Chorförderung

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Mittel – Basis- und Projektförderungen für Chöre.

Abgabe-/Bewerbungsfrist: 02.03.2026, 14 Uhr

Die Online-Anträge müssen bis 14:00 Uhr abgeschickt worden sein. Danach ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden automatisch abgebrochen.

Bitte stellen Sie die Anträge möglichst frühzeitig!

Hinweise zum formalen Ausschluss des Förderprogramms:
Eine Überschreitung der vorgegebenen maximalen Seiten-, Zeichen- und/ oder Megabytezahl führt zu einem formalen Ausschluss des Förderprogramms.
Falsch oder unvollständig hochgeladene Dokumente führen zu einem formalen Ausschluss des Förderprogramms.
Bitte stellen Sie bei der Antragstellung unbedingt sicher, dass Sie alle richtigen und notwendigen Dokumente lesbar hochladen!
Nachreichungen und/oder Korrekturen sind nach Absendung des Antrags nicht möglich.

Beachten Sie bei Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt!

NEU ab Antragstellung 2025

Die Basisförderung umfasst ab Antragstellung 2025 keine Konzertförderung mehr. Anträge auf Konzertförderung sind hier über das Förderprogramm „Chorförderung“- „Einzelprojektförderung Chorförderung“ zu stellen. Auch Chöre, die im Rahmen der Chorförderung eine Basisförderung für 2026 erhalten haben, können Anträge auf Projektförderung 2026 stellen.

Zielgruppe / Ziele der Förderung

Gefördert werden Konzert- und Oratorienchöre, Kammerchöre sowie Vokalensembles (mindestens 12 Personen), die ihren Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben. Die Förderung soll die Chöre dabei unterstützen, chorsinfonische Werke und innovative Chorprojekte in Berlin einer größeren Öffentlichkeit vorzustellen. Zum einen ist die Aufführung wenig bekannter Komponisten und Komponistinnen bzw. die Aufführung neuer Werke gewünscht sowie auch die Entwicklung innovativer Positionen im Bereich der Chormusik; gefördert werden aber auch Chöre, die sich der Präsentation von bereits eingeführten Werken der Chorsinfonik widmen.

Umfang der Förderung

Diese Ziele sollen durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

Der Förderumfang ist in den Informationsblättern genauer beschrieben.

Voraussetzungen für die Basisförderung

Antragsberechtigt sind Laienchöre, wenn sie
  • in den 3 Kalenderjahren vor Antragstellung jeweils mindestens 2 unterschiedliche anspruchsvolle Konzertprogramme unter professioneller Leitung mit professionellen Orchestern bzw. Ensembles auf hohem Niveau realisiert haben,
    und
  • in dem Kalenderjahr, für das sie die Förderung beantragen, mindestens 2 unterschiedliche chorsinfonische Konzertprogramme mit professionellen Orchestern bzw. Ensembles in eigener Regie aufführen.

Chöre, die bereits institutionell oder strukturell gefördert werden, sind von der Basisförderung ausgeschlossen.

Ausschluss:

  • Studentische Chöre und Jugendchöre sind von der Förderung ausgeschlossen.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Basis- und Projektförderung wird in der Regel im ersten Quartal für das übernächste Jahr ausgeschrieben.

Antragsstellung

Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise in den aktuellen Informationsblättern.

Basisförderung

  • Informationsblatt Chorförderung - Basisförderung 2028.docx

    PDF-Dokument (284.5 kB)

  • Musterfinanzierungsplan Chorförderung - Basisförderung 2028

    XLSX-Dokument (31.5 kB) - Stand: 26.02.2025

Einzelprojektförderung Chorförderung

  • Informationsblatt Chorförderung - Einzelprojektförderung 2028

    PDF-Dokument (189.5 kB) - Stand: 24.01.2025

  • Musterfinanzierungsplan Chorförderung Einzelprojekte

    XLSX-Dokument (18.9 kB) - Stand: 24.01.2025

  • Empfehlungen zur Honoraruntergrenzen, Ausstellungshonorare und Lesehonorare - barrierearm

    PDF-Dokument (70.0 kB) - Stand: Dezember 2023

  • Erklärung Zusammenschluss von Künstler*innen

    PDF-Dokument (52.7 kB)

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.
Zugang zum Online-Antragsverfahren

Kontakt

Ernste Musik / Chorförderung
Kirsten Junglas