Kofinanzierungsfonds

ACCESS: Unterstützung bei der Online-Antragsstellung

Sie stoßen bei der Beantragung von Förderung auf Barrieren? Beratung gibt es beim Programm ACCESS.

Ausschreibung Kofinanzierungsfonds II/2026

Das Online-Antragsverfahren wird voraussichtlich am 17.08.2026 freigeschaltet.

Bewerbungsschluss ist der 28.09.2026 um 14:00 Uhr.

Die Online-Anträge müssen bis zur angegebenen Zeit abgeschickt worden sein. Danach ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden automatisch abgebrochen.
Sollten Anlagen zum Antrag (etwa offizielle Dokumente, Pflichtanlagen) unvollständig sein oder nicht den in diesem Informationsblatt beschriebenen Bedingungen entsprechen, wird der Antrag nicht zum Juryverfahren zugelassen und formal abgelehnt.
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert. Bitte prüfen Sie Ihren Antrag vor elektronischer Absendung sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Zielgruppe / Ziele der Förderung

Gefördert werden professionell künstlerisch Tätige, freie Gruppen und Einrichtungen, die insbesondere mit der Freien Szene arbeiten. Antragstellende müssen ihren Erstwohnsitz oder Sitz in Berlin haben.

Der Kofinanzierungsfonds soll ermöglichen, Anträge bei Förderprogrammen zu stellen, bei denen der Nachweis gesicherter Drittmittel Voraussetzung für die Zulassung zum Antragsverfahren ist. Eine Bewerbung ist nicht zulässig, wenn der Kofinanzierungsanteil auch erst nach einer Zusage des Hauptantrags eingebracht werden kann.

Eine Antragstellung für eine Kofinanzierung im Rahmen von Creative Europe ist darüber hinaus möglich.

Eine Übersicht der Förderinstitutionen, mit denen der Kofinanzierungsfonds kooperiert, finden Sie im Dokument Hauptförderer auf dieser Website.

Gefördert wird die Kofinanzierung von Vorhaben aller Kunstsparten. Neben Projekten sind auch Anträge für Rechercheprozesse oder ähnliches zulässig.

Voraussetzungen

  • Antragstellende reichen den Antrag beim Kofinanzierungsfonds rechtzeitig vor der Abgabefrist beim Hauptförderer ein (siehe Dokument Hauptförderer.)
  • Förderungen können nur für solche Vorhaben beantragt werden, in denen keine Mittel des Landes Berlin, des Hauptstadtkulturfonds oder der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin enthalten oder vorgesehen sind. Die Kofinanzierung mit TANZPAKT Stadt-Land-Bund ist ebenso ausgeschlossen. Eine Auflistung mit ausgeschlossenen Förderprogrammen finden Sie in dem Dokument Hauptförderer.
  • Das Projekt darf noch nicht begonnen haben, frühester Projektbeginn ist voraussichtlich ab Januar 2027.
  • Antragstellende müssen ihren Erstwohnsitz oder Sitz in Berlin haben. Die Mehrheit der am Projekt Beteiligten müssen ihren Erstwohnsitz in Berlin haben.
  • Antragstellende dürfen nur einen Antrag pro Ausschreibungsrunde einreichen.
  • Die geförderten Vorhaben müssen in den Förderjahren in Berlin sichtbar werden. Aufführungen in anderen (Bundes-)Ländern sind ebenso möglich, über den Kofinanzierungsfonds kann lediglich der Berlinteil finanziert werden.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Umfang der Förderung

Die maximale Höhe der Förderempfehlung der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bemisst sich an der Höhe der für die Antragstellung beim Hauptförderer (=größter Drittmittelgeber) notwendigen Mittel.
Sie können beim Kofinanzierungsfonds nicht mehr beantragen als die Mittel, die beim Hauptförderer nachgewiesen werden müssen.

Das Projekt kann für mehrere Jahre beantragt werden. Die beantragte Fördersumme ist für das jeweilige Jahr bindend und kann nicht auf andere Jahre übertragen werden.

Hinweise

Die Förderempfehlungen werden vorrausichtlich Mitte November 2026 bekannt gegeben.
Eine weitere Ausschreibung für Projekte ab 2027 wird es voraussichtlich nicht geben.

Antragsstellung

Der Antrag ist einzureichen, wie er beim Hauptförderer eingereicht wird inklusive aller Anlagen.

Beachten Sie bei der Bewerbung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

  • Informationsblatt Kofinanzierungsfonds II-2026

    PDF-Dokument (111.6 kB) - Stand: Juli 2026

  • Hauptförderer Kofinanzierungsfonds II-2026

    PDF-Dokument (56.0 kB) - Stand: Juli 2026

  • Empfehlung für Honoraruntergrenzen und Mindesthonorare

    PDF-Dokument (270.1 kB) - Stand: April 2026

  • Hinweisblatt Barrierefreiheit

    PDF-Dokument (71.7 kB) - Stand: Mai 2025

  • Musterfinanzierungsplan für eine Förderung durch den Kofinanzierungsfonds

    XLSX-Dokument (26.7 kB) - Stand: Juli 2026

Hinweis: Es muss der für den Hauptförderer vorgesehenen Finanzierungsplan eingereicht werden.
Sollten Sie einen Antrag in Kombination mit Creative Europe planen: Bitte reichen Sie hier zusätzlich einen Finanzierungsplan nur für den Teil ein, den Sie beim Kofinanzierungsfonds beantragen werden. Bitte nutzen Sie den hinterlegten Musterfinanzierungsplan.
Bitte benennen Sie, auf welchen Hauptförderer sich Ihr Kofinanzierungsantrag bezieht.

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.

Kontakt:

Miriam Glöckler (sie/ ihr)