Fragen und Antworten zur Musik Projektförderung

Voraussetzungen

  • Ich habe für die vorherige Förderperiode einen Antrag eingereicht. Kann ich mich jetzt wieder bewerben?

    Ja

  • Kann ich mich mit dem Projekt bewerben, das im letzten Verfahren abgelehnt wurde?

    Ja, Sie können das Projekt erneut einreichen.

  • Kann ich eine Projektförderung und ein Stipendium des Landes Berlin gleichzeitig erhalten?

    Ja, eine Kombination ist möglich.

  • Wie ist das mit der Gruppe/GbR gemeint? Ich möchte mein Vorhaben mit weiteren Musiker*innen umsetzen. Sind wir dann eine Gruppe?

    Als grobe Richtlinie gilt: Wenn Sie lediglich andere beauftragen, bilden Sie keine Gruppe. Eine Gruppe besteht dann, wenn Sie künstlerisch gleichberechtigt zusammenarbeiten. Falls kein GbR-Vertrag besteht oder Sie keine juristische Person sind, nutzen Sie bitte das Formular ‘Erklärung zum Zusammenschluss von Künstler*innen’.

  • Kann ich als natürliche Person einen Antrag auf Projektförderung stellen?

    Ja, das ist möglich.

  • Wenn wir eine Gruppe sind, wer stellt den Antrag?

    Nur vertretungsberechtigte Personen dürfen den Antrag stellen. Antragstellende sind zugleich die Zuwendungsempfänger. Wenn die Projektabwicklung von einer anderen Person übernommen wird, muss eine schriftliche Vollmacht im Original vorgelegt werden. Bei einer GbR richtet sich die Vertretungsberechtigung nach den Regelungen im Vertrag.

  • Einige Gruppenmitglieder sind von Berlin nach Brandenburg gezogen. Kann die Gruppe einen Antrag stellen?

    Der Sitz des Ensembles muss sich in Berlin befinden, und die Mehrheit der Projektbeteiligten muss in Berlin wohnen.

  • Der Hauptsitz unserer Gruppe ist in Berlin. Wir arbeiten aber hauptsächlich außerhalb von Berlin. Sind wir antragsberechtigt?

    Nein, der Arbeitsmittelpunkt, also die Probenarbeit, muss in Berlin liegen. Zudem müssen Sie in Berlin sichtbar und präsent sein.

  • Was gilt als Neue Musik?

    Musik ab dem Jahr 1950.

  • Was gilt als Alte Musik?

    Musik bis zum Jahr 1750.

  • Kann ich mich mit einem Projekt mit Musik der klassischen Moderne bewerben?

    Nein, der Schwerpunkt des Projekts muss in den Bereichen Alte Musik, Neue Musik/Klangkunst oder Jazz liegen.

  • Sind öffentliche bezirkliche Musikschulen antragsberechtigt?

    Ja, Musikschulen können sich mit einem Projekt bewerben, jedoch nicht mit einem Schwerpunkt auf Bildung oder Wettbewerb. Zulässig sind zum Beispiel Veranstaltungsreihen. Nachwuchsförderung ist ausgeschlossen.

  • Müssen alle Aufführungen innerhalb des Projekts in Berlin stattfinden

    Ja, alle Aufführungen müssen in Berlin stattfinden.

  • Kann ich über die Projektförderung Aufnahmen im Tonstudio beantragen?

    Nein, die Projektförderung dient der Durchführung von Einzelveranstaltungen, Konzertreihen und Festivals. Alle Vorhaben müssen öffentlich präsentiert werden.

  • Gelten die formalen Voraussetzungen auch für Nicht-EU-Bürger*innen?

    Ja. Zusätzlich muss ein gültiger Aufenthaltstitel oder eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht mit dem Vermerk zur Arbeitserlaubnis eingereicht werden.

Antragstellung

  • Werden Anträge abgelehnt, wenn die Honoraruntergrenzen nicht berücksichtigt werden?

    Nein, es handelt sich um Empfehlungen. Die endgültige Entscheidung trifft die Jury.

  • Wo und wie stelle ich den Antrag?

    Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Berliner Antragsportal. Alle Dokumente müssen vollständig und korrekt formatiert hochgeladen werden. Unvollständige oder fehlerhafte Anträge werden abgelehnt.

  • Welche Dokumente sind Pflicht?
    Pflichtdokumente sind (je nach Sparte):
    • Elektronisches Antragsformular (Deutsch)
    • Ausführliche Projektbeschreibung (Neue Musik: max. 6 Seiten, Alte Musik: max. 8 Seiten, Jazz: max. 4 Seiten, jeweils inklusive Titelblatt, Fotos, Abbildungen usw.)
    • Finanzierungsplan (nur mit Musterformular im .xlsx-Format)
    • Spielstättenbestätigung
    • Künstlerische Vita der Leitung und des Ensembles
    • Hörproben (MP3, mindestens eine, höchstens zwei)
    • Identitätsnachweis und Nachweis des Hauptwohnsitzes in Berlin
    • Bei Gruppen: GbR-Erklärung oder -Vertrag
  • Können Unterlagen auf Englisch eingereicht werden?

    Ergänzende Unterlagen wie Portfolios oder Lebensläufe dürfen auf Englisch eingereicht werden. Das Online-Antragsformular und die Kurzbeschreibung müssen jedoch auf Deutsch ausgefüllt sein.

Nach dem Antrag/ bei Zusage

  • Muss ich ein Sonderkonto einrichten?

    Wir empfehlen ein separates Konto für jedes geförderte Projekt. Bei einem Fördervolumen über 30.000 € ist ein Sonderkonto verpflichtend.

  • Gibt es Kosten, die nicht anerkannt werden?

    Ja, folgende Kosten sind nicht förderfähig: laufende Betriebskosten, der Kauf von Instrumenten, Abschreibungen auf Gegenstände (z. B. Computer, Musikinstrumente), Repräsentationsausgaben (z. B. Catering, Empfänge, Blumen), Steuerberatungskosten (außer bei verpflichtenden Versicherungen) sowie Pauschalen.

  • Was muss ich tun, wenn mein Projekt gefördert wird?

    Nach der Pressemitteilung erhalten Sie einen Bescheid. Darin ist beschrieben, welche Unterlagen Sie einreichen müssen, damit die Förderung ausgezahlt werden kann.

  • Ist die Projektförderung steuerfrei?

    Ob Fördermittel steuerfrei sind, entscheidet das zuständige Finanzamt. Die Fördermittel müssen in jedem Fall angegeben werden.

Finanzierungsplan

  • Was sind Drittmittel?

    Drittmittel sind beispielsweise bestätigte Förderungen vom Bund, Stiftungen, Sponsoren oder Honorarverträge mit Veranstaltern.

  • Was sind Einnahmen?

    Einnahmen sind z. B. Eintrittsgelder oder der Verkauf von Programmheften.

  • Was sind Eigenmittel?

    Eigenmittel können Mittel aus Privatvermögen oder aus dem Haushalt der Institution sein. Unentgeltliche Eigenleistungen gelten nicht als Eigenmittel und dürfen nicht im Finanzierungsplan angegeben werden.

  • Kann ein Kompositionsauftrag im Rahmen einer Projektförderung vergeben werden?

    Ja, sofern ein direkter Bezug zum Projekt besteht.

  • Gelten die Honoraruntergrenzen nur für ganze Tage?

    Nein, die Pauschalen gelten auch für halbe Tage.

  • Kann ich Honorare pro Stunde abrechnen?

    Ja, sofern die empfohlenen Honoraruntergrenzen beachtet werden.

Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Abteilung Kultur