Projektförderung KiA-Programm

für Pankower Spielstätten und Kooperationen des Kinder-, Jugend- oder Puppentheaters

Werkschau Jugendtheater

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Aktueller Hinweis

Die Antragsfristen für Projekte im Jahr 2023 sind abgelaufen. Anträge für das Jahr 2024 können voraussichtlich bis 15. Januar 2024 gestellt werden.

Weitere Informationen sowie der Link zum Online-Antrags­formular folgen vor­aus­sichtlich im November 2023. Die über­geordnete Leitlinie zum KiA-Programm wird derzeit durch die Senats­ver­waltung für Kultur und Gesell­schaft­lichen Zusammen­halt über­arbeitet. Daraus ergeben sich eventuell Änderungen in Bezug auf die KiA-Projekt­förderung Pankow. Die nach­folgende Förder­richt­linie ist somit nicht aktuell.

Achtung: Der Antrag muss auf Deutsch ein­gereicht werden. Von Nicht-Mutter­­sprachler:innen wird jedoch keine fehler­­freie Recht­schreibung/­Grammatik erwartet, so lange der Inhalt gut ver­­ständ­lich ist. Vielfältige Perspektiven und Projekte von künst­­lerischen Akteur:innen, die im Kultur­­bereich auf­grund unter­schied­­licher Diskrimi­nierungs­­er­fahrungen unter­­repräsen­tiert sind, sind jeder­zeit erwünscht.

Achtung: Die derzeitigen Förder­richt­linien sind nicht aktuell. Bitte beachten Sie die oben stehen­den Hin­weise.

Förderrichtlinie KiA-Programm Pankow: Projektförderung Spielstätten und Kooperationen

Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Der Fachbereich Kunst und Kultur Pankow vergibt für das Haus­halts­jahr 2023 Förder­mittel in Höhe von 52.000 € für:

1.) Projekte von Akteur:innen der Performing Arts für ein junges Publikum mit fester Spiel­stätte im Bezirk Pankow sowie im Einzel­fall Projekte von größeren Gruppen ohne feste Spiel­stätte, die nach­weis­lich und vor­rangig in Pankow arbeiten.

oder

2.) Kooperations­projekte von Künstler:innen und Ensembles mit mind. einer Pankower Ein­richtung oder Initiative zur Schaffung und Stärkung dezen­traler Strukturen und Synergien im Bereich Kinder-, Jugend- und Puppen­theater.

Pro Projekt können zwischen 5.000 und 20.000 € beantragt werden.

Grundlage für die Ausreichung der Förder­mittel ist die Leitlinie zum KiA-Programm vom 24. September 2021 in der Fassung der 1. Änderung ab 1. August 2022.

Das KiA-Programm fördert die Etablierung und Durch­führung von Theater­an­ge­boten für Kinder und Jugend­liche in den zwölf Bezirken Berlins. Die Förder­mittel werden dafür ein­gesetzt, die Ver­sorgung mit Theater­an­ge­boten in bislang nicht oder unter­ver­sorgten Stadt­räumen zu ent­wickeln und um be­stehende dezentrale Strukturen im gesamten Stadt­gebiet in ihrer Spiel­fähigkeit zu erhalten und zu stärken.

Ziele und Gegenstand der Förderung

Ziele des KiA-Programmes sind:
a. Erschließung und Versorgung von teilbezirklichen Stadträumen (Prognoseräumen ) mit Theaterangeboten, in denen bisher keine oder nur eine geringe wohnortnahe Versorgung stattfindet.
b. Erhalt und Stärkung der bestehenden Standorte der freien Kinder-, Jugend- und Puppentheater für den Spielbetrieb.
c. Stärkung der kulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an Angeboten der darstellenden Künste.
d. Stärkung der Arbeits- und Lebensgrundlage von Künstlerinnen und Künstlern der dar­stellen­den Künste.

