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Stärkung der Innovationskapazitäten in der Informationsversorgung - STIIV

Mit der Genehmigung des Berliner Programms für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2021 – 2027/29 hat die Europäische Kommission die Umsetzung des Förderprogramms „Stärkung der Innovationskapazitäten in der Informationsversorgung – STIIV“ bestätigt.

STIIV dient der Schaffung, Modernisierung und Weiterentwicklung von IKT-gestützten Services in der Informationsversorgung für Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft und Bildung. Dabei steht die Zugänglichmachung und Verknüpfung von Forschungsergebnissen und Wissensbeständen durch wissenschaftliche Bibliotheken und Bibliotheksverbünde als infrastrukturelle Basis für Innovationsprozesse im Vordergrund.

Antragsberechtigt sind Bibliotheksverbünde und wissenschaftliche Bibliotheken (u.a. Hochschulbibliotheken und Bibliotheken außeruniversitärer Forschungseinrichtungen), die aufgrund ihrer fachlichen Ausrichtung in enger Beziehung zur technologischen Innovation und zu den fünf Clustern der innoBB stehen (Gesundheitswirtschaft, Energietechnik, Verkehr/Mobilität/Logistik, IKT/Medien/Kreativwirtschaft sowie Optik/Photonik).

Folgende Maßnahmen sind förderfähig:

    • Aufbau und Weiterentwicklung von Daten-/ Datenmanagementinfrastrukturen
    • Verbesserung der Verfügbarmachung von großen und offen zugänglichen Forschungsdaten-Korpora
    • Entwicklung von Verfahren des Text- und Data-Mining
    • Nutzbarmachung von künstlicher Intelligenz für den Forschungs- und Forschungsdokumentationsprozess
    • Stärkung der bereichs-, branchen-, cluster- und innovationstypenübergreifenden Wissensvermittlung
    • Im Rahmen von grundsätzlich förderfähigen Vorhaben sind zudem Maßnahmen zur Stärkung des Austausches zwischen den Einrichtungen der Informationsversorgung einerseits und den institutionellen wie individuellen Nutzern insb. aus den Clustern der Berliner Wirtschaft förderfähig

Nach den aktuell bestehenden Fördermöglichkeiten im Rahmen des Programms STIIV können Sie sich jederzeit erkundigen unter folgender Email-Adresse: STIIV-Aufruf@kultur.berlin.de

Mit dem Antragsaufruf werden die genannten Einrichtungen aufgefordert, innerhalb des Programms STIIV Projektideen vorzuschlagen. Der Aufruf ist grundsätzlich auf eine konkurrierende Fördervergabe ausgelegt, um so Chancengleichheit in der Auswahl- und Bewerbungssituation zu ermöglichen und ausschließlich qualitativ hochwertige Vorhaben zu fördern.

Das Programm STIIV fördert Projekte im gesamten Stadtgebiet. Der Beitrag des STIIV-Programms zur Finanzierung der Projektkosten beträgt bis auf weiteres maximal 40% und die Anwendung einer Pauschale ist verpflichtend.

Für das Förderverfahren gelten die Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fördermitteln im Rahmen des Programms STIIV.

Die einzelnen Antragsaufrufe finden Sie hier:

1. Antragsaufruf vom 30.01.2023 / Antragsfrist bis 19.03.2023

Für Vorhaben im Zeitraum ab 1. Mai 2023 für die Laufzeit von 3 Jahren.

  • 1. Antragsaufruf STIIV (30.01.2023)

    PDF-Dokument (318.4 kB)

  • Antragsformular STIIV (30.01.2023)

    DOCX-Dokument (356.3 kB)

  • Anlage E und F: Kosten- und Finanzierungsplan, Personalkostenkalkulation (30.01.2023)

    XLSX-Dokument (240.6 kB)

  • Anlage M: Erklärung Einhaltung Charta der Grundrechte (02.03.2023)

    DOCX-Dokument (236.0 kB)

  • Merkblatt Pauschalen (Version vom 15.10.2022)

    PDF-Dokument (819.8 kB)