Gedenkort Chris Gueffroy am Britzer Zweigkanal

Mahnmal Chris Gueffroy

Am Britzer Zweigkanal wollte der 20-jährige Chris Gueffroy mit einem Freund in der Nacht vom 5. zum 6. Februar 1989 aus Ost-Berlin nach West-Berlin fliehen. Die beiden gingen davon aus, dass an der Grenze nicht mehr geschossen würde.

Nachdem sie „Hinterlandmauer“ und Signalzaun überwunden hatten, wurden die jungen Männer von DDR-Grenzsoldaten entdeckt. Von links und rechts liefen zwei Doppelstreifen auf die Flüchtenden zu. Nach Anruf und Warnschüssen eröffneten die Posten das Feuer. Durch einen Herzschuss tödlich getroffen, brach Chris Gueffroy am vordersten Grenzzaun zusammen.

Er war der letzte Flüchtling, den Grenzsoldaten der DDR – wenige Monate vor dem Fall der Mauer – an der Grenze zu West-Berlin erschossen.
Sein Freund wurde verletzt. Wegen „versuchten ungesetzlichen Grenzübertritts in schwerem Fall“ verurteilte ihn das Stadtbezirksgerichts Berlin-Pankow zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Im Oktober 1989 wurde er nach West-Berlin abgeschoben. Der Grenzposten, der den tödlichen Schuss auf Chris Gueffroy abgegeben hatte, erhielt in letzter Instanz eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Seit dem 21.6.2003, dem Tag, an dem er 35 Jahre alt geworden wäre, erinnert an Chris Gueffroy eine Stele am historischen Ort. Karl Biedermann hat das Denkzeichen entworfen. Es trägt die Inschrift: „Von 1961 bis 1989 verlief an diesem Ufer die Berliner Mauer. Hier wurde am 5. Februar 1989 der zwanzigjährige Chris Gueffroy, geb. am 21.6.1968, getötet. Er war der letzte Flüchtling, der erschossen wurde, als er versuchte, die DDR-Grenzanlagen zu überwinden.“

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