Extended Fellowship-Programm

Extended Fellowships

Dieses Förderprogramm richtet sich an Einrichtungen (Hosts), die aktuell gemeinsam mit einem Fellow ein bis zu einjähriges Fellowship umsetzen, und deren Fellow besonderer Schutzwürdigkeit bedarf.
Ziel der Förderung ist es, Fellows in besonders schutzbedürftigen Situationen eine Anschlussförderung zu ermöglichen – sei es aus künstlerischen, politischen oder persönlichen Gründen.
Dabei stehen zwei Varianten zur Auswahl:

  • Verlängerung um 6 Monate = Extended Fellowship I
  • Verlängerung um 12 Monate = Extended Fellowship II

Die Verlängerung soll es den Fellows ermöglichen, ihre Arbeit unter sicheren Bedingungen fortzuführen und ihre künstlerischen oder gesellschaftlich relevanten Projekte nachhaltig weiterzuentwickeln.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Fellowships werden – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – in der Regel jeweils im Sommer eines Jahres für die Durchführung im darauffolgenden Jahr ausgeschrieben.

Antragsstellung

Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.
Achtung Änderung: Bitte beachten Sie, dass ein einheitlicher Finanzierungsplan zu verwenden ist. Sie finden den Musterfinanzierungsplan (Vordruck Musterfinanzierungsplan) zum Download hier auf der Website.

  • Infoblatt Extended Fellowship

    PDF-Dokument (102.5 kB) - Stand: August 2025

  • Musterfinanzierungsplan Extended Fellowship-Programm

    XLSX-Dokument (31.2 kB) - Stand: August 2025

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.
Zugang zum Online-Antragsverfahren

Auf der Startseite des elektronischen Antragsformulars wählen Sie bitte als Förderbereich „Spartenoffene Förderungen“ aus.

Kontakt

Surimaya Hartmann