Senat fördert Neubau für Menschen, die von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffen sind – Neue Zusatzförderung in Kraft getreten

Pressemitteilung vom 24.11.2023

Nach den erheblich verbesserten Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2023 sind nun auch die neuen Vorschriften für die Zusatzförderung „Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen“ am 17. November 2023 in Kraft getreten. Gefördert wird verstärkt die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum speziell für Menschen, die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit betroffen oder davon bedroht sind. Die Förderung erfolgt auf Grundlage und ergänzend zu den geltenden Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB) durch einmalige Zuschüsse in Höhe von 300 € je Quadratmeter Wohnfläche. Die geförderten Wohnungen sind ausschließlich Wohnberechtigten mit nachgewiesenem besonderen Bedarf vorbehalten. Im Weiterem besteht die Möglichkeit, Bauvorhaben ganz oder teilweise mit einem Housing First-Ansatz oder dem Geschütztem Marktsegment zu verknüpfen.
Förderempfänger sind analog den WFB Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte, die die Voraussetzungen des Paragrafen 11 Wohnraumförderungsgesetz erfüllen. Die Zusatzförderung richtet sich an alle Bauherren (private und öffentliche), die günstigen Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen und für besondere Bedarfsgruppen schaffen wollen. Eine Kooperation von privaten/öffentlichen Investoren mit sozialen Trägern ist insbesondere im Zusammenhang mit dem Programm Housing First im Rahmen dieser Zusatzförderung ausdrücklich möglich und gewünscht.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Zusatzförderung des Neubaus von Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen – Berlin.de