FAQs Recherchestipendien Übersetzung - 2. Antragsformalia

Antragsformalia

  • Wann kann ich meinen Antrag einreichen?

    Die Antragsfristen werden rechtzeitig auf der Website und im Informationsblatt bekanntgegeben.

  • Meine Übersetzungsprobe ist länger als 5 Seiten. Im Informationsblatt steht, dass die Datei nur 5 Seiten lang sein darf. Kann ich trotzdem mehr Seiten einreichen?

    Nein. Übersetzungsproben mit einer Länge von mehr als 5 DIN A4-Seiten werden nicht akzeptiert. Der entsprechende Antrag wird im Sinne der Gleichbehandlung aller Antragsteller*innen formal ausgeschlossen.

  • Mein Exposé ist länger als 2 Seiten. Im Informationsblatt steht, dass die Datei nur 2 Seiten lang sein darf. Kann ich trotzdem mehr Seiten einreichen?

    Nein. Exposés mit einer Länge von mehr als 2 DIN A4-Seiten werden nicht akzeptiert. Der entsprechende Antrag wird im Sinne der Gleichbehandlung aller Antragsteller*innen formal ausgeschlossen.

  • Kann ich den Antrag auf Englisch ausfüllen?

    Nein. Das Antragsformular muss in deutscher Sprache ausgefüllt werden (inklusive Kurzbeschreibung des Arbeitsvorhabens). Die Anlagen (CV und Exposé) dürfen englischsprachig sein.

  • Kann ich meinen Künstlernamen im Antrag verwenden?

    Nein. Sie stellen einen offiziellen Antrag bei einer Berliner Behörde und müssen den offiziellen Namen verwenden, der in Ihrem Ausweisdokument steht.

  • Was muss ich alles einreichen?

    Das Informationsblatt erläutert ausführlich, was Sie einreichen müssen, und in welchem Format bzw. welcher maximalen Dateigröße.
    Wir empfehlen, alles vorher nach den Angaben im Informationsblatt vorzubereiten, bevor Sie die Antragstellung beginnen.

  • Was muss im Exposé stehen?
    Das Exposé soll folgende Themen behandeln:
    • Charakteristik des Originalwerkes und der Autorin/des Autors,
    • Begründung der Relevanz einer Übersetzung,
    • Beschreibung der Herausforderungen bei der Übersetzung,
    • Umfang des Originalwerkes sowie der Übersetzung (Angaben zur Seitenzahl),
    • Angabe zum aktuellen Arbeitsstand der Übersetzung,
    • geplantes Veröffentlichungsdatum (wenn bereits bekannt),
    • Ausgangs- und Zielsprachen der Übersetzung

    Darüber hinaus können Sie weitere Informationen geben, sofern sie Ihrer Meinung relevant sind und Sie dadurch die Seitenzahl nicht überschreiten.
    Das Exposé muss sich auf die eingereichte Übersetzungsprobe beziehen.

  • Ich habe keinen deutschen Ausweis, bzw. nur einen Pass, auf denen nicht meine Berliner Meldeadresse steht. Was mache ich dann?
    Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden: Nicht-EU-Staatsbürger*innen:
    • Kopie des Reisepasses, Kopie des Passersatzes oder Kopie des Personalausweises
    • Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
    • Kopie des Aufenthaltstitels oder der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (falls nicht im Pass enthalten)
      Wenn Ihr Aufenthaltstitel als Passersatz gilt und Ihre Meldeadresse enthält, ist dieses Dokument ausreichend (bitte ggf. alle Seiten des Dokuments).
    EU-Staatsbürger*innen:
    • Kopie des Reisepasses oder Kopie des Personalausweises
    • Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
  • Reicht es, wenn ich nur die Vorderseite meines Personalausweises einreiche?

    Bei deutschen Staatsbürger*innen müssen zwingend Vor- und Rückseite des Personalausweises eingereicht werden, da auf der Rückseite die aktuelle Meldeadresse steht.

  • Reicht eine Kopie meines Passes als Nachweis der Berliner Anschrift?

    Nein. Im Reisepass steht üblicherweise nicht die Berliner Anschrift. Bitte reichen Sie auch die Meldebestätigung oder einen anderen Nachweis der Berliner Anschrift (z.B. Aufenthaltstitel mit Meldeadresse) ein.

  • Ich bin europäische*r Staatsbürger*in. Muss ich eine Aufenthaltserlaubnis einreichen?

    Nein. Bitte eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises und eine Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes einreichen.

  • Mein Aufenthaltstitel läuft bald ab. Ich habe erst in ein paar Wochen einen Termin für die Verlängerung bekommen. Was soll ich tun?

    Bitte reichen Sie den aktuellen Titel und die Terminbestätigung ein.

  • Was ist der Unterschied zwischen einer „Meldebestätigung“, einer „Meldebescheinigung“ und einer „Anmeldung“?

    Es gibt keinen Unterschied. Wir meinen die Bestätigung des Bürgeramtes/Einwohnermeldeamtes, die Sie bei Einzug oder Umzug erhalten, wenn Sie sich neu anmelden oder ummelden. Wenn Sie einen (gültigen) Personalausweis oder Aufenthaltstitel besitzen, auf dem Ihre Meldeadresse steht, reicht es aus, wenn Sie dies einsenden. Sie benötigen dann keine separate Meldebestätigung für die Antragstellung.

  • Muss die Meldebestätigung „aktuell“ sein? Darf sie nicht älter sein als 1 Jahr?

    Nein. Das Datum ist nicht relevant. Sie kann auch älter sein als 1 Jahr.

  • In welchem Format sollen die hochzuladenden Dateien sein?

    Es werden nur Dateien im .pdf-Format akzeptiert. Andere Formate sind nicht zulässig.

  • Meine Internetverbindung ist schlecht. Es kann sein, dass ich die Antragsfrist nicht einhalten kann. Was mache ich dann?

    Sie haben mehrere Wochen Zeit, den Antrag einzureichen und sich dafür eine Möglichkeit mit besserem Internet zu suchen. Es gibt keine Kulanz. Anträge, die nicht bis Fristende vollständig eingereicht worden sind, können nicht berücksichtigt werden. Eine Möglichkeit, den Antrag per E-Mail einzusenden, gibt es nicht.

  • Ich kann ein Dokument nicht hochladen. Was soll ich tun?
    • Bitte überprüfen Sie Dateiformat und maximale Dateigröße.
    • Wechseln Sie den Browser.
      Am letzten Tag der Antragsfrist kann der Upload wegen des verstärkten Datentraffics länger dauern. Wir empfehlen unbedingt, die Antragstellung nicht am letzten Tag der Antragsfrist zu beginnen.

Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Abteilung Kultur