Bußgeldstelle - Fragen und Antworten

Ich bin zahlungsunfähig.

Bei rechtskräftigen und vollstreckbaren Bescheiden besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung oder Stundung. Hierzu stellen Sie einen schriftlichen Antrag unter Angabe der Aktenzeichen für die Sie eine Ratenzahlung wünschen und fügen Ihrem Antrag einen Nachweis zur Glaubhaftmachung Ihrer finanziellen Situation bei.

Für Verwarnungsgeldangebote besteht rechtlich keine Möglichkeit der Ratenzahlung. Das Ihnen angebotene Verwarnungsgeld dient dazu, das Verfahren schnell und einfach zu beenden. Es muss innerhalb der gesetzlichen Frist in voller Höhe gezahlt werden. Erst mit der Zahlung des Verwarnungsgeldes wird die Verwarnung wirksam und das Verfahren ist beendet.

Warum ist die Geldbuße höher als im Bußgeldkatalog?

Das Ordnungswidrigkeitengesetz erlaubt, sogenannte “Voreintragungen” im FAER in Flensburg zur Erhöhung der Geldbuße heranzuziehen. Damit soll der Druck auf einen scheinbar “unbelehrbaren” Verkehrsteilnehmer erhöht werden.

Warum habe ich ein Fahrverbot bekommen, obwohl im Bußgeldkatalog keines vorgesehen ist?

Grundsätzlich müssen Sie als PKW- oder Motorradfahrer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 30 km/h innerorts bzw. 40 km/h außerorts mit einem Fahrverbot rechnen.

Die Verhängung eines Fahrverbotes ist jedoch auch möglich, wenn bei Ihnen innerhalb des letzten Jahres schon mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h rechtskräftig festgestellt wurde (für die Berechnung des Jahres ist die Rechtskraft der ersten Ordnungswidrigkeit von Bedeutung).

Haben erhöhte Geldbußen beim Fahrzeugführer in vorherigen Bußgeldverfahren keine Wirkung gezeigt, kann bei einschlägigen Tatbeständen nunmehr auch im neuerlichen Bußgeldbescheid ein Fahrverbot in Frage kommen.

Welche Folgen hat ein zulässiger Einspruch?

Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung, das heißt, der Bußgeldbescheid wird nicht rechtskräftig. Sie müssen daher weder die Geldbuße bezahlen noch beginnt die Frist für ein Fahrverbot.

Das Verfahren wird daraufhin noch einmal geprüft. Sinnvoll ist es hierbei, wenn Sie ihren Einspruch näher begründen, da dieser dann genau überprüft werden kann.

Nach Prüfung der Aktenlage wird das Bußgeldverfahren zur gerichtlichen Entscheidung an das zuständige Amtsgericht Tiergarten in Berlin abgegeben.

In dem Schreiben fehlt das Foto?

Es besteht keine Rechtspflicht, Beweismittel wie Fotos u. ä. dem Schreiben beizufügen.

Es besteht die Möglichkeit, die Bilder über das Online-Portal aufzurufen und anzusehen. In dem Anhörungsschreiben sind Zugangsdaten (Kennung und Passwort) als Logindaten enthalten. Möchten Sie die Beweisfotos betrachten, dann melden Sie sich unter www.berlin.de/bussgeldstelle an und geben die Zugangsdaten im Login-Feld ein. Achten Sie dabei bitte auf die Groß- und Kleinschreibung.

Hinweis:
Im Online-Portal werden lediglich Fotos von Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen angezeigt. Für Vorgänge zu Halt- und Parkverstößen werden keine Fotos hinterlegt.

Was bedeutet „Fahrtenbuchauflage“?

Wenn der tatsächliche Fahrzeugführer bzw. der Betroffene der die vorgeworfene Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat, nicht ermittelt oder festgestellt werden konnte, wird das Bußgeldverfahren im Fließverkehr eingestellt und der Kfz-Zulassungstelle mit der Bitte um Prüfung und Auferlegung eines Fahrtenbuches übersandt.

Über die Fahrtenbuchauflage nach §31a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entscheidet die Zulassungsstelle als zuständige Verwaltungsbehörde. In der Anhörung wird der Kfz-Halter bereits darauf hingewiesen, dass die Auferlegung eines Fahrtenbuches möglich ist.

Warum ist das Verfahren nicht unbedingt nach drei Monaten ab Tattag verjährt?