Eine Projekt­förderung ent­sprechend der in 1.) Spielstätten und 2.) Koopera­tions­projekte beschrie­benen Varianten wird auf Antrag gewährt. Förder­fähig sind Projekte, insofern sie zu mindes­tens zweien der insgesamt vier benannten Ziele beitragen und konzep­tio­nell sowie im Hin­blick auf die künst­lerische Qualität und Qualifi­ka­tion der Beteiligten überzeugen.

Personal- und Sach­aus­gaben (einschließlich Honorar­aus­gaben und Aus­gaben für Dienst­leistungen sowie Miet- und Infra­struk­tur­kosten) sind förder­fähig.

Gegenstand der Förderung sind explizit solche Theater­projekte, die sich an ein junges Publikum richten sowie an deren Lebens­welten orientieren. Dies umfasst neben Kindern aller Alters­gruppen ins­beson­dere auch An­gebote für Jugend­liche und junge Er­wachsene bis 27 Jahre. Neben den o. g. Zielen des KiA-Pro­gramms sollen über die Projekt­förde­rung für Spiel­stätten und Koopera­tionen im Bezirk Pankow ins­beson­dere Aktivitä­ten zum Auf­bau von Strukturen, Partner­schaften und Synergien in bislang unter­ver­sorgten Stadt­räumen (vgl. Ziel a) an­ge­stoßen bzw. unter­stützt werden. Eine ent­sprechen­de Karte ist im Down­load-Bereich hinter­legt.

Beispiele für förderungs­würdige Projekte:
  • Produktions­förderung (ggf. auch anteilig)
  • Beschaffung/Erneuerung von Infrastruktur zum strukturellen Aufbau eines nach­haltig an­gelegten Stand­ortes für Theater­ver­an­stal­tungen für ein junges Publikum
  • Beschaffung/Entwicklung von Infra­struktur für mobile Spiel­möglich­keiten
  • Organisation und Durch­führung von Theater­ver­an­stal­tungen/-festivals o. ä. vorrangig in bis­lang unter­ver­sorgten Stadt­räumen Pankows

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form einer Zu­wendung und wird in der Regel als Fehl­bedarfs­finan­zierung ausgereicht. Es gelten die All­ge­meinen Neben­be­stimmun­gen für Zu­wen­dungen zur Projekt­förderung (ANBest-P).

Pro Projekt können zwischen 5.000 und 20.000 € beantragt werden.

Im Fall der Bewilligung einer Projekt­förde­rung ist die Teil­nahme am Modell­projekt “KiA sichtbar machen” ver­pflichtend. Dies um­fasst folgende Maß­nahmen der Öffent­lich­keits­arbeit im Bezirk Pankow: Nutzung von Templates zur Bewerbung der geförderten Ver­anstal­tung(en) / Auf­führung(en), Registrierung und Erfassung geförderter Ver­an­stal­tungen/Aufführungen auf einer Online-Plattform mit Ver­an­stal­tungs­kalender (derzeit im Aufbau).

Antragsteller:innen

Antragsberechtigt sind je nach Art des Projektes

für 1.) Spielstätten:
Natürliche und juristische Personen, die nachweislich eine Spielstätte mit Programm für vorrangig junges Publikum betreiben sowie professionell arbeitende Künstler:innen-Gruppen, die vorrangig im Bezirk Pankow aktiv sind.

Theater, die gegenwärtig institutionell oder strukturell gefördert werden (z. B. Basisförderung, Förderung für Produktionsorte), sind von einer Projektförderung für Spielstätten aus KiA-Mitteln ausgeschlossen.

für 2.) Kooperationsprojekte:
Natürliche und juristische Personen, die einen Antrag auf Projektförderung als gleichberechtigte:r Kooperationspartner:in mit mindestens einer weiteren natürlichen oder juristischen Person einreichen. In der Regel sollte ein:e Kooperationspartner:in nachweislich einen festen Ort im Bezirk Pankow betreiben, an dem das Kooperationsprojekt umgesetzt wird. Mobile Angebote oder Projekte im öffentlichen Raum mit einem plausiblen ortspezifischen Ansatz können gleichermaßen beantragt werden.

