Der Landesjugendhilfeausschuss wird für die jeweilige Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin gebildet. Er besteht aus 19 stimmberechtigten und den beratenden Mitgliedern und deren Stellvertreter. Vertreten sind die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, die Jugendämter der Bezirke, Abgeordnete der politischen Fraktionen der Abgeordnetenhauses, Jugend- und Familienrichter, Polizei, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und sonstige wichtige Organisationen, die sich für die Belange von Kindern und Jugendlichen dieser Stadt einsetzen.
Der Landesjugendhilfeausschuss befasst sich mit den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Berlin. Dazu gehören u. a. die Arbeitsbereiche des Kinder- und Jugendschutzes, Jugenddelinquenz, Kooperation von Jugend und Schule, Kindertagesbetreuung, Jugendberufshilfe und Jugend/Familiengerichtshilfe. Der Ausschuss trägt dem Landesjugendamt gegenüber beratenden Charakter und beschließt Handlungsempfehlungen zum Wohle der Kinder, Jugendlichen und deren Familien unserer Stadt. Der Ausschuss tagt in der Regel einmal im Monat.
In den Jahren 2009 und 2010 hat der Landesjugendhilfeausschuss im Rahmen seiner Tätigkeit zu vier zentralen Themenfeldern einen Fachlichen Diskurs zu den Hilfen zur Erziehung mit Vertretern der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Berliner Jugendämter, anerkannter Träger der freien Jugendhilfe sowie themenspezifisch mit weiteren hinzugezogenen Fachleuten anderer Institutionen durchgeführt. Im Rahmen von vier Workshops sind folgende Themenfelder behandelt worden:
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Bernhard-Weiß-Str. 6
D-10178 Berlin-Mitte
Stadtplan
Telefon 030 90227 5050
U+S Alexanderplatz
