FAQs Arbeits- und Recherchestipendium Darstellende Künste/Tanz - Bewerbungsvoraussetzungen

1. Bewerbungsvoraussetzungen

  • 1.1 Ich habe mich für das Jahr 2023 beworben. Kann ich mich jetzt wieder bewerben?

    Ja. Eine erneute Bewerbung, unabhängig des Ausgangs der Bewerbung (Zu-oder Absage), ist für das Stipendienjahr 2024 möglich.

  • 1.2 Ich möchte für ein Filmprojekt recherchieren. Kann ich mich bewerben?

    Nein. Ausgeschlossen sind Anträge die ein Vorhaben im Bereich Film oder Fernsehen zum Gegenstand haben.

  • 1.3 Kann ich mich mit demselben Arbeitsvorhaben von 2023 noch einmal bewerben?

    Ja.

  • 1.4 Ist eine Kombination Basisförderung/ Stipendium möglich?

    Bitte stellen Sie in diesen Fall eine klare Abgrenzung zwischen Basisförderung und Stipendium dar. D.h. das Stipendium darf nicht in den Finanzplan der Basisförderung aufgenommen werden und in das Stipendium dürfen keine Mittel der Basisförderung fließen.

  • 1.5 Wir möchten uns als Gruppe bewerben. Wir sind 3 Personen. Zwei davon sind aus Berlin weggezogen. Können wir uns bewerben?

    Nein. Bewerbungen sind möglich für Einzelkünstler*innen, festgefügte Künstler*innenduos und festgefügte Künstler*innengruppen. Bei festgefügten Gruppen muss die Mehrzahl der Gruppenmitglieder in Berlin leben und arbeiten. Dies ist für alle Gruppenmitglieder durch die Einsendung einer Meldebestätigung oder von Vor- und Rückseite des Personalausweises nachzuweisen.
    Bei einer Gruppe von 2 Personen müssen beide in Berlin gemeldet sein.

  • 1.6 Ich möchte eine Gruppenbewerbung abgeben. Reicht es unter Punkt 4 nur einen Personalausweis vom Antragstellenden hochzuladen?

    Nein, bitte fassen Sie alle Personalausweise/ Pass & Meldebescheinigung aller Gruppenmitglieder in einem Dokument zusammen und laden Sie das eine PDF Dokument hoch.

  • 1.7 Ich promoviere derzeit. Kann ich mich bewerben?

    Nein. Antragsteller*innen, die zum Zeitpunkt des Antrags an einer Hochschule immatrikuliert (auch mit dem Ziel der Promotion), können sich nicht bewerben.

  • 1.8 Ich bin Professor*in an einer Hochschule. Kann ich mich bewerben?

    Nein.

  • 1.9 Ich bin Student*in. Kann ich mich bewerben?

    Nein. Antragsteller*innen, die zum Zeitpunkt des Antrags an einer Hochschule (auch nicht deutsche Hochschule) immatrikuliert sind, können sich nicht bewerben.

  • 1.10 Kann ich mich auch als Nicht-Berliner für das Stipendium bewerben?

    Nein, die Stipendien sind nur für Künstlerinnen und Künstler, die ihren Hauptwohnsitz und Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben.

  • 1.11 Was sind (unter anderem) häufige formale Fehler, die zum Ausschluss des Antrags führen?
    • Kurzbeschreibung des Vorhabens im Antragsformular auf Englisch
    • Keine Meldebescheinigung eingereicht (z.B. nur Vorderseite Personalausweis oder nur Pass, Meldeadresse nicht ersichtlich)
    • CV/Portfolio oder ausführliche Beschreibung Arbeitsvorhaben zu lang (Beachten Sie: Beigefügte Anlagen exklusive Personalausweis/ Pass & Meldebescheinigung, sowie GbR Erklärung dürfen insgesamt max. 10 Seiten (Deckblätter zählen mit) umfassen)
    • Bei Gruppen: GbR-Vertrag oder –Erklärung fehlt

    Bitte beachten Sie das Informationsblatt für alle Detailfragen!

  • 2 Welche Chancen hat mein Antrag?

