FAQ - Arbeitsstipendien für Comic

  • Was ist mit den Begriffen „professionell arbeitende Comic-Künstler*in“ gemeint?

    Diese Begriffe umfassen Künstler*innen, welche regelmäßig Comics erschaffen und diese der Öffentlichkeit zugänglich machen. Formen der Veröffentlichung können beispielsweise auf Webseiten, Social-Media-Plattformen, in Ausstellungen, in Druckform als Bücher, Zeitschriften, Zines, Magazinen sein. Die Künstler*innen können in ihrem Portfolio auf verschiedene Comic-Arbeiten verweisen. Die Künstler*innen können sich das Comic-Zeichnen autodidaktisch beigebracht haben, eine künstlerische Ausbildung ist keine Voraussetzung für eine Bewerbung.

  • Was ist mit Veröffentlichung gemeint?

    Formen der Veröffentlichung können beispielsweise auf Webseiten, Social-Media-Plattformen, in Ausstellungen, in Druckform als Büchern, Zeitschriften, Fanzines, Magazinen sein. Die Herstellung von Drucksachen im Selbstverlag ist möglich.

  • Was ist ein künstlerischer Lebenslauf?

    In einem künstlerischen Lebenslauf können Sie Ihre künstlerische Entwicklung darstellen. Gegebenenfalls gehört dazu auch eine künstlerische Ausbildung. Abgeschlossene und veröffentlichte Comicarbeiten können Sie dort aufführen, sowie – wenn zutreffend -Stipendien, Ausstellungen, Teilnahme an Workshops und Preise.

  • Für die Bewerbung soll eine Arbeitsprobe von maximal 20 gezeichneten Seiten eingereicht werden, darf auf einer Seite auch eine Doppelseite sein?

    Es geht darum bis zu zwanzig Seiten bzw. Blätter einzureichen. Eine Seite oder ein Blatt kann dabei auch die Illustration einer Doppelseite enthalten. Das Format einer Seite/eines Blattes ist bei dieser Anlage nicht zwingend auf A4 festgelegt. Bei der Auswahl der Größe sollte jedoch bedacht werden, dass die Sichtung der Arbeit von einer Jury an einem Bildschirm erfolgt.

Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Abteilung Kultur