Projektförderung Jazz

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Mittel – Projektförderungen im Bereich Jazz.

Die Bewerbungsfrist für die Projektförderung Jazz 2026 endete am Montag, den 06. Oktober 2025 um 14:00 Uhr. Die Vergabe der Projektförderung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel in 2026.

ACCESS: Unterstützung bei der Online-Antragsstellung

Sie stoßen bei der Beantragung von Förderung auf Barrieren? Beratung gibt es beim Programm ACCESS.

Ziel / Zweck der Förderung

Die Projektförderung Jazz verfolgt das Ziel, die öffentliche Wahrnehmung sowie die Internationalisierung der Berliner Jazz Szene zu stärken.
Hierbei leistet die Förderung einen Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit, Verbesserung der Arbeitssituation und Wettbewerbsfähigkeit von Musiker/innen im Bereich des Jazz.

Gefördert werden zeitlich begrenzte und nicht-kommerzielle Projekte im Bereich Jazz und der improvisierten Musik. Hierzu zählen:
  • Einzelveranstaltungen, Veranstaltungsreihen und Festivals
  • innovative bzw. vernetzende Projekte insbesondere zur Stärkung und Sichtbarmachung von Frauen im Jazz

Zielgruppe

Gefördert werden professionell arbeitende
  • Einzelpersonen
  • Gruppen
  • juristische Personen/ Institutionen (z.B. Vereine, Veranstalter/innen)

Voraussetzungen

  • Pro Förderverfahren darf pro Antragstellende/r nur ein Antrag gestellt werden.
  • Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Gruppen oder juristischen Personen/ Institutionen.
  • Antragstellende müssen mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet sein.
  • Antragstellende dürfen nicht an einer Hochschule immatrikuliert sein (auch mit dem Ziel der Promotion).
  • Bei juristischen Personen/ Institutionen muss der Hauptsitz in Berlin liegen.
  • Bei Gruppen müssen mehr als 50% der Gruppenmitglieder mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet sein.
  • Das Projekt ist zeitlich begrenzt und muss innerhalb eines Kalenderjahres realisiert werden.
  • Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.
  • Das beantragte Projekt muss in Berlin durchgeführt werden.
  • Die Mehrheit der Projektbeteiligten lebt und arbeitet in Berlin.
  • Nicht-EU-Bürger/innen können sich bewerben, wenn ihr aktuell gültiger Aufenthaltstitel oder ihre Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht einen Vermerk zur Arbeitserlaubnis enthält.
  • Das beantragte Förderprojekt kann nicht durch mehrere Förderprogramme der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gefördert werden. Dazu zählen auch Programme der Initiative Neue Musik e.V. und der Musicboard Berlin GmbH.

Umfang der Förderung

Förderfähig sind Sach- und Personalkosten, welche für die Durchführung des gesamten Projekts notwendig sind.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Projektförderung Jazz wird in der Regel Mitte/Ende August eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.

Antragsstellung

Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

Hinweise zum Ausschluss des Förderprogramms

Eine Überschreitung der vorgegebenen Seiten-, Zeichen- und/oder Megabytezahl führt zu einem formalen Ausschluss vom Förderprogramm. Deckblätter und/oder Bilder zählen mit.
Falsch oder unvollständig hochgeladene Dokumente werden nicht nachgefordert und führen zu einem formalen Ausschluss vom Förderprogramm. Bitte stellen Sie bei der Antragstellung unbedingt sicher, dass Sie alle richtigen und notwendigen Dokumente lesbar hochladen!

  • Informationsblatt Projektförderung Jazz 2026

    PDF-Dokument (112.1 kB) - Stand: Juli 2025

  • Information Sheet Project Funding Jazz 2026

    PDF-Dokument (109.5 kB) - Stand: August 2025

  • Musterfinanzierungsplan Jazz

    XLSX-Dokument (18.1 kB) - Stand: Juni 2025

  • Muster Spielstättenbestätigung

    DOCX-Dokument (20.4 kB) - Stand: Juni 2025

  • Empfehlung für Honoraruntergrenzen und Mindesthonorare

    PDF-Dokument (65.6 kB) - Stand: März 2024

  • Hinweisblatt Barrierefreiheit SenKultGZ

    PDF-Dokument (71.7 kB) - Stand: Mai 2025

Kontakt

Projektförderung Jazz
Tien Vu

Sprechzeiten:
Dienstag & Donnerstag
10:00 – 15:00 Uhr