie finden die Datei hier im Download-Bereich unseres Förderprogramms zur Kulturellen Bildung. Gern können Sie diese Vorlage auch bei Antragstellungen für die Projektförderung Kunst und Kultur nutzen.

    XLSX-Dokument (21.7 kB) - Stand: 09/25

  • Informationen zum Datenschutz

    ✔ für Screenreader optimiert

    PDF-Dokument (75.6 kB) - Stand: 07/2025

  • Vorlage: Bestätigung des Veranstaltungsorts

    ✔ für Screenreader optimiert

    DOCX-Dokument (24.0 kB) - Stand: 09/2025

Für den Verwendungsnachweis:

  • Vorlage Verwendungsnachweis

    für Projektförderungen bis inkl. 2025

    XLSX-Dokument (46.0 kB) - Stand: 11/2022

  • Anlage zum VN Nachweis Gender Budgeting

    ✔ für Screenreader optimiert

    PDF-Dokument (66.9 kB)

  • Tipps für den Sachbericht

    ✔ für Screenreader optimiert

    PDF-Dokument (56.5 kB) - Stand: 09/2025

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Logos

Bezirksamt Pankow von Berlin, Amt für Weiterbildung und Kultur: Hier können Sie unser Logo herunterladen. Wir bieten das Logo in verschiedenen Dateiformaten an. Weitere Informationen

Kontakt

Anfragen per E-Mail:

Ansprechpartnerinnen:

Josephin Quade

Jakoba Leonie Rau

Alexandra Heyden

Adresse:

Aufgang B
Raum 220 und Raum 218

Zugang nicht rollstuhlgeeignet

Verkehrsanbindungen