Wasserhygiene

Startblock im Schwimmbad

Schwimmbäder

  • Überwachung der Freizeit- und Schwimmbäder sowie der sonstigen (gewerblichen) Bäder beispielsweise in Fitness-Studios, in Hotels, in Seniorenwohnheimen oder in medizinischen Einrichtungen
Strandkörbe am Strandbad Wannsee

Badegewässer

Hier finden Sie die Untersuchungsergebnisse und Bewertungen der Berliner Badegewässer.

Die aktuelle Qualität der Berliner Badegewässer können Sie auch telefonisch über das Bürgertelefon vom LAGeSo erfahren.

Ein Glas wird mit Leitungswasser gefüllt

Trinkwasser

  • Überwachung der hygienischen Verhältnisse in zentralen Trinkwasser- und der Eigenwasserversorgungsanlagen, Straßenbrunnen und mobile Trinkwasseranlagen.

Die Berliner Stadtwerke garantieren die Einhaltung der sehr guten chemischen und mikrobiologischen Qualität des Trinkwassers bis zur Übergabestelle an der Wasseruhr. Für die Trinkwasserinstallationen in Gebäuden und auf den Festplätzen sind die Betreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV2001) verantwortlich. Treten Veränderungen des Trinkwassers (Geruch, Geschmack, Färbung und Aussehen) auf oder werden Grenzwertüberschreitungen bekannt, sollten sich die Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer zunächst an ihre Hausverwaltung wenden.
Der Unternehmer oder sonstige Inhaber „UsI“, d. h. der Hauseigentümer, stellvertretend die Hausverwaltung muss nach den Vorgaben in § 16 der Trinkwasserverordnung in eigener Verantwortung unverzüglich eine fachkundige Überprüfung der Hausinstallationsanlage, Sofortmaßnahmen zur Abhilfe und gegebenenfalls Wasseruntersuchungen veranlassen. Zudem ist umgehend das Gesundheitsamt zu benachrichtigen.

Häufig gestellte Fragen zu:
  • Ich habe Umbaumaßnahmen an der Trinkwasserinstallation durchgeführt und gebe das Trinkwasser an Dritte ab
  • Anzeige nach § 13 Abs. 2 der Trinkwasserverordnung

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  • Anzeige nach § 13 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung

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  • Anzeige nach § 13 Abs. 5 der Trinkwasserverordnung

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Eigenwasserversorgungsanlagen in Kleingärten

  • Ich möchte in meinem Garten einen Brunnen bauen. Welche Voraussetzungen und Pflichten muss ich erfüllen?

Der Bau des Brunnens hat fachmännisch zu erfolgen. Ferner darf kein Eintrag in das Grundwasser gelangen.
Vor Inbetriebnahme der Eigenwasserversorgungsanlage sind erstmalig von Ihnen, als Betreiber der Eigenwasserversorgungsanlage, Trinkwasseruntersuchungen auf mikrobiologische und chemische Parameter zu veranlassen.
Darüber hinaus sind Sie nach § 14 der Trinkwasserverordnung 2001 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 dazu verpflichtet, Ihr Trinkwasser regelmäßig untersuchen zu lassen. Die mikrobiologischen Parameter (siehe oben) sind jährlich zu untersuchen, die chemischen Parameter alle drei Jahre. Wurden Beanstandungen festgestellt, so legt das Gesundheitsamt einen neuen Untersuchungsrhythmus fest.

Die Probeentnahme und Untersuchung hat durch ein von der Landesregierung für Trinkwasseruntersuchungen akkreditiertes Labor oder durch das Gesundheitsamt zu erfolgen.

  • Broschüre Gesundhes Trinkwasser - Brunnen und Quellen

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    PDF-Dokument (9.3 MB) - Stand: 05-2013