Der Betrag, mit dem sich die Eltern an den Kosten der Tagesbetreuung beteiligen müssen, hängt von ihrem Einkommen und von der Art und dem Umfang der Betreuung ab. Aus den Tabellen des Gesetzes können Sie ablesen, wie hoch Ihre persönliche Kostenbeteiligung sein wird. Weitere Fragen beantwortet Ihr Jugendamt, das auch für die Festsetzung der Kostenbeteiligung zuständig ist.
Seit dem 01.01.2011 ist die Betreuung für Ihr Kind in den letzten drei Jahren vor Beginn der regelmäßigen Schulpflicht kostenfrei. Sie brauchen nur noch den Verpflegungsanteil in Höhe von 23 Euro monatlich zu zahlen, wenn Ihr Kind in der Kita ein Mittagessen bekommt. Die regelmäßige Schulpflicht beginnt in Berlin am 1. August des Jahres, in dem das Kind das 6. Lebensjahr vollendet.
Mit der erweiteren Beitragsfreiheit schaffen wir Voraussetzungen, die allen Kindern den Zugang zu Kitas ermöglichen und helfen den Eltern, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren.
Formular Erklärung für die Festsetzung der Kostenbeteiligung laden »
(TKBG - Festsetzung 2011, 37370 KB)
Erläuterungen und Hinweise zur Kostenbeteiligung laden »
(Stand Januar 2010; TKBG - Hinweise zur Festsetzung 2010, 32185 Bytes)
Geschwister werden automatisch für die Ermäßigug der Kostenbeteiligung berücksichtigt, wenn sie der Stelle für Tagesbetreuung in Ihrem Jugendamt bekannt sind (z.B. durch die Betreuung in einer Tages- oder Horteinrichtung) und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Kinder unter 18 Jahren, die nicht in einer Tages- oder Horteinrichtung betreut werden, müssen Sie der o. g. Stelle Ihres Jugendamts melden, wenn Sie die Geschwisterermäßigung in Anspruch nehmen wollen.
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
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