Ausbildung - mittlerer Dienst

Angenommene Bewerberinnen bzw. Bewerber werden unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung “Polizeimeister – Anwärter/in” (16- bis 39-jährige Dienstanwärter/innen) in den Vorbereitungsdienst eingestellt und zur Ausbildung zugelassen.

Schulterklappe in der Ausbildung

Schulterklappe in der Ausbildung

Sie tragen dann folgende Schulterklappen an der Uniform:

Die Ausbildung dauert grundsätzlich 2 ½ Jahre. In dieser Zeit müssen sich die Nachwuchskräfte (NWK) umfassendes Wissen und Kompetenzen aneignen und ihren jeweiligen Wissensstand in Prüfungen nachweisen.

2 ½-jährige Ausbildung
Der Vorbereitungsdienst ist in fünf Semester gegliedert und besteht u.a. aus fachtheoretischer und fachpraktischer Ausbildung sowie allgemeinbildendem Unterricht (Deutsch/Englisch), Sport, praktischer Ausbildung/praktischem Einsatztraining, verschiedenen PC-Anwendungsunterweisungen und Verhaltenstrainingsseminaren. Das erlernte Wissen wird im Rahmen von Praktika praktisch angewendet und vertieft.

Das 1. Semester umfasst die Vermittlung von Grundkenntnissen sowie Ausprägung erster handlungs- und kompetenzorientierter Fertigkeiten im fachtheoretischen Unterricht (z.B. Politische Bildung, Öffentliches Recht, Eingriffsrecht, Strafrecht, Kriminalistik und Verkehrsrecht), in der praktischen Ausbildung, in den Fächern Deutsch und Sport (dazu gehören: Schwimmen und Retten, einsatzbezogene Selbstverteidigung und konditionelle Übungen) sowie in Trainings/Seminaren (z.B. Schießen, Verhaltenstraining, Informationstechnik und Opferschutz).

In den folgenden vier Semestern werden die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten vertieft und durch Praktika in Einsatzeinheiten und auf Polizeiabschnitten ergänzt. Darüber hinaus werden Seminare u.a. in der Ersten Hilfe, der Verkehrsregelung, dem Fahrsicherheitstraining, der interkulturellen Kompetenz und dem Einsatztraining absolviert. Die Tatortarbeit bei Cybercrime und in der Spurensicherung wird erlernt.

Die schriftlichen Prüfungen finden grundsätzlich in der letzten Woche des jeweiligen Prüfungssemesters statt. Die Laufbahnprüfung schließt mit der mündlichen Abschlussprüfung ab. Besonders leistungsstarke Nachwuchskräfte des mittleren Polizeivollzugsdienstes, die über eine Studienberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife) verfügen, können, sofern alle persönlichen und fachlichen Bedingungen erfüllt werden, nach dem 2. Semester in das Studium für den gehobenen Dienst der Schutzpolizei übernommen werden.

Wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, kann, nach Maßgabe freier Stellen, unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zum/zur Polizeimeister/in ernannt werden und wird zunächst entweder einer Einsatzeinheit zugeordnet oder versieht den Dienst bei einem Polizeiabschnitt . Gleichzeitig wird damit die Grundlage für das Beförderungsamt des mittleren Dienstes der Schutzpolizei geschaffen.

Für die Dauer der Ausbildung werden die Nachwuchskräfte kostenlos ärztlich versorgt.

Das sind die folgenden Amtsbezeichnungen:

Nach Maßgabe freier Stellen, der persönlichen Eignung für den gehobenen Dienst und Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen können Beamtinnen und Beamte ab dem Dienstgrad Polizeiobermeister/in direkt zu Polizeikommissarinnen und -kommissaren ernannt und in den gehobenen Dienst übergeleitet werden.

Nach berufspraktischen Erfahrungen im polizeilichen Schicht- und Wechseldienst sowie bei entsprechender Eignung besteht später die Möglichkeit, sich bei Spezialdienststellen, wie beispielsweise bei dem Begleitschutz- und Verkehrsdienst , den Diensthundeführern , dem Fernmeldedienst oder der Wasserschutzpolizei zu bewerben.

Außerdem besteht die Chance, bei guten Leistungen und Fähigkeiten, in den gehobenen Dienst der Schutzpolizei aufzusteigen.

  • Polizeimeisterin / Polizeimeister (PM'in/PM)

    Polizeimeisterin / Polizeimeister (PM'in/PM)

  • Polizeiobermeisterin / Polizeiobermeister (POM'in/POM)

    Polizeiobermeisterin / Polizeiobermeister (POM'in/POM)

Verdienstmöglichkeiten und Urlaub

In dem hier herunterzuladenden Merkblatt können Sie sich über die Verdienstmöglichkeiten während und nach der Ausbildung informieren.

  • Verdienstbeispiele mittlerer Polizeivollzugsdienst

    PDF-Dokument (67.5 kB) - Stand: 1/2023

Die Dauer des Jahresurlaubs regelt sich nach der Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamten und Richter. Danach erhalten die Anwärter/innen und Polizeimeister/innen 30 Tage Jahresurlaub. Der Jahresurlaub wird im Ausbildungsablauf durch die Polizeiakademie festgelegt.