Zweite Veranstaltung zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger für den städtebaulichen Wettbewerb „Luisenblock Ost“

Pressemitteilung vom 22.03.2022

Luftbild Luisenblock

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen führt am 23. März 2022 von 18:30 bis 21:00 Uhr die zweite öffentliche Veranstaltung zum Wettbewerb Luisenblock Ost durch.

Diese findet pandemiebedingt in digitaler Form statt. Dabei werden zunächst die Ergebnisse der ersten Beteiligungsphase vom Dezember 2021 bis Januar 2022 vorgestellt. Anschließend wird über den aktuellen Stand der Wettbewerbsvorbereitung informiert und die wichtigsten Eckpunkte der Aufgabenstellung werden erläutert. Interessierte haben die Möglichkeit, weitere Ideen, Vorschläge und Anregungen einzubringen und mit den anwesenden Projektbeteiligten zu diskutieren.

Die Ergebnisse der Beteiligung fließen in die Auslobung für den städtebaulichen Wettbewerb ein. Der Wettbewerb wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Zusammenarbeit mit den zukünftigen Nutzern und dem Bezirksamt Mitte vorbereitet und soll im Mai 2022 starten.

Alle Informationen zum Wettbewerb und die Zugangsdaten zur Veranstaltung finden Sie unter https://luisenblock.berlin.de/. Im Nachgang der Veranstaltung können noch bis zum 20. April 2022 weitere Vorschläge und Anregungen zur Wettbewerbsaufgabe auf der Webseite mitgeteilt werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich auch für den Newsletter eintragen, um fortlaufend über die weiteren Beteiligungsformate, Ergebnisse und Termine informiert zu werden.

Hintergrund

Der Luisenblock Ost liegt zwischen dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus und dem Bahnhof Friedrichstraße auf einem dreieckigen Areal, gefasst durch die Luisenstraße, den Schiffbauerdamm und die Stadtbahntrasse. Er ist Bestandteil der Entwicklungsmaßnahme „Hauptstadt Berlin – Parlaments- und Regierungsviertel“, die von Bund und Land Berlin finanziert wird.

Anlass und Ziel des städtebaulichen Wettbewerbs für den bedeutsamen Ort im Herzen von Berlin ist eine angemessene Neuordnung der Bebauung, der Erschließung und der Freiflächen. Dabei sind Erweiterungsmöglichkeiten für die Bedarfe des Deutschen Bundestages sowie der Gewerkschaft Ver.di zu berücksichtigen und in Einklang mit den Zielen des Landes Berlin zu bringen. Die Vorstellungen und Wünsche der Bürgerschaft sollen in diesem Vorhaben Raum bekommen und bei der Planung Beachtung finden.