Förderbeirat

Acht Menschen sitzen um einen Tisch und unterhalten sich

Zur Aufstellung des Förderbeirats

Der Beirat zur Förderung von Kunst und Kultur besteht aus unabhängig von den Antrag­steller:­innen arbeitenden Künst­ler:­innen und Vertreter:innen der Fach­öffentlichkeit. Die Mitglieder des Beirates vertreten die wesent­lichen kulturellen und künst­lerischen Fach­gebiete (Bildende Kunst, Theater, Tanz, Musik, Stadtteilkultur, Literatur, Medien, inter­diszipli­näre künst­lerische Vorhaben). Die Mitglieder des Beirates dürfen nach dem Ver­wal­tungs­verfahrens­gesetz § 20 keine direkte Bindung zu einem Antrag­steller haben.

Der Beirat ist ein beratendes Gremium des Fach­bereiches Kunst und Kultur. Er spricht För­der­empfeh­lungen in Abwägung differen­zierter fach­licher Beurtei­lungen zu den vorlie­genden Projekt­anträgen aus. Grundlage seiner Arbeit sind die Förder- und Vergabe­kriterien der Fach­verwaltung des Bezirksamtes. Unter Berück­sichtigung der Empfeh­lungen des Beirates und auf der Grund­lage der haushalts­rechtlichen Verant­wortung obliegen die Förder­ent­scheidungen der ab­schließenden Zu­stimmung des/der zuständigen Bezirksstadtrates/rätin.

Dem Förderbeirat gehören max. sieben Mitglieder an. Der/die zuständige Bezirks­stadrat/rätin beruft die Mitglieder des Beirates für die Dauer von zwei Jahren. Der Beirat tagt nach Bedarf, jedoch mindestens zweimal im Jahr. Die Geschäftsführung hat der Fachbereich Kunst und Kultur.

Allgemeine Kriterien für die Beiratszusammensetzung sind:

a) im Hinblick auf Ausgewogenheit der Besetzung:

  • Vielfalt der beruflichen Spezialisierungen (Künstler:innen, Kunstvermittler:innen, Kritiker:innen, Einrichtungsleiter:innen, Wissenschaftler:innen etc.),
  • Vielfalt der künstlerischen Praxis (eigene ästhetische Prägungen, Genres, Stilrichtungen, Anschauungen),
  • Geschlecht und Alter,
  • Bezirksbezug;

b) im Hinblick auf Qualifikation/Eignung:

  • Überblick über künstlerische und kulturelle Diskurse und Entwicklungen allgemein
  • Erfahrungen und Kenntnisse im jeweiligen kulturellen Feld
  • professionelle Erfahrungen und Kenntnisse, die den Vorhaben der Bewerbergruppen entsprechen
  • Überblick über die spezifische Szene, über regionale und überregionale künstlerische Entwicklungen
  • Erkennen und Umsetzen der Förderziele unabhängig von eigenen Vorlieben
  • Interesse und Engagement für die Weiter­entwicklung/Förderung von Künstler:innen und Kunstrichtungen
  • ausreichende Zeit, sich mit den Anträgen zu befassen
  • Unabhängigkeit und Theoriefähigkeit
  • Interessenkonflikte müssen zu Beginn der Arbeit offengelegt werden.

Eine Berufungszeit gilt immer für 2 Förderjahre (Folgeberufungen sind möglich).
Vorschläge für poten­tielle Mitglieder des Förder­beirates können dem Fach­bereich Kunst und Kultur über­mittelt werden, explizite Aus­schrei­bungen für Neu­besetzungen werden im Bereich Aktuelles veröffentlicht.

Für die Förderperiode 2023/2024 wurden in den Beirat berufen:

Inés Burdow – Schauspielerin / Synchronsprecherin / Autorin
Sven Drühl – Bildender Künstler
Alexandra Hennig – Dramaturgin / Tanzjournalistin
Eva Scharrer – freie Kuratorin / Autorin
Daniela Seitz – Kuratorin / Direktorin, Mitbegründerin des Creamcake Kollektivs / Labels
Markus Steffens – Kurator / Produzent
Miglė Vyturytė – B. A. Kulturarbeit