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Aktenplan der Polizei Berlin
Nach § 17 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz – IFG) hat jede öffentliche Stelle ihre Aktenordnung allgemein zugänglich zu machen.
Daher wird anliegend der Aktenplan der Polizei Berlin veröffentlicht.
Für alle nach dem Aktenplan geführten Akten gilt grundsätzlich das Berliner IFG. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle Akten uneingeschränkt für eine Aktenauskunft bzw. -einsicht zur Verfügung stehen.
Vielmehr wird in jedem Einzelfall eine Prüfung vorgenommen, ob dem Informationszugang des Bürgers Gründe nach §§ 5 ff. Berliner IFG entgegenstehen.
Die zuständige Stelle für Angelegenheiten der Informationsfreiheit bei der Polizei Berlin ist wie folgt zu erreichen:
Polizei Berlin
Justiziariat
PPr Just ZSV 1
Zentrale Vorschriftenstelle
Frau Anna Brodskaya
Keibelstr. 36
10178 Berlin
Tel.: (030) 4664 – 906012
E-Mail
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Polizeipräsidium Justiziariat
Zentrale Vorschriftenstelle
- Tel.:
- (030) 4664-906012