Für alle Menschen ohne deutschen Pass, die sich für Deutschland als Lebensmittelpunkt entschieden haben, ist die Einbürgerung ein attraktives Integrationsangebot. Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, aber noch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, können Sie sich einbürgern lassen und damit alle Bürgerrechte, vom Recht der freien Berufswahl bis zum Wahlrecht erwerben.
Wer sich mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhält, eine Niederlassungserlaubnis oder eine auf Daueraufenthalt ausgerichtete Aufenthaltserlaubnis besitzt, sich zu der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland bekennt, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten kann und nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist, hat einen Einbürgerungsanspruch. Die meisten Kinder von Eltern mit Daueraufenthalt in Deutschland werden mit der Geburt automatisch auch deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.
Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie, welche genauen rechtlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung gelten und was Sie im Einbürgerungsverfahren beachten müssen.