Förderzeitraum

Pro Jahr sind zwei Antrags­fristen vorgesehen. Diese enden derzeit am 15. Januar und 15. Mai des be­treffenden Jahres.

Die Projekte müssen in beiden Fällen bis 31.12. des jeweiligen Jahres umgesetzt und in finanzieller Hinsicht ab­ge­schlossen werden.

Ausschließende Bedingungen der Förderung

  1. Eine institutionelle Förderung ist ausgeschlossen.
  2. Die Förderung von Theatern oder Gruppen, die gegen­wärtig insti­tutio­nell oder struk­turell ge­fördert werden (z. B. Basis­förde­rung, Förde­rung für Produk­tions­orte aus Mitteln des Landes Berlin), ist aus­ge­schlossen.
  3. Die Förderung von Bau­maß­nahmen ist aus­ge­schlossen, sofern sie nicht explizit die Entwicklung künst­leri­scher Infra­struktur betrifft (z. B. Bühnen, mobile Spiel­möglich­keiten).
  4. Die Förderung von Projekten aus der Ver­gangen­heit oder solchen, die – auch in Teilen – bereits begonnen haben, ist aus­ge­schlossen.
  5. Die Förderung kommerziell realisier­barer Vor­haben ist aus­ge­schlossen.
  6. Die Förderung solcher Vor­haben, die von kultu­rellen Institu­tionen, schuli­schen Ein­richtungen sowie Trägern der freien Jugend­hilfe in Berlin im Rahmen ihrer jewei­li­gen Regel­auf­gaben aus Eigen­mitteln zu realisieren sind, ist aus­ge­schlossen.

Die Vergabe der Förder­mittel steht unter dem Haus­halts­vor­behalt. Ihre Verfüg­barkeit ist die grund­sätz­liche Be­dingung für die Be­willigung der ent­sprechen­den Zu­wen­dungen.

Antragstellung

Die Beantragung erfolgt zweistufig inner­halb der aktuellen Antragsfrist:

1.) unter Nutzung des Online-Formulars für Projekt­förderung KiA Pankow inkl. Upload der u. g. Anlagen
sowie
2.) unter Einreichung des unter­schrie­be­nen Antrags­formulars (dieses wird aus dem Online-Formular generiert) inkl. jeweils einem Ausdruck der u. g. Anlagen.

Anlagen zum digitalen sowie an­schließend postalisch über­mittel­ten Antrags­formular sind:

  • Beschreibung des Theaters bzw. der beteiligten Gruppen/Ko­operations­partner:innen > formlos als PDF-Dokument
  • Kurzfassung der Projekt­beschreibung (max. 2.000 Zeichen) > formlos als PDF-Dokument
  • Ausführliche Projektbeschreibung (ohne Zeichenbeschränkung) > formlos als PDF-Dokument inkl. Erläuterung folgender inhalt­licher Aspekte
    - Projekt­idee und Hinter­grund
    - Projektziel(e) und Ziel­gruppe(n)
    - Beteiligte Personen/Institutionen/Partner:innen
    - ggf. künst­lerische Form(en) und Methode(n)
    - ggf. Abläufe / Zeitplan
    Die Einbindung von Bildmaterial und Weblinks ist möglich und erwünscht!
  • Finanzierungsplan > Vorlage zum Download
  • bei Kooperations­projekten: formlose Kooperationsvereinbarung der beteiligten Partner:innen > Muster zum Download
  • ggf. Bestätigung des Veranstaltungs­ortes, sofern das Projekt nicht im eigenen Haus statt­findet > Muster zum Download
  • ggf. Kopien von Vereins­satzungen, Register­auszügen, Statuten, GbR-Verträgen etc.

Die jeweils aktuelle Antrags­frist wird online veröffent­licht. Das Online-­Formular ist am Tag der Antrags­frist bis spätestens 23.59 Uhr ab­zu­senden. Nach dem Absenden des Formulars erhalten Sie eine Zusammen­fassung Ihrer Angaben. Bitte drucken Sie die Zusammen­fassung aus (Funktion „Druckversion“ unten rechts oder „Zusammen­fassung drucken“) und/oder speichern Sie sie als PDF-Datei für den späteren Ausdruck.

