Ziel / Zweck der Förderung
Die Arbeitsstipendien sollen die Vielfalt und Qualität in Berlin produzierter Arbeiten im Bereich Jazz fördern und sind für die künstlerische Entwicklung bzw. bestimmte Arbeitsvorhaben (Interpretation, Forschung, Recherche, Komposition, Kuration, Studioaufnahmen, Tourneen, Entwicklung von Projekten) bestimmt.
Zielgruppe
Gefördert werden professionell arbeitende
- Künstler/innen
- Gruppen
- Kurator/innen
Voraussetzungen
- Pro Förderverfahren darf pro Antragstellende/r nur ein Antrag gestellt werden.
- Ein Stipendium ist eine personenbezogene Förderung. Antragsberechtigt sind natürliche Personen und GbRs.
- Antragstellende müssen mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet sein.
- Antragstellende dürfen nicht an einer Hochschule immatrikuliert sein (auch mit dem Ziel der Promotion) oder als Professor/innen tätig sein.
- Bei Gruppen müssen mehr als 50% der Gruppenmitglieder mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet sein.
- Antragstellende leben und arbeiten in Berlin.
- Antragstellende können eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung und/oder eine mehrjährige professionelle künstlerische Tätigkeit im Bereich Jazz nachweisen.
- Nicht-EU-Bürger/innen können sich bewerben, wenn ihr aktuell gültiger Aufenthaltstitel oder ihre Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht einen Vermerk zur Arbeitserlaubnis enthält.
- Doppelförderung/zeitgleiche Förderung oder Stipendien:
- Alle Stipendien des Landes Berlin (Arbeitsstipendien, Recherchestipendien und Kulturaustauschstipendien) sind bis zu einer Höhe von 24.000 Euro pro Jahr kombinierbar.
- Kombinationen mit Stipendien von in- und/oder ausländischen Förderinstitutionen sind zulässig. Bitte informieren Sie sich nach den Förderbedingungen des anderen Stipendiums, ob eine gleichzeitige Annahme ausgeschlossen wird.
- Kombinationen mit Projektförderungen sind zulässig.
Umfang der Förderung
Die Arbeitsstipendien sind mit jeweils 8.000 € dotiert und werden für einen Stipendienzeitraum von 4 Monaten in monatlichen Raten à 2.000 Euro gezahlt. Ein detaillierter Kostenplan ist nicht erforderlich.
Zeitraum der Ausschreibung
Die Arbeitsstipendien werden in der Regel Mitte/Ende August eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.
Antragsstellung
Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.
Hinweise zum Ausschluss des Förderprogramms
Eine Überschreitung der vorgegebenen Seiten-, Zeichen- und/oder Megabytezahl führt zu einem formalen Ausschluss vom Förderprogramm. Deckblätter und/oder Bilder zählen mit.
Falsch oder unvollständig hochgeladene Dokumente werden nicht nachgefordert und führen zu einem formalen Ausschluss vom Förderprogramm. Bitte stellen Sie bei der Antragstellung unbedingt sicher, dass Sie alle richtigen und notwendigen Dokumente lesbar hochladen!