Arbeitsstipendien Jazz

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Mittel – Arbeitsstipendien im Bereich Jazz zur Förderung von Künstlerinnen und Künstlern sowie zur Stärkung der Kunstform in Berlin.

Die Bewerbungsfrist für das Arbeitsstipendium Jazz 2026 endete am Montag, den 06. Oktober 2025 um 14:00 Uhr. Die Vergabe der Arbeitsstipendien erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel in 2026.

ACCESS: Unterstützung bei der Online-Antragsstellung

Sie stoßen bei der Beantragung von Förderung auf Barrieren? Beratung gibt es beim Programm ACCESS.

Ziel / Zweck der Förderung

Die Arbeitsstipendien sollen die Vielfalt und Qualität in Berlin produzierter Arbeiten im Bereich Jazz fördern und sind für die künstlerische Entwicklung bzw. bestimmte Arbeitsvorhaben (Interpretation, Forschung, Recherche, Komposition, Kuration, Studioaufnahmen, Tourneen, Entwicklung von Projekten) bestimmt.

Zielgruppe

Gefördert werden professionell arbeitende
  • Künstler/innen
  • Gruppen
  • Kurator/innen

Voraussetzungen

  • Pro Förderverfahren darf pro Antragstellende/r nur ein Antrag gestellt werden.
  • Ein Stipendium ist eine personenbezogene Förderung. Antragsberechtigt sind natürliche Personen und GbRs.
  • Antragstellende müssen mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet sein.
  • Antragstellende dürfen nicht an einer Hochschule immatrikuliert sein (auch mit dem Ziel der Promotion) oder als Professor/innen tätig sein.
  • Bei Gruppen müssen mehr als 50% der Gruppenmitglieder mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet sein.
  • Antragstellende leben und arbeiten in Berlin.
  • Antragstellende können eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung und/oder eine mehrjährige professionelle künstlerische Tätigkeit im Bereich Jazz nachweisen.
  • Nicht-EU-Bürger/innen können sich bewerben, wenn ihr aktuell gültiger Aufenthaltstitel oder ihre Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht einen Vermerk zur Arbeitserlaubnis enthält.
  • Doppelförderung/zeitgleiche Förderung oder Stipendien:
    - Alle Stipendien des Landes Berlin (Arbeitsstipendien, Recherchestipendien und Kulturaustauschstipendien) sind bis zu einer Höhe von 24.000 Euro pro Jahr kombinierbar.
    - Kombinationen mit Stipendien von in- und/oder ausländischen Förderinstitutionen sind zulässig. Bitte informieren Sie sich nach den Förderbedingungen des anderen Stipendiums, ob eine gleichzeitige Annahme ausgeschlossen wird.
    - Kombinationen mit Projektförderungen sind zulässig.

Umfang der Förderung

Die Arbeitsstipendien sind mit jeweils 8.000 € dotiert und werden für einen Stipendienzeitraum von 4 Monaten in monatlichen Raten à 2.000 Euro gezahlt. Ein detaillierter Kostenplan ist nicht erforderlich.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Arbeitsstipendien werden in der Regel Mitte/Ende August eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.

Antragsstellung

Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

Hinweise zum Ausschluss des Förderprogramms

Eine Überschreitung der vorgegebenen Seiten-, Zeichen- und/oder Megabytezahl führt zu einem formalen Ausschluss vom Förderprogramm. Deckblätter und/oder Bilder zählen mit.
Falsch oder unvollständig hochgeladene Dokumente werden nicht nachgefordert und führen zu einem formalen Ausschluss vom Förderprogramm. Bitte stellen Sie bei der Antragstellung unbedingt sicher, dass Sie alle richtigen und notwendigen Dokumente lesbar hochladen!

  • Informationsblatt Arbeitsstipendien Jazz 2026

    PDF-Dokument (120.9 kB) - Stand: Juli 2025

  • Information Sheet Work Grants Jazz 2026

    PDF-Dokument (119.1 kB) - Stand: August 2025

  • Künstlerischer Werdegang/Angaben zur musikalischen Tätigkeit

    DOCX-Dokument (24.6 kB) - Stand: Juli 2025

  • Erklärung Zusammenschluss von Künstler*innen

    PDF-Dokument (52.7 kB) - Stand: Juni 2025

Kontakt

Arbeitsstipendien Jazz
Tien Vu

Sprechzeiten:
Dienstag & Donnerstag
10:00 – 15:00 Uhr