Das Land Berlin Berlin gewährt im Rahmen einer Förderung Zuschüsse für Projekte (inhaltlich und zeitlich begrenzte Vorhaben), die Aufgaben von gesamtstädtischem Interesse erfüllen bzw. die bezirklichen Strukturen stärken und in denen Personen beschäftigt werden, die von Berliner Jobcentern mittels Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) gefördert werden. Projektkonzeptionen, die einem Berliner Bezirk zugeordnet werden können, benötigen eine positive Stellungnahme des zuständigen Bezirksamts.Landesseitig ist ausdrücklich eine tarifliche bzw. eine tarifbezogene Entlohnung der Teilnehmenden erwünscht. weitere Informationen
Projektförderung in öffentlich geförderter Beschäftigung in Berlin (BiB)
Ansprechpartnerin
Frau Hähnel
Sprechzeiten nach Vereinbarung
- Tel.: (030) 90298-2603
- Fax: (030) 90298-2505
- E-Mail E-Mail an die Koordinierungsstelle für Beschäftigungsförderung und Jobcenter