Ziel / Zweck der Förderung
Die Projektförderung Jazz verfolgt das Ziel, die öffentliche Wahrnehmung sowie die Internationalisierung der Berliner Jazz Szene zu stärken.
Hierbei leistet die Förderung einen Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit, Verbesserung der Arbeitssituation und Wettbewerbsfähigkeit von Musiker/innen im Bereich des Jazz.
Gefördert werden zeitlich begrenzte und nicht-kommerzielle Projekte im Bereich Jazz und der improvisierten Musik. Hierzu zählen:
- Einzelveranstaltungen, Veranstaltungsreihen und Festivals
- innovative bzw. vernetzende Projekte insbesondere zur Stärkung und Sichtbarmachung von Frauen im Jazz
Zielgruppe
Gefördert werden professionell arbeitende
- Einzelpersonen
- Gruppen
- juristische Personen/ Institutionen (z.B. Vereine, Veranstalter/innen)
Voraussetzungen
- Pro Förderverfahren darf pro Antragstellende/r nur ein Antrag gestellt werden.
- Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Gruppen oder juristischen Personen/ Institutionen.
- Antragstellende müssen mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet sein.
- Antragstellende dürfen nicht an einer Hochschule immatrikuliert sein (auch mit dem Ziel der Promotion).
- Bei juristischen Personen/ Institutionen muss der Hauptsitz in Berlin liegen.
- Bei Gruppen müssen mehr als 50% der Gruppenmitglieder mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet sein.
- Das Projekt ist zeitlich begrenzt und muss innerhalb eines Kalenderjahres realisiert werden.
- Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.
- Das beantragte Projekt muss in Berlin durchgeführt werden.
- Die Mehrheit der Projektbeteiligten lebt und arbeitet in Berlin.
- Nicht-EU-Bürger/innen können sich bewerben, wenn ihr aktuell gültiger Aufenthaltstitel oder ihre Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht einen Vermerk zur Arbeitserlaubnis enthält.
- Das beantragte Förderprojekt kann nicht durch mehrere Förderprogramme der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gefördert werden. Dazu zählen auch Programme der Initiative Neue Musik e.V. und der Musicboard Berlin GmbH.
Umfang der Förderung
Förderfähig sind Sach- und Personalkosten, welche für die Durchführung des gesamten Projekts notwendig sind.
Zeitraum der Ausschreibung
Die Projektförderung Jazz wird in der Regel Mitte/Ende August eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.
Antragsstellung
Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.
Hinweise zum Ausschluss des Förderprogramms
Eine Überschreitung der vorgegebenen Seiten-, Zeichen- und/oder Megabytezahl führt zu einem formalen Ausschluss vom Förderprogramm. Deckblätter und/oder Bilder zählen mit.
Falsch oder unvollständig hochgeladene Dokumente werden nicht nachgefordert und führen zu einem formalen Ausschluss vom Förderprogramm. Bitte stellen Sie bei der Antragstellung unbedingt sicher, dass Sie alle richtigen und notwendigen Dokumente lesbar hochladen!