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Mit der Klimarahmenkonvention, die das internationale, multilaterale Klimaschutzabkommen der Vereinten Nationen darstellt, haben sich die Staaten darauf geeinigt, die vom Menschen verursachten gefährlichen Störungen des Klimasystems abzuwehren. Dabei sollen unter anderem dieTreibhausgaskonzentrationen stabilisiert werden.
Die jährlich stattfindende UN-Klimakonferenz stellt das oberste Entscheidungsgremium der Klimarahmenkonvention dar. In diesem Gremium kommen die Vertragsstaaten zusammen und fördern die wirksame Erfüllung des Übereinkommens, um die internationalen Bemühungen für den Klimaschutz zu beschleunigen.
Ein historisch relevantes Abkommen der UN-Klimakonferenz stellt das Pariser Abkommen vom 12. Dezember 2015 dar. Darin werden drei langfristige Ziele verfolgt: Erstens soll die durchschnittliche Erdtemperatur deutlich unter 2°C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau (Zeitraum: 1850 bis 1900) begrenzt werden. Zweitens sollen Anstrengungen hinsichtlich der Klimafolgenanpassung unternommen werden. Drittens sollen die Finanzmittelflüsse mit den Klimazielen angepasst werden.
Mit dem European Green Deal (EGD) vom 11. Dezember 2019 nimmt die Europäische Union international im Klimaschutz eine Vorreiterrolle ein. Der EGD hat eine Wachstumsstrategie für eine klimaneutrale und ressourcenschonende Wirtschaft zum Gegenstand. Oberstes Ziel ist die Treibhausgas-Neutralität der EU bis 2050.