Zielgruppe / Ziele der Förderung
Förderfähig sind Projekte zur beruflichen Beratung, Unterstützung und Vernetzung von professionellen Kunst-, Medien- und Kulturschaffenden aller Sparten, die ihre bisherigen Aufenthaltsländer aufgrund der dortigen politischen Situation verlassen haben.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kulturakteurinnen und Kulturakteure mit Sitz in Berlin, die juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts oder Personenvereinigungen des Privatrechts sind.
Professionelle Kunst-, Medien- und Kulturschaffende sind Personen, die eine entsprechende berufliche Ausbildung bzw. ein Studium abgeschlossen haben und/oder beruflich als Kunst-, Medien- und Kulturschaffende tätig sind oder gewesen sind.
Umfang der Förderung
Beantragt werden können projektbezogene Sach- und Personalkosten.
Zeitraum der Ausschreibung
Die Projektförderung wird – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – in der Regel jeweils im Sommer eines Jahres für die Durchführung im darauffolgenden Jahr ausgeschrieben.
Antragsstellung
Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.
Achtung Änderung: Bitte beachten Sie, dass ein einheitlicher Finanzierungsplan zu verwenden ist. Sie finden den “Vordruck Musterfinanzierungsplan” zum Download hier auf der Website (siehe unten).