Im Straßenverkehrsrecht ist geregelt, dass Verkehrsordnungswidrigkeiten vor Erlass eines Bußgeldbescheides bereits nach 3 Monaten ab Tattag verjähren. Die Verjährung kann unterbrochen werden. Dazu regelt das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) Bedingungen, die diese Verjährung unterbrechen. Zu diesen Unterbrechungen gehören u. a.

  • die erste Anhörung an den Betroffenen
  • die vorläufige Einstellung wegen unbekannten Aufenthalts des Betroffenen
  • der Erlass eines Bußgeldbescheides.

Die Frist beginnt dann von neuem.

Wann werden meine Punkte gelöscht?

Eintragungen von Verkehrsverstöße im Fahreignungsregister (FAER) werden nach Ablauf feststehender Fristen gelöscht. Die Löschung erfolgt von Amts wegen und braucht nicht beantragt zu werden.

  • 2 Jahre und sechs Monate
    • bei Entscheidungen wegen verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten (z. B. Handyverstoß).
  • 5 Jahre
    • bei Entscheidungen wegen besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten (z. B. Alkoholdelikte),
  • bei Entscheidungen wegen Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis oder ohne isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
  • 10 Jahre
  • bei Entscheidungen wegen Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder mit einer isolierten Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.

Die Tilgungsfrist beginnt bei allen Entscheidungen mit dem Rechtskraftdatum.

Weitere Informationen zu den Tilgungsfristen finden Sie unter dem neuen Punktesystem.

Was ist eine Anhörung?

Die Anhörung ist gesetzlich vorgeschrieben, um dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich zum Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit zu äußern und z. B. entlastende Sachverhalte vorzubringen. Die Anhörung beinhaltet:

  • die genaue Angabe der begangenen Ordnungswidrigkeit,
  • die Daten des Betroffenen und
  • den Hinweis, dass es dem Betroffenen freisteht, sich zum Sachverhalt zu äußern.
  • Rechtliche Grundlagen

Die Anhörung kann bereits mündlich vor Ort erfolgen bzw. schriftlich geschehen. Wurden Sie bereits mündlich vor Ort angehört, z. B. beim Telefonieren mit dem Handy, wird nicht noch einmal schriftlich angehört, sondern es folgt der Bußgeldbescheid.

Was bedeutet Erzwingungshaft?

Eine Erzwingungshaft dient grundsätzlich dazu, einen zahlungsunwilligen Schuldner zur Zahlung zu bewegen.
Das Gericht kann auf Antrag der Vollstreckungsbehörde oder, wenn ihm selbst die Vollstreckung obliegt, von Amts wegen Erzwingungshaft anordnen, wenn die Geldbuße oder der bestimmte Teilbetrag einer Geldbuße nicht gezahlt wurde.
Die Dauer der Erzwingungshaft richtet sich nach der Höhe der festgesetzten Geldbuße.

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten entscheidet über den Erzwingungshaftantrag das zuständige Amtsgericht Tiergarten.

Was sind führerscheinrechtliche Maßnahmen?

Stellt die Polizei nicht nur vorübergehende Mängel der Eignung oder Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr fest, finden Übermittlungen von relevanten Informationen an die Fahrerlaubnisbehörden statt. Dort werden die Vorgänge geprüft und über Maßnahmen entschieden.

Was ist ein Verwarnungsgeld?

Verwarnungsgelder sind Beträge zwischen 10 und 55 Euro. Diese werden durch Polizeidienstkräfte bzw. im ruhenden Verkehr auch durch Mitarbeiter der bezirklichen Ordnungsämter angezeigt und grundsätzlich durch die Bußgeldstelle verfolgt. Gegen die Anhörung mit Verwarnungsgeld kann noch kein Rechtsbehelf eingelegt werden. Alle Angaben oder Einwendungen des Betroffenen können nur als Äußerung zum Tatvorwurf gewertet werden.

Die immer freiwillige Zahlung des Verwarnungsgeldes setzt das bewusste Einverständnis des Betroffenen voraus. Wird es gezahlt, ist es rechtlich wirksam geworden und das Verfahren ist damit abgeschlossen. Der Vorfall wird dann nicht weiter verfolgt. Ein Vorteil für alle. Allerdings ist danach eine Rückzahlung nicht mehr möglich. Wird das Verwarnungsgeld nicht angenommen oder nicht bezahlt, kann auch hier ein Bußgeldbescheid folgen.

