Musikschulen

Mädchen am Klavier

Die zwölf Berliner Musikschulen bieten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ein qualitativ hochwertiges Angebot der musisch-kulturellen Bildung und der Musikpflege.

Berliner Musikschulen in Zahlen 2021

Jeder Bezirk Berlins unterhält eine Musikschule. Musikschulen sind Einrichtungen der musisch-kulturellen Bildung und der Musikpflege. Ihr Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Eine dezentrale Organisationsstruktur garantiert durch zahlreiche Lehrstätten ein bürgernahes Angebot in Wohnortnähe.

Die Musikschulen nehmen Aufgaben der außerschulischen Musikerziehung, der musikalischen Bildung und Kulturarbeit sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung wahr. Sie ermöglichen vielfältige Zugänge zur musikalischen Betätigung, suchen und fördern Begabungen und bereiten auf das Berufsstudium (studienvorbereitende Ausbildung) vor. Neben der Ausbildung in vokalen und instrumentalen Fächern im Einzel- und Gruppenunterricht bieten die Musikschulen Anleitung zur gemeinsamen musikalischen Betätigung in Orchestern, Instrumentalgruppen, Kammermusikensembles, Chören, Folklore-, Tanz- und Volksmusikgruppen, Jazzcombos, Bands, etc. Darüber hinaus bieten die Berliner Musikschulen Unterricht in Tanz und Darstellendem Spiel sowie in Ergänzungsfächern wie Musiklehre und Komposition.

Aufgabe der Musikschulen ist es, den chancengleichen Zugang zum Musikunterricht und zur Musikkultur für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Dazu kooperieren sie mit Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen und anderen Bildungs- sowie Kultureinrichtungen. Die Musikschulen machen Angebote für bestimmte Zielgruppen, wie zum Beispiel inklusive Angebote für Menschen mit Behinderung, musikpädagogische Aktivitäten mit älteren Menschen und Kurse für Geflüchtete.
Durch ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm (Vorspiele, Aufführungen, Konzerte, etc.) sind die Musikschulen wichtige kulturelle Orte in der Nachbarschaft.

Gesetzliche Grundlage für die öffentlichen Musikschulen ist § 123 des Berliner Schulgesetzes. Die für die Musikschulen zuständige Senatsverwaltung ist die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie erlässt unter anderem die für Musikschulen erforderlichen Verwaltungsvorschriften:

  • Ausführungsvorschriften über Honorare für Musikschullehrkräfte in den Berliner Musikschulen vom 1. August 2022 (AV MuS-Honorare)

    PDF-Dokument (431.8 kB)
    Dokument: Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Angebot

Mädchen mit Geige

Die Musikschulen bieten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene – rund 60.000 Schülerinnen und Schüler – Möglichkeiten sich auszuprobieren und neue Koordinationsformen zu finden:

  • Elementare Musikpädagogik
  • Ausbildung in vokalen und instrumentalen Fächern im Einzel- und Gruppenunterricht
  • Anleitung zur gemeinsamen musikalischen Betätigung in Orchestern, Instrumentalgruppen, Kammermusikensembles, Chören, Folklore-, Tanz- und Volksmusikgruppen, Jazzcombos, Rockbands u. a.
  • Musiklehre und Hörerziehung
  • Betätigung in nahezu allen Genres des Musiklebens – vom Tanz bis zum Kennenlernen der Musik anderer Kulturen
  • Inklusionsangebote haben für die Musikschulen dabei einen besonderen Stellenwert.

Außerdem kooperieren die Berliner Musikschulen mit allgemeinbildenden Schulen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Kooperation.

Bitte entnehmen Sie die Angebote den Programmen der einzelnen Musikschulen.

Anmeldung und Entgelt

Mädchen spielt Gitarre

Entgelte
Für die Teilnahme am Musikschulunterricht ist ein Unterrichtsentgelt zu entrichten. Die konkreten Unterrichtsentgelte erfahren Sie an der jeweiligen Musikschule. Die Entgelte können nach sozialen Gesichtspunkten ermäßigt werden.

Instrumente
können an den Musikschulen gemietet werden (monatlich 6,00 Euro)

Anmeldung
Die Anmeldung für alle Musik- oder Instrumentenkurse erfolgt direkt bei den bezirklichen Musikschulen. Dort schließen Sie einen Unterrichtsvertrag und zahlen ein monatliches Entgelt je nach Kurswahl.

Qualitätssicherung an den Musikschulen

Die Berliner Musikschulen sind nach dem Schulgesetz von Berlin verpflichtet, geeignete Qualitätssicherungsverfahren anzuwenden. Seit Ende 2007 ist die Implementierung des „Qualitätssystem Musikschule – QsM“ abgeschlossen. Die Musikschulen sind seit dem befähigt, QsM dauerhaft zur Verbesserung des eigenen Handelns anzuwenden.

Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbericht

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa hat 2020 den Dritten Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbericht über die Musikschulen vorgelegt. Der Bericht gibt Auskunft über die Rahmenbedingungen der Arbeit und über die Leistungs-, Ressourcen- und Qualitätsentwicklung für den Zeitraum 2012 bis 2017. Der Bericht benennt zudem Maßnahmen zur Weiterentwicklung der bezirklichen Musikschulen.

  • Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbericht Musikschulen

    PDF-Dokument (905.0 kB)

Beirat für die Berliner Musikschulen

Gemäß § 123 Absatz 7 des Berliner Schulgesetzes besteht bei der für die Musikschulen zuständigen Senatsverwaltung für Kultur und Europa ein Beirat für das Musikschulwesen. Der Musikschulbeirat unterstützt die für Musikschulen zuständige Senatsverwaltung sowie die Bezirke und die Servicestelle der bezirklichen Musikschulen in beratender Funktion zu Angelegenheiten der Weiterentwicklung des Musikschulwesens.

Der Umfang des Beratungsauftrags und die Zusammensetzung des Gremiums werden durch Ausführungsvorschriften geregelt. Die Beratung erstreckt sich vor allem auf fachliche, pädagogische, organisatorische und strukturelle Angelegenheiten des Musikschulwesens. Der Beirat wird jeweils für eine Legislaturperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin berufen.

  • Ausführungsvorschriften über die Aufgaben und die Tätigkeit des Beirats für die Berliner Musikschulen (AV Musikschulbeirat) vom 10. Dezember 2021

    PDF-Dokument (351.8 kB)
    Dokument: Senatsverwaltung für Kultur und Europa

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