Spezifische Fragen im Bereich Internationaler Kulturaustausch

Ich bin ein im Ausland lebender Künstler / eine im Ausland lebende Künstlerin und plane ein Projekt in Berlin. Kann ich hierfür bei der Kulturverwaltung Fördergelder beantragen?

Nein, die Förderprogramme der Berliner Kulturverwaltung sind nur für in Berlin lebende Künstlerinnen und Künstler vorgesehen.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) lädt regelmäßig ausländische Künstlerinnen und Künstler aus den verschiedenen Sparten nach Berlin ein. Weitere Informationen erhalten Sie beim Berliner Künstlerprogramm.

Ich bin eine Berliner Künstlerin / ein Berliner Künstler und plane ein Projekt im Ausland. Kann ich hierfür bei der Kulturverwaltung Fördergelder beantragen?

Ja, im Kulturaustausch stehen für derartige Vorhaben Gelder zur Verfügung. Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über die unterschiedlichen Programme im Internationalen Kulturaustausch.

Für welche künstlerischen Sparten werden im Rahmen des Berliner Kulturaustauschs Auslandsstipendien vergeben?

Berliner Künstlerinnen und Künstler werden spartenübergreifend mit Auslandsstipendien und Reisezuschüssen gefördert. Die spezifischen Spartenschwerpunkte der verschiedenen Residenzen können Sie den Beschreibungen der einzelnen Förderprogramme im Internationalen Kulturaustausch entnehmen.

Welche Auslandsstipendien gibt es im Rahmen des Berliner Kulturaustauschs für bildende Künstlerinnen und Künstler?

Bildende Künstlerinnen und Künstler, die sich über einen Auslandsaufenthalt künstlerisch weiterentwickeln wollen, können sich für eine Vielzahl von Auslandsstipendien bewerben. Nähere Informationen erhalten Sie im Überblick der Förderprogramme des Internationalen Kulturaustauschs.

Ich bin eine in Berlin lebende Autorin / ein in Berlin lebender Autor. Für welche Auslandsstipendien kann ich mich bewerben?

Autorinnen und Autoren können sich für Rom (Deutsche Akademie Villa Massimo, Casa Baldi in Olevano) und Venedig (Deutsches Studienzentrum) sowie für Paris (Cité Internationale des Arts) für ein Auslandsstipendium bewerben. Nähere Informationen zu den Programmen und den Bewerbungsvoraussetzungen finden Sie im Überblick der Förderprogramme des Internationalen Kulturaustauschs.

Kann ich mich als Studierende / als Studierender für die Kulturaustausch-Stipendien bewerben?

Nein, die Stipendienprogramme richten sich an herausragende professionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler mit abgeschlossener Ausbildung bzw. autodidaktischem Werdegang, die öffentliche und berufliche Erfolge nachweisen können.

Ist eine Bewerbung beim Berliner Senat um ein Auslandsstipendium möglich, wenn mein Wohnsitz nicht in Berlin ist?

Nein, Bewerberinnen und Bewerber müssen ihren Lebens- und Schaffensmittelpunkt in Berlin haben. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Voraussetzungen auf den Seiten der einzelnen Förderprogramme im Internationalen Kulturaustausch.

Muss ich bereits vor Antritt des Auslandaufenthalts über Sprachkenntnisse verfügen?

Ja, Sie müssen vor Beginn des Aufenthaltes über ausreichende Kenntnisse der Landessprache verfügen. Ein Nachweis ist nicht einzureichen.

Ist eine Bewerbung für Kulturaustausch-Auslandsstipendien möglich, wenn ich nicht deutscher Nationalität bin?

Ja, in Berlin lebende Ausländerinnen und Ausländer können sich bewerben, wenn der Pass einen Vermerk der Ausländerbehörde enthält, der Ihnen eine selbstständige Tätigkeit gestattet.

Kann ich mich mehrmals hintereinander um ein Auslandsstipendium bewerben?

Wenn Sie eine ehemalige Auslandsstipendiatin / ein ehemalier Auslandsstipendiat sind, so müssen Sie Ihr Kulturaustauschstipendium vor zwei Jahren beendet haben, um sich erneut bewerben zu können.