Dieser Ausdruck ist um Datum und Unter­schrift(en) sowie die o. g. Anlagen zu ergänzen und spätestens einen Werktag nach Ablauf der Antragsfrist per Post (es gilt der Poststempel) oder unter Nutzung des Haus­brief­kastens ein­zu­reichen bei:

Bezirksamt Pankow von Berlin
Amt für Weiter­bildung und Kultur / Fachbereich Kunst und Kultur / SG Kultur­förderung
Danziger Straße 101
10405 Berlin

Nur vollständig online und analog eingereichte Anträge werden bearbeitet. Anträge können nicht per E-Mail eingereicht werden.

Vergabe der Fördermittel

Die Vergabe der Mittel erfolgt durch die zuständige Fach­ver­waltung unter Berück­sichti­gung der Em­pfehlungen eines Förder­beirats. Diesem Gremium gehören derzeit an:

  • Alexandra Heyden (FB Kunst und Kultur Pankow)
  • Thorsten Schlenger (Theater unterm Dach)
  • Gabriela Zorn (Jugendtheateretage / bilderbewegen e. V.)
  • Kristina Stang (Theaterpädagogin / Dramaturgin / Dozentin)
  • Patrick Khatami (Schauspieler)

Die Auswahl­sitzungen finden ca. 4-8 Wochen nach Ende der Antrags­frist statt.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Fachverwaltung als Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haus­halts­mittel.

Information und Beratung

Fachbereich Kunst und Kultur Pankow, Sachgebiet Kultur­förderung
Alexandra Heyden, Tel.: (030) 90295-3803
alexandra.heyden@ba-pankow.berlin.de

Downloads

  • Vorlage Finanzierungsplan

    KiA-Projektförderung Pankow

    XLSX-Dokument (25.6 kB) - Stand: 05/2022

  • Vorlage Verwendungsnachweis

    KiA-Projektförderung Pankow

    XLSX-Dokument (46.2 kB) - Stand: 11/2022

  • Muster Kooperationsvereinbarung

    KiA-Projektförderung Pankow

    DOCX-Dokument (16.5 kB)

  • Muster Bestätigung Spielstätte / Veranstaltungsort

    KiA-Projektförderung Pankow

    DOCX-Dokument (19.5 kB) - Stand: 01/2023

  • Leitlinie für das KiA-Programm

    PDF-Dokument (230.4 kB) - Stand: 08/2022

  • Information nach Art. 13 DS-GVO für Antragstellende

    PDF-Dokument (336.1 kB) - Stand: 11/2022

  • Informationen zum Zuwendungsverfahren im FB Kunst und Kultur des BA Pankow von Berlin

    PDF-Dokument (902.8 kB) - Stand: 09/2023

  • Übersichtskarte Fördergebiete KiA Pankow

    PDF-Dokument (10.7 MB) - Stand: 2022

  • Logo Bezirksamt Pankow von Berlin, Amt für Weiterbildung und Kultur

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  • Logo Bezirksamt Pankow von Berlin, Amt für Weiterbildung und Kultur

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    EPS-Dokument (2.3 MB)

  • Logo KiA-Programm - BA Pankow - Amt für Weiterbildung und Kultur

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  • Logo KiA-Programm - BA Pankow - Amt für Weiterbildung und Kultur

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  • Logo KiA-Programm - BA Pankow - Amt für Weiterbildung und Kultur

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    PDF-Dokument (372.6 kB)

  • Logo der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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  • Logo der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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  • Logo der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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    PDF-Dokument (382.2 kB)

  • Logo der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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    PDF-Dokument (363.7 kB)

  • Logo KiA-Programm mit Zusatz

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  • Logo KiA-Programm mit Zusatz

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  • Logo KiA-Programm mit Zusatz

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  • Logo KiA-Programm mit Zusatz

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