Extended Fellowships
Dieses Förderprogramm richtet sich an Einrichtungen (Hosts), die aktuell gemeinsam mit einem Fellow ein bis zu einjähriges Fellowship umsetzen, und deren Fellow besonderer Schutzwürdigkeit bedarf.
Ziel der Förderung ist es, Fellows in besonders schutzbedürftigen Situationen eine Anschlussförderung zu ermöglichen – sei es aus künstlerischen, politischen oder persönlichen Gründen.
Dabei stehen zwei Varianten zur Auswahl:
- Verlängerung um 6 Monate = Extended Fellowship I
- Verlängerung um 12 Monate = Extended Fellowship II
Die Verlängerung soll es den Fellows ermöglichen, ihre Arbeit unter sicheren Bedingungen fortzuführen und ihre künstlerischen oder gesellschaftlich relevanten Projekte nachhaltig weiterzuentwickeln.
Zeitraum der Ausschreibung
Die Fellowships werden – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – in der Regel jeweils im Sommer eines Jahres für die Durchführung im darauffolgenden Jahr ausgeschrieben.
Antragsstellung
Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.
Achtung Änderung: Bitte beachten Sie, dass ein einheitlicher Finanzierungsplan zu verwenden ist. Sie finden den Musterfinanzierungsplan (Vordruck Musterfinanzierungsplan) zum Download hier auf der Website.