Kofinanzierungsfonds

ACCESS: Unterstützung bei der Online-Antragsstellung

Ihr stoßt bei der Beantragung von Förderung auf Barrieren? Beratung gibt es beim Programm ACCESS.

Bewerbungsschluss ist der 30.04.2026 um 14:00 Uhr

Die Online-Anträge müssen bis zur angegebenen Zeit abgeschickt worden sein. Danach ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden automatisch abgebrochen.
Sollten Anlagen zum Antrag (etwa offizielle Dokumente, Pflichtanlagen) unvollständig sein oder nicht den in diesem Informationsblatt beschriebenen Bedingungen entsprechen, wird der Antrag nicht zum Juryverfahren zugelassen und formal abgelehnt.
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert. Bitte prüfen Sie Ihren Antrag vor elektronischer Absendung sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Zielgruppe / Ziele der Förderung

Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Berliner Künstler*innen sowie freie Berliner Gruppen. Auch Einrichtungen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind antragsberechtigt. Die Projekte sollen für Berlin erarbeitet und in Berlin präsentiert werden.

Das Programm ermöglicht die Antragstellung bei Förderinstitutionen (insbesondere Kulturstiftung des Bundes, Fonds Darstellende Künste, Creative Europe), die einen gesicherten Kofinanzierungsanteil bereits bei Antragstellung voraussetzen. Eine Bewerbung ist nicht zulässig, wenn der Kofinanzierungsanteil auch erst nach einer Zusage des Hauptantrags eingebracht werden kann. Gefördert wird die Kofinanzierung von Vorhaben aller Kunstsparten. Neben Projekten sind auch Anträge für Rechercheprozesse oder ähnliches zulässig.

Voraussetzungen

  • Antragsteller*in reicht den Antrag beim Kofinanzierungsfonds rechtzeitig vor der Abgabefrist beim Hauptförderer ein (siehe Dokument Hauptförderer.)
  • Antragsteller*in muss nachweisen, dass der Hauptförderer gesicherte Drittmittel bereits bei Antragstellung voraussetzt. Darüber hinaus ist eine Antragstellung für eine Kofinanzierung im Rahmen von Creative Europe möglich.
  • Zuschüsse können nur für solche Vorhaben beantragt werden, in denen keine Mittel des Landes Berlin, des Hauptstadtkulturfonds oder der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin enthalten oder vorgesehen sind. Die Kofinanzierung mit TANZPAKT Stadt-Land-Bund ist ebenso ausgeschlossen. Eine Auflistung mit ausgeschlossenen Förderprogrammen finden Sie in dem Dokument Hauptförderer.
  • Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.
  • Künstler*innen bzw. die Mehrheit der Mitglieder einer Gruppe müssen in Berlin leben und arbeiten.
  • Künstler*innen dürfen nicht an einer Hochschule immatrikuliert sein.
  • Das Projekt muss (unter anderem) in Berlin stattfinden.
  • Investive Maßnahmen werden nicht unterstützt.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Umfang der Förderung

Die maximale Höhe der Förderempfehlung der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bemisst sich an der Höhe der für die Antragstellung beim Hauptförderer (=größter Drittmittelgeber) notwendigen Mitteln. Sie können beim Kofinanzierungsfonds nicht mehr beantragen als die Mittel, die beim Hauptförderer nachgewiesen werden müssen.

Gefördert werden vorrangig künstlerische Produktionsmittel.

Antragsstellung

Beachten Sie bei der Bewerbung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

  • Informationsblatt Kofinanzierungsfonds 2026

    PDF-Dokument (86.2 kB) - Stand: März 2026

  • Hauptförderer Kofinazierungsfonds 2026

    PDF-Dokument (54.1 kB) - Stand: März 2026

  • Empfehlung für Honoraruntergrenzen und Mindesthonorare, Stand März 2024

    PDF-Dokument (65.6 kB) - Stand: März 2024

  • Hinweisblatt Barrierefreiheit, Stand Mai 2025

    PDF-Dokument (71.7 kB) - Stand: Mai 2025

  • Muster Finanzierungsplan

    XLSX-Dokument (26.2 kB) - Stand: März 2026

Hinweis: Der zum Download bereitgestellte muss nicht zwingend verwendet werden. In der Regel wird der Finanzierungsplan des Hauptförderers eingereicht. Bitte benennen Sie, auf welchen Hauptförderer sich Ihr Kofinanzierungsantrag bezieht.

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.
Zugang zum Online-Antragsverfahren

Kontakt:

Miriam Glöckler (sie/ ihr)