Europäische Verordnung gegen illegale Kurzzeitvermietungen in Brüssel verabschiedet

Pressemitteilung vom 01.03.2024

In Brüssel wurde gestern eine europäische Verordnung verabschiedet, mit der bestehendes Recht wirksam durchgesetzt und nachhaltig gegen illegale Kurzzeitvermietungen vorgegangen werden kann.
Touristisch attraktiven Städten wie Berlin, Barcelona, Amsterdam, Prag oder Paris geht es insbesondere darum, bezahlbaren Wohnraum und gute Lebensbedingungen für ihre Bürgerinnen und Bürger zu erhalten. Online-Plattformen und Gastgeber benötigen zudem einfache, bürokratiearme und rechtssichere Verfahren.
In der Verordnung werden harmonisierte EU-Standards für Online-Registrierungsverfahren sowie für die Vergabe einer der jeweiligen Unterkunft individuell zugewiesenen Registrierungsnummer festgelegt. Diese müssen beim Angebot der betreffenden Unterkunft auf Online-Plattformen angegeben werden. In Berlin ist das Registrierungsverfahren und die Offenlegung der Registriernummer seit 2018 gesetzliche Pflicht.
Die europäische Verordnung gibt zukünftig den Behörden dringend benötigte Informationen an die Hand, die bislang fehlten, weil sich die Vermittlungsplattformen weigerten, die „Daten hinter der Registrierungsnummer“ herauszugeben. Mit dem Zugriff der Behörden auf diese Informationen wird die Verfolgung von Gesetzesverstößen deutlich vereinfacht.
Vor diesem Hintergrund begrüßt Berlin die Einigung zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission, die Transparenz auf dem Markt für die kurzzeitige Vermietung von Unterkünften zu verbessern.
Damit werden auch die Forderungen der „European Cities Alliance on STHR “ (Europäische Städteallianz zu Kurzzeitferienvermietungen ) endlich Realität. Die „City Alliance“ kämpft seit Jahren für europaweite, legislative Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Kurzzeitvermietungen. Berlin ist durch die Mitarbeit in der „working group“ der City Alliance, zusammen mit Amsterdam, Barcelona, Brüssel, Paris, Wien, Prag und EUROCITIES direkt involviert. Die Mitgliedstaaten haben jetzt 24 Monate Zeit, um die technischen Voraussetzungen für den Datenaustausch einzurichten, die mit Unterstützung der Kommission bereits vorbereitet werden.