Die Mitarbeiter der Zentralstelle für Prävention, LKA Präv 3 (Technische Prävention) beim Landeskriminalamt beraten zu allen Fragen rund um die Sicherung Ihres Eigentums, insbesondere zum Schutz vor Einbruch, aber auch zu Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei (ÜEA).
Die Beratungsstelle der Technischen Prävention befindet sich am Platz der Luftbrücke 5 in 12101 Berlin-Tempelhof
(
Stadtplan) und erwartet Ihren Besuch.
Sie können sich zu den Öffnungszeiten (Montag und Mittwoch von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr) in Sofortberatungen zum Schutz vor Einbruch informieren lassen.
Sie erhalten Auskünfte zu den Themen:
- Sicheres Wohnen,
- Schutz des Eigentums vor Diebstahl,
- Einbruchhemmende Nachrüstung von Türen und Fenstern, sowie
- Einbruchmeldeanlagen/Alarmanlagen für private und gewerbliche Risiken (VdS-Klassen A, B).
Außerdem beraten wir zu diesen Themen Eigenheimbesitzer schon in der Bauplanungsphase. Bitte vereinbaren Sie hierzu unter der
Servicenummer (030) 4664-979999 vorab einen Beratungstermin mit uns.
Der Beratungsservice ist kostenfrei und produktneutral.
Darüber hinaus bieten wir nach vorheriger Terminvereinbarung unter Telefon (030) 4664 - 97 99 99 oder per E-Mail Beratungen und Sicherheitskonzepte an für:
- Großobjekte, Gewerbeeinrichtungen, Museen, Büro- und Verwaltungsgebäude,
- sicheres Wohnen, sowie
- Architekten und Planungsbüros schon in der Bauplanungsphase
Eine Übersicht zu mechanischen Sicherungsmöglichkeiten geben wir auch mit unseren
Infoblättern >>.
So wichtig wie die Qualität des einbruchhemmenden Produkts ist der fachgerechte Einbau. Um Sie bei der Wahl einer qualifizierten Firma zu unterstützen, gibt es den Berliner Errichternachweis für Mechanische Sicherungseinrichtungen. Nähere Informationen finden Sie unter: "Einbruchschutz fachgerecht installieren"
LKA Präv 3 bietet auch zum Thema "ÜEA" nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel.: (030) 4664 - 979311 folgende Leistungen an:
- Beratung und Informationen in der Planungs- und Projektierungsphase,
- Abnahme und Kontrolle von ÜEA gemäß den geltenden Richtlinien der Senatsverwaltung für Inneres (Januar 2000), sowie
- Beratung und Information zu Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Videotechnik.
Den Text der ÜEA-Richtlinie finden Sie hier:
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