Zweijährige Basisförderung für Gruppen, Einzelkünstlerinnen und –künstler

Hinweis zur Bekanntgabe der Förderergebnisse

Aufgrund des noch zu behandelnden Haushaltsplans im Land Berlin werden die Ergebnisse des Förderverfahrens in Form von Zu- und Absagen erst nach Beschluss des Haushaltsplans durch das Haushaltsgesetz 2026/2027 kommuniziert – voraussichtlich im Dezember 2025.

Zielgruppe

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von privatrechtlich organisierten Gruppen sowie Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstlern des Tanzes, der darstellenden und performativen Künste ohne eigenen Präsentations-/Produktionsort mit Arbeitsschwerpunkt in Berlin.

Voraussetzungen

Die zweijährige Basisförderung kann Gruppen sowie Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstlern gewährt werden,

  • deren Tätigkeit bereits künstlerische Eigenart gezeigt hat,
  • die auf Interesse bei Publikum und Kritik gestoßen sind,
  • die ihren Arbeitsschwerpunkt in Berlin haben und
  • erwarten lassen, dass sie pro Jahr der Förderung mindestens eine neue Produktion in Berlin zeigen werden. In Ausnahmefällen sind auch Wiederaufnahmen möglich.

Umfang der Förderung

Eine Basisförderung wird für den Zeitraum von 2 Jahren gewährt. Beantragt werden können produktionsgebundene Personal-und Sachkosten sowie Aufführungskosten. Des Weiteren können Zuschüsse für die allgemeinen Ausgaben beantragt werden, die für die Entwicklung und Sicherung der künstlerischen Arbeit notwendig sind, aber nicht den einzelnen Produktionen zugeordnet werden können.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Basisförderung wird in der Regel zweijährig im Dezember für die übernächsten zwei Jahre ausgeschrieben. Die Antragsfrist endet mit Ablauf des 31. Januars des Kalenderjahres, das dem Jahr vorausgeht, mit dem die Förderung beginnen soll.

Antragsstellung

Beachten Sie bei der Antragstellung bitte unbedingt die weiteren Hinweise in den aktuellen Informationsblättern. Bitte nutzen Sie auch den Musterfinanzierungsplan und passen diesen Ihrem Antrag entsprechend an.

ACCESS: Unterstützung bei der Online-Antragsstellung

Ihr stoßt bei der Beantragung von Förderung auf Barrieren? Beratung gibt es beim Programm ACCESS.

  • Informationsblatt Basisförderung Gruppen DK Tanz 2026-27

    PDF-Dokument (125.7 kB) - Stand: Dezember 2024

  • Vorlage Finanzierungsplan Basis 2026-27

    XLSX-Dokument (36.4 kB) - Stand: Dezember 2024

  • Empfehlungen zu Honoraruntergrenzen, Ausstellungshonoraren und Lesehonoraren

    PDF-Dokument (69.3 kB) - Stand: Dezember 2023

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.

Achtung: Sollten Sie in der Antragsmaske zum Finanzierungsplan eine Fehlermeldung erhalten, runden Sie bitte Ihre Summen auf 10 Cent.

Zugang zum Online-Antragsverfahren

Kontakt

Basisförderung Tanz
Robert Gather

Basisförderung Performing Arts für junges Publikum, Puppen- und Figurentheater
Stefanie Hartung

Basisförderung alle anderen Untersparten der Darstellenden Künste
Sofie Hainbach