Stärkung des Innovationspotentials in der Kultur II - INP II

Logo des Programms INP II

Logo des Programms INP II

Mit der Genehmigung des Operationellen Programms für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Berlin Dezember 2014 ermöglichte die Europäische Kommission auch die Neuauflage des Programms „Stärkung des Innovationspotentials in der Kultur – INP“. Allerdings ist das neue Programm keine bloße Fortführung des Ansatzes der vergangenen Förderperiode. Die zweite Programmgeneration des INP fördert insbesondere Projekte, die die Urheber und Interpreten, aber auch andere, insbesondere kleine Anbieter von kulturellen Produkten und Dienstleistungen strukturell unterstützen und ihnen helfen, aus ihrer Tätigkeit größeren wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen. Gefördert werden

  • Projekte zum Aufbau und zur Weiterentwicklung von Selbsthilfe-, Beratungs- und Servicestrukturen für Urheber und Interpreten in der Kultur- und Kreativwirtschaft,
  • Vorhaben zur Unterstützung der Urheber und Interpreten mit dem Ziel der Verbesserung des Zugangs zum Markt für den Absatz kultureller Produkte und Dienstleistungen (z.B. Initiativen im Bereich des gemeinsamen, sowohl spartenbezogenen als auch spartenübergreifenden Marketings),
  • Projekte zur kunden- und vermarktungsorientierten Entwicklung, Verbindung, Kombination und Sichtbarmachung gemeinschaftlicher Kulturangebote.
  • Unterstützung können dabei nur solche Projekte erfahren, die den kreativwirtschaftlichen Teilmärkten Bildende Kunst, Musik, Literatur, Darstellende Kunst, Design, Foto und Film zuzurechnen sind.

Grundlage des Programms sind folgende Überlegungen: Kultur und Kreativität sind für Berlin ein wichtiger „Rohstoff“. Die künstlerisch geprägten Kreativen in der Stadt sind ein Hauptgrund ihrer Diversität, ihres internationalen Flairs und ihrer Weltoffenheit; Diese Qualitäten machen ganz wesentlich den hohen Lebens- und auch den Besuchswert der Stadt aus. Sie gilt es zu erhalten.

Während die Kulturschaffenden in der Stadt Abnehmer (Käufer, Zuhörer, Besucher, Nutzer) benötigen, suchen die Berlinerinnen und Berliner und ihre 2014 mehr als 11,5 Mio. Gäste dieses Angebot. Beide Bereiche – insbesondere abseits der international bekannten Angebote – zueinander zu führen, vermeintlich kleine und/oder nicht citynahe Kulturangebote bekannter zu machen, Akteure zusammen zu führen und gemeinsam sichtbarer werden zu lassen, kann beiden Seiten und Berlin als Ganzes helfen.

Die Urheber und Interpreten (aber auch andere (zumal kleine) Kulturproduzenten) schöpfen in etlichen Bereichen noch nicht das volle wirtschaftliche Potential aus. Selten finden sie in angemessenem Maße Beachtung bei potentiellen Partnern, bei Abnehmern und Verwertern. In Bereichen wie der Neue Musik, die freie Darstellende Kunst, der „neunten Kunst“ von Comic bis Manga und auch in Tanz und Literatur liegt auch in der Sichtbarmachung des Berliner Potentials ein Aufgabe.

Die künstlerisch geprägten Kreativen Berlins sind ein wichtiger Teil des schöpferischen Kerns und der Ausgangspunkt aller Wertschöpfungsketten der seit Jahren überdurchschnittlich wachsenden Berliner Kreativwirtschaft. Berlin muss kultur- wie wirtschaftspolitisch um diese Gruppe bemüht sein, muss dafür Sorge tragen, dass die Stadt stets attraktiv bleibt für neue Talente, so dass die kritische Größe für Austausch, Peer-Learning und die kreative Konkurrenz erhalten bleibt, die auch in Zeiten steigender Mieten den Gedanken an Abwanderung verdrängt.

Nicht zuletzt sind die künstlerisch geprägten Kreativen als Freiberufler und Selbständige typisch für die kleinteilige Struktur der Kreativwirtschaft insgesamt. Sie können in der Regel nicht auf Netzwerke und schlagkräftige Verbände, Kammern oder Innungen zählen, die grundlegende Hilfestellung für Berufsanfänger, Unterstützung bei Veränderungsprozessen oder Umorientierung leisten. Hier kann die Förderung dazu beitragen, diesen strukturellen Nachteil zu lindern und Berlin als Lebens- und Arbeitsort für Kreative attraktiver zu machen.
Das INP II fördert Projekte im gesamten Stadtgebiet, jedoch nur tatsächlich geleistete Geldzahlungen. Die Anrechnung von unbaren Eigenleistungen als Kofinanzierung ist somit nicht möglich. Der Beitrag des INP zur Finanzierung der Projektkosten beträgt bis auf Weiteres maximal 50%.

Die „Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fördermitteln im Rahmen des Programms” Stärkung des Innovationspotentials in der Kultur – INP II*(Verwaltungsvorschrift INP II) (VV INP 2016) wurde am 15. Februar 2016 erlassen.

Nach den aktuell bestehenden Fördermöglichkeiten im Rahmen des Programms INP II können sich insbesondere Verbände und Zusammenschlüsse der Urheber und Interpreten, intermediäre Akteure sowie Netzwerke unter den E-Mail-Adressen europa@kultur.berlin.de oder inp-aufruf@kultur.berlin.de erkundigen.

Grundsätzlich wird über die Förderung auf Basis thematischer bzw. grundlegender Projektaufrufe entschieden. In diesem Zusammenhang ist zunächst eine Projektskizze zu erarbeiten, auf deren Grundlage eine eingehende Beratung und auch die Projektauswahl durchgeführt werden kann.