Aktuell & Wissenswert

Sicherheitsgurt

Berlin schnallt sich an!

Trotz der Gefahr schwerwiegender oder gar tödlicher Verletzungen im Falle eines Verkehrsunfalls wird das Anlegen der Sicherheitsgurte in Kraftfahrzeugen oft vernachlässigt. Dabei ist der Sicherheitsgurt immer noch Lebensretter Nr. 1. Berlin schnallt sich an!

Handy am Steuer

Ablenkung / Handy am Steuer

Ablenkungen am Steuer sind nach wie vor eine häufige Unfallursache. Ob Telefonieren oder eine SMS schreiben, das Bedienen eines MP 3 - Players oder des Navis, essen oder schminken, es gibt vielfältige Ablenkungsmöglichkeiten am Steuer. Ablenkung / Handy am Steuer

Fußgängerüberweg

Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)

Fußgängerüberwege reihen sich in ein breites Spektrum von Maßnahmen ein, die Fußgängern das sichere Überqueren der Fahrbahn ermöglichen. Fußgänger sind als Benutzer eines Fußgängerüberwegs unter besonderen juristischen Schutz gestellt. Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)

Sicherheit für Teddys

Kinder in Kraftfahrzeugen - immer richtig sichern

Für ein Kind, das während der Fahrt ungesichert oder sogar auf dem Schoß sitzend mitgenommen wird, kann dies bei einem Unfall tödlich enden, denn niemand kann es festhalten! Es wird nach vorne geschleudert. Kinder in Kraftfahrzeugen - immer richtig sichern

Toter Winkel beim Abbiegen

Vorsicht toter Winkel

Als Toter Winkel wird im Straßenverkehr der von Fahrzeugführern innerhalb geschlossener Fahrzeuge trotz Rückspiegel nicht einsehbare Bereich seitlich, vor und hinter dem Fahrzeug bezeichnet. Vorsicht toter Winkel

Flyer für mehr Verkehrssicherheit

Flyer zur Verkehrsunfallprävention

Die Flyer dienen als Informations- und Anschauungsmaterial zur Verkehrsunfallprävention und werden grundsätzlich durch die über 70 Verkehrssicherheitsberater der Polizei Berlin zielgruppenorientiert bei Präventionsveranstaltungen verteilt. Flyer zur Verkehrsunfallprävention

auf einem weißen Tisch liegende Weinbrandflasche mit umliegenden Tabletten (mit umgekippten durchsichtigen Döschen) und einer weiteren Dose, einer Wodkaflasche sowie einen Autoschlüssel am Schlüsselband

Alkohol, Drogen & Medikamente im Straßenverkehr

Gemäß § 24a (1) bzw. (2) des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) handelt ordnungswidrig, wer ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr unter Einfluss bestimmter Mengen (s. nachfolgende Hinweise) Alkohol und/ oder berauschender Mittel führt. Alkohol, Drogen & Medikamente im Straßenverkehr