Was ist ein Bußgeld?

Als Bußgelder bezeichnet man Beträge ab 60 Euro. Bei deren Festsetzung ergeht grundsätzlich ein Bescheid der Bußgeldstelle des Polizeipräsidenten in Berlin. Ein Bußgeldbescheid ist grundsätzlich mit Gebühren und Auslagen verbunden, die Ihnen als Betroffener auferlegt werden. Das Gesetz schreibt derzeit eine Gebühr von mindestens 25 Euro vor.

Die Zustellung des Bußgeldbescheides erfolgt innerhalb Deutschland mit einer Postzustellungsurkunde. Hier schreibt das Gesetz pauschal Auslagen in Höhe von 3,50 € vor.
Gegen den Bußgeldbescheid ist der Einspruch innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung zulässig.

Ich habe bei der Überweisung die Angabe des Aktenzeichens vergessen.

Bei allen Überweisungen an die Bußgeldstelle ist die Angabe des Aktenzeichens im Verwendungszweck unerlässlich. Ohne diese Angabe können die Beträge nicht zugeordnet korrekt gebucht werden. Mit einer Rückbuchung des eingezahlten Betrages auf Ihr Konto müssen Sie rechnen.

Warum muss ich Gebühren und Auslagen zahlen?

Der Erlass eines Bußgeldbescheides ist immer mit Gebühren und Auslagen verbunden, die Ihnen auferlegt werden. Das Bußgeldverfahren ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Höhe der Geldbuße. Sie beträgt 5% der Geldbuße, mindestens jedoch 25 Euro.

Auslagen sind Kosten, die im Bußgeldverfahren entstehen und die nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz vom Betroffenen zu tragen sind. Dazu gehören unter anderem die Kosten für die nachweispflichtige Zustellung eines Bescheides und die Kosten für das Erstellen eines Gutachtens. Die Auslagen werden im Bußgeldbescheid gesondert ausgewiesen. Die Rechtsgrundlage ist der § 107 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

Was bedeutet die Zahlung des Verwarnungsgeldes „innerhalb einer Woche“?

Innerhalb dieser Zeit leitet die Bußgeldstelle keine weiteren Ermittlungen ein.
Sie sollten jedoch eine Mitteilung machen, wenn Sie z. B. auf Grund eines Urlaubs, die Frist nicht einhalten konnten.

Warum ist der Anhörung kein Zahlschein beigefügt?

Es handelt sich hier um eine Anhörung im Bußgeldverfahren mit der Gelegenheit zur Fahrerbenennung wegen einer vorgeworfenen Verkehrsordnungswidrigkeit.

Sie müssen das Schreiben durch Angaben zu Ihrer Person ergänzen bzw. die Personalien bestätigen, und an die Bußgeldstelle zurücksenden. Angaben zur Sache müssen Sie nicht machen. Allerdings kann eine nähere Begründung sinnvoll sein.

Die Bußgeldstelle behält sich vor, andere oder ergänzende Maßnahmen zur Ermittlung des Fahrers und des Sachverhaltes durchzuführen. Dies kann auch bedeuten, dass die Polizeidienststelle in Ihrer Wohnnähe mit Ermittlungen beauftragt wird. Auch ist ein Lichtbildabgleich aus dem Ausweisregister denkbar.

Warum wird mir die Akte nicht zugesandt?

§ 49 OWiG gibt dem Betroffenen die Möglichkeit, Einsicht in die Akte zu nehmen. In der Bußgeldstelle wird die Akteneinsicht kostenlos unter Aufsicht durchgeführt.

Sofern ein Verteidiger am Verfahren beteiligt ist, steht ihm das Recht der Akteneinsicht nach § 60 OWiG zu. Auf Antrag wird die Akteneinsicht dann durch Übersendung in die Kanzleiräume gebührenpflichtig gewährt. Die Aktenversendungspauschale beträgt 12 Euro.

Ist die Bußgeldstelle über das besondere Behördenpostfach erreichbar?

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist die Bußgeldstelle über das besondere Behördenpostfach erreichbar. Für die wirksame Einlegung von Rechtsbehelfen ist dessen Nutzung verpflichtend:

https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/KORE255342022

Die Safe-ID der Bußgeldstelle lautet:

DE.Justiz.0d671dda-8a11-4771-955a-f9d02d7eced2.1e14