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Auf unserer Sonderseite informieren wir über alles, was für Künstler*innen von Nutzen sein kann und hier finden Sie die aktuellen Informationen des Landes Berlin.
Inhaltsspalte
Zweijährige Basisförderung für Gruppen, Einzelkünstlerinnen und –künstler
Zielgruppe
Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von privatrechtlich organisierten Gruppen sowie Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstlern des Tanzes, der darstellenden und performativen Künste ohne eigenen Präsentations-/Produktionsort mit Arbeitsschwerpunkt in Berlin.
Voraussetzungen
Die zweijährige Basisförderung kann Gruppen sowie Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstlern gewährt werden,
- deren Tätigkeit bereits künstlerische Eigenart gezeigt hat,
- die auf Interesse bei Publikum und Kritik gestoßen sind,
- die ihren Arbeitsschwerpunkt in Berlin haben und
- erwarten lassen, dass sie pro Jahr der Förderung mindestens eine neue Produktion in Berlin zeigen werden. In Ausnahmefällen sind auch Wiederaufnahmen möglich.
Umfang der Förderung
Eine Basisförderung wird für den Zeitraum von 2 Jahren gewährt. Beantragt werden können produktionsgebundene Personal-und Sachkosten sowie Aufführungskosten. Des Weiteren können Zuschüsse für die allgemeinen Ausgaben beantragt werden, die für die Entwicklung und Sicherung der künstlerischen Arbeit notwendig sind, aber nicht den einzelnen Produktionen zugeordnet werden können.
Zeitraum der Ausschreibung
Die Basisförderung wird in der Regel im Dezember für die übernächsten zwei Jahre ausgeschrieben. Die Antragsfrist endet mit Ablauf des 31. Januars des Kalenderjahres, das dem Jahr vorausgeht, mit dem die Förderung beginnen soll.
Antragsstellung
Beachten Sie bei der Antragstellung bitte unbedingt die weiteren Hinweise in den aktuellen Informationsblättern. Bitte nutzen Sie auch den Musterfinanzierungsplan und passen diesen Ihrem Antrag entsprechend an.
Informationsblatt Zweijährige Basisförderung 2022-23
PDF-Dokument (333.0 kB) - Stand: 18. November 2020
Musterfinanzierungsplan Zweijährige Basisförderung
XLSX-Dokument (35.9 kB) - Stand: 18. November 2020
Empfehlungen für Honoraruntergrenzen, Ausstellungshonorare und Lesehonorare
PDF-Dokument (211.9 kB) - Stand: April 2020
Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.
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Kontakt
Basisförderung: Performance, Sprech-, und Musiktheater
Sofie Hainbach
- Tel.:
- (030) 90 228 399
- Fax:
- (030) 90 228 457
Basisförderung: Kinder- und Jugendtheater, Puppen- und Figurentheater
Katrin Dickmann
- Tel.:
- (030) 90 228 313
- Fax:
- (030) 90 228 457