    Diese Frage ist kaum zu beantworten, da die Entscheidung über die Gewährung eines Stipendiums von verschiedenen Faktoren abhängt, die sich auch von Jahr zu Jahr ändern können. Zentrale Faktoren sind hierbei die Anzahl der eingegangenen Bewerbungen, wie auch deren Qualität. Die Qualität eines Antrags wird durch eine unabhängige Jury beurteilt.

  • 3 Ich benötige eine ausführliche Einzelberatung, da dies mein erster Antrag ist, und ich nicht sicher bin, wie er aussehen sollte. Gibt es so etwas in Berlin?

    Kreativ Kultur Berlin – Kulturförderberatung ist ein kostenloses Angebot für die Berliner Kulturszene und umfasst eine Website mit großer Förderdatenbank und Tipps zur Antragstellung, kostenlose persönliche Orientierungsberatung und Antragscheck sowie regelmäßige Infoveranstaltungen zu aktuellen Förderthemen. Das Team von Kreativ Kultur Berlin – Kulturförderberatung berät Kulturschaffende, Vereine und Institutionen aller Sparten zu Fragen von öffentlicher und privater Förderung und hilft bei der Suche nach möglichen Drittmitteln.

    https://www.kreativkultur.berlin/de/beratung/kulturfoerderberatung/

  • 4 Was unterscheidet ein Stipendium von einer Projektförderung?

    Ein Stipendium ist im Gegensatz zu einer Projektförderung eine personengebundene Förderung; nach Ende des Stipendienzeitraums muss lediglich ein Erfahrungsbericht abgegeben werden. Eine Projektförderung hingegen muss mit Originalbelegen abgerechnet und es muss ein Ergebnis (meist eine Aufführung) auf einer Bühne gezeigt werden.

  • 5 Ich erhalte bereits ein Recherchestipendium für 2024. Kann ich mich bewerben?

    Alle Stipendien des Landes Berlin (Arbeitsstipendien, Recherchestipendien und Kulturaustauschstipendien) sind bis zu einer Höhe von 24.000 € pro Jahr kombinierbar. Trifft eine Zusage für ein Stipendium nach Antragstellung ein, so ist umgehend Mitteilung zu machen.

  • 6 Darf ich mich für das gleiche Rechercheprojekt auch beim Fonds Darstellende Künste oder einen anderen Stipendium Programm bewerben?

    Ja. Bitte tragen Sie diese Information unter Paralleleintrag im Antragsformular ein.

  • 7 Ich erhalte ein anderes Stipendium für das selbe Jahr und/oder den selben Zeitraum. Kann ich mich bewerben?

    Bewerben können Sie sich grundsätzlich. Ob Sie das Stipendium auch annehmen dürfen, wenn es Ihnen von der Jury zugesprochen worden ist, hängt von mehreren Faktoren ab:

    1. Erhalten Sie bereits ein Stipendium für 2024 und zusammen mit der jeweils beabsichtigten beantragten Höhe (zwischen 4.000-8.000 Euro) kommen Sie über 24.000 €? Dann ist eine Förderung durch das Arbeitsstipendium nicht möglich.

    2. Erhalten Sie ein anderes Stipendium der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt? Eine Kombination des Arbeitsstipendiums mit dem Recherchestipendium Darstellende Künste der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ist grundsätzlich ausgeschlossen. Alle anderen Stipendien des Landes Berlin (Arbeitsstipendien, Stipendien anderer Sparten und Kulturaustauschstipendien) sind bis zu einer Höhe von 24.000 € pro Jahr kombinierbar. Sie dürften also ein Arbeitsstipendium i.H. von 8.000 € nur dann annehmen, wenn Sie von uns noch kein anderes Stipendium von mehr als 16.000€ erhalten haben.

    3. Erhalten sie eine Projektförderung? Projektförderung und das Arbeitsstipendium Darstellende Künste sind frei kombinierbar. Siehe aber 1.4

    4. Mit anderen Stipendien hier nicht benannter in- und ausländischer Förderer ist das Recherchestipendium von unserer Seite aus frei kombinierbar. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall unbedingt, ob durch die Förderbedingungen des anderen Stipendiums eine gleichzeitige Annahme ausgeschlossen wird.