Zielgruppe / Ziele der Förderung
Gefördert werden Konzert- und Oratorienchöre, Kammerchöre sowie Vokalensembles (mindestens 12 Personen), die ihren Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben. Die Förderung soll die Chöre dabei unterstützen, chorsinfonische Werke und innovative Chorprojekte in Berlin einer größeren Öffentlichkeit vorzustellen. Zum einen ist die Aufführung wenig bekannter Komponisten und Komponistinnen bzw. die Aufführung neuer Werke gewünscht sowie auch die Entwicklung innovativer Positionen im Bereich der Chormusik; gefördert werden aber auch Chöre, die sich der Präsentation von bereits eingeführten Werken der Chorsinfonik widmen.
Umfang der Förderung
Diese Ziele sollen durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
Der Förderumfang ist in den Informationsblättern genauer beschrieben.
Voraussetzungen für die Basisförderung
Antragsberechtigt sind
Laienchöre, wenn sie
- in den 3 Kalenderjahren vor Antragstellung jeweils mindestens 2 unterschiedliche anspruchsvolle Konzertprogramme unter professioneller Leitung mit professionellen Orchestern bzw. Ensembles auf hohem Niveau realisiert haben,
und
- in dem Kalenderjahr, für das sie die Förderung beantragen, mindestens 2 unterschiedliche chorsinfonische Konzertprogramme mit professionellen Orchestern bzw. Ensembles in eigener Regie aufführen.
Chöre, die bereits institutionell oder strukturell gefördert werden, sind von der Basisförderung ausgeschlossen.
Ausschluss:
- Studentische Chöre und Jugendchöre sind von der Förderung ausgeschlossen.
Zeitraum der Ausschreibung
Die Basis- und Projektförderung wird in der Regel im ersten Quartal für das übernächste Jahr ausgeschrieben.
Antragsstellung
Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise in den aktuellen Informationsblättern.