Spezifische Fragen im Bereich Bildende Kunst

Bitte beachten Sie unbedingt die Infoblätter der jeweiligen Förderprogramme.

Ich bin Ausländer mit Wohnsitz in Berlin. Kann ich mich bewerben?

Als Berliner Künstler*innen werden alle angesehen, die ihren Erstwohnsitz sowie ihren Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben. Dabei kann es sich auch um ausländische Künstler*innen handeln, die zumindest vorübergehend in Berlin leben und künstlerisch arbeiten. Entscheidend ist, dass Sie in Berlin gemeldet sind und dies z. B. über eine Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt belegen können.

Welche Förderangebote bietet die Senatsverwaltung für Kultur und Europa im Bereich der Bildenden Kunst?

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa bietet verschiedene Förderprogramme für bildende Künstler*innen. Einen Überblick erhalten Sie auf der Seite Förderprogramme Bildende Kunst.

Verpflichtet mich ein Stipendium zu einer künstlerischen Gegenleistung?

Nein, eine künstlerische Gegenleistung ist nicht erforderlich. Nach Ende des Stipendienzeitraums muss lediglich ein Erfahrungsbericht abgegeben werden.

Kann ich mich mehrmals hintereinander an derselben Ausschreibung beteiligen?

Bei den Arbeitsstipendien für Bildende Künstler*innen und den Recherchestipendien für Bildende Künstler*innen ist nur alle 2 Jahre eine Bewerbung möglich, bei den Atelierbesuchen der Förderkommission Bildende Kunst alle 3 Jahre. Für alle anderen Förderprogramme kann man sich jedes Jahr bewerben.

Kann ich mich auf Englisch bewerben?

Der künstlerische Lebenslauf mit Ausstellungsverzeichnis sowie das Portfolio können auf Englisch eingereicht werden. Das Antragsformular und alle anderen Unterlagen müssen auf Deutsch eingereicht werden.