Corona-Virus
-
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Corona Informationen A-Z
- Quarantäne FAQ
- Kontaktformular
- Erhebungsformular für Corona-Kontaktpersonen
- Allgemeinverfügung Isolation-Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und weitere Informationen des Gesundheitsamtes
- Beratungsangebote
- Corona-Pandemie: Hinweise für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Mehrsprachige Informationen zum Coronavirus / Information about coronavirus in various languages / Korona virüsü hakkında çok dilli bilgiler / اطلاعات چند زبانه در مورد کرونا / Информация о коронавирусе на разных языках / معلومات تَخصُ فيروس كورونا المستجد بِ لغاتٍ عديدة
- Regierender Bürgermeister von Berlin, Informationen in mehreren Sprachen
- Robert-Koch-Institut
- Bundesregierung Informationen in Leichter Sprache
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Bundesministerium für Gesundheit Tagesaktuelle Informationen in mehreren Sprachen
- Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten LAF Informationen in mehreren Sprachen
Inhaltsspalte
Einwohner*innenanfragen
Einwohnerinnen und Einwohner, die ihren Wohnsitz, ihren Arbeitsplatz oder ihren Ausbildungsplatz im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg haben, können in jeder ordentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mündliche Anfragen an das Bezirksamt richten.
Die Fragen müssen einen bezirklichen Bezug haben und dürfen sich in maximal fünf Einzelfragen aufgliedern. Drei Einzelfragen müssen schriftlich eingereicht werden. Zwei weitere Einzelfragen können mündlich gestellt oder auch schriftlich eingereicht werden.
Ihre Fragen werden mündlich vom Bezirksamt beantwortet. Eine Aussprache (Diskussion) dazu ist nicht möglich. Die mündliche Fragestunde wird zur Protokollierung aufgezeichnet. Die Beantwortung Ihrer Fragen erhalten Sie im Nachgang auch schriftlich.
Sofern Sie es für erforderlich erachten, Ihre Anfrage in einen bestimmten Kontext zu stellen, kann eine entsprechende kurze Erläuterung beigefügt werden. Diese wird mit der Anfrage veröffentlich und steht allen Leser*innen zur Verfügung. Sie ist nicht Gegenstand der Frage und kann daher in der Fragestunde nicht verlesen werden.
Für die Behandlung der Einwohnerfragen stehen in jeder Sitzung 30 Minuten zur Verfügung. Die Beantwortung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Die Fragestellerin/der Fragesteller muss persönlich anwesend sein. Eine Vertretung ist nicht möglich. Bei Abwesenheit entfällt der Anspruch auf Beantwortung.
Fragen, die während der zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantwortet werden können, werden innerhalb von zwei Wochen schriftlich beantwortet.
Ihre Einwohner*innenfragen reichen Sie bitte spätestens zwei Werktage vor der jeweiligen Sitzung der Bezirksverodnetenversammlung bis 10:00 Uhr schriftlich (vorzugsweise digital) im BVV-Büro ein.
Die Anschrift lautet:
- Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain – Kreuzberg von Berlin
- BVV-Büro
- Yorckstraße 4 –11
- 10965 Berlin
- Faxnummer: 030 / 90298 712800
- online
Bei Fragen
wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter*innen des BVV-Büros.
Datenschutz / Hinweise
Mit Ihrer Einwohner*innenanfrage wird Ihr Name veröffentlicht. Alle anderen Daten verbleiben ausschließlich im BVV-Büro.
Bitte geben Sie wenn möglich eine Rufnummer an, unter der Sie an dem Einreichungstag zu erreichen sind. Damit stellen Sie sicher, dass das BVV-Büro Sie bei Rückfragen schnell kontaktieren und Ihre Einwohner*innenanfrage rechtzeitig an das Bezirksamt übermitteln kann.
Sitzungstermine und Abgabe
Die Sitzungen der BVV finden in der Regel einmal im Monat an einem Mittwoch statt (vgl. Sitzungskalender).
Ihre EInwohner*innenanfrage muss daher spätestens zwei Tage vor der BVV (in der Regel am Montag) bis 10:00 Uhr im BVV-Büro eingegangen sein.