Datenschutzerklärung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Vertreterinnen und Vertretern der Presse im Bereich von Zivil- und Familienrecht sowie der Strafgerichtsbarkeit und von Anfragenden im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit durch das Kammergericht (Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO)

  • Im Auftrag des Präsidenten des Kammergerichts verarbeitet dieses personenbezogene Daten von Vertreterinnen und Vertretern der Presse im Bereich von Zivil- und Familienrecht sowie der Strafgerichtsbarkeit und von Anfragenden im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit sowie von Parteien bzw. Verfahrensbeteiligten, Prozessbevollmächtigten, Sprachmittlern, Sachverständigen und Zeugen in Zivil- und Strafprozessen, in Ausnahmefällen auch in familienrechtlichen Angelegenheiten. Das Kammergericht nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst und möchte Ihnen mit dieser Datenschutzerklärung einen Überblick darüber geben, an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können, welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben und wie sie verwendet werden und welche Rechte Ihnen gegenüber dem Präsidenten des Kammergerichts nach dem Datenschutzrecht zustehen.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung beim Kammergericht verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

  • a) Verantwortliche Stelle
    Ihre personenbezogenen Daten werden durch die Behörde „Der Präsident des Kammergerichts“, Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin, Tel.: +49 30 9015-0, verarbeitet.
  • b) Die Datenschutzbeauftragte
  • Kontakt:
    Der Präsident des Kammergerichts
    - Datenschutzbeauftragte –
    Elßholzstraße 30-33
    10781 Berlin
    E-Mail-Adresse: dsb@kg.berlin.de

Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig. Sie kann Ihnen keinerlei Auskunft zu Presse- und Öffentlichkeitsfragen geben.

2. Aus welchen Quellen stammen Ihre personenbezogenen Daten?

  • Die mit Presse- und Öffentlichkeitsanfragen betrauten Mitarbeitenden des Kammergerichts verarbeiten hauptsächlich personenbezogene Daten, die sie von Ihnen im Bereich der Bearbeitung von Angelegenheiten der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erhalten haben. Zudem verarbeitet das Dezernat VII (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) des Kammergerichts – soweit für die Erfüllung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erforderlich – Ihre personenbezogenen Daten, die auf gesetzlicher Grundlage bei anderen Stellen oder Dritten erhoben oder von diesen erhalten wurden. Dies betrifft beispielsweise personenbezogene Daten von Parteien bzw. Verfahrensbeteiligten, Prozessbevollmächtigten, Sprachmittlern, Sachverständigen und Zeugen in Zivil- und Strafprozessen, in Ausnahmefällen auch in familienrechtlichen Angelegenheiten. Die Verarbeitung kann ausnahmsweise auch besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO umfassen.
  • Wir verarbeiten darüber hinaus nur solche Daten, die für den Bereich der Presse – und Öffentlichkeitsarbeit relevant sind. Dies können beispielsweise Daten wie Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsort, Staatsangehörigkeit oder verschiedene Legitimationsdaten sein.
  • Besucher:innen des Kammergerichts werden von der rund um das Gebäude installierten Videoüberwachung optisch erfasst. Die dabei aufgenommenen Bilder werden 48 Stunden gespeichert und dann automatisch gelöscht, es sei denn, das Hochladen der Bilder ist zur Abwehr von Gefahren oder zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten erforderlich.

3. Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen und zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre Daten?

  • Das Kammergericht verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. c) und e) DSGVO, § 3 Berliner Datenschutzgesetz und im Einklang mit den weiteren Bestimmungen der DSGVO, des Berliner Datenschutzgesetzes sowie den weiteren einschlägigen Gesetzen (insbesondere Landespressegesetz Berlin). Die Verwendung Ihrer persönlichen Daten erfolgt zur Erfüllung des Informationsanspruchs der Presse und in Erfüllung der Aufgaben des im öffentlichen Interesse liegenden Außenauftritts des Kammergerichts.
  • Die Erfassung Ihrer personenbezogenen Daten durch die rund um das Gebäude des Kammergerichts installierte Videoüberwachung erfolgt auf Grundlage von § 20 BlnDSG zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten.

4. Wem gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt?

Der Präsident des Kammergerichts legt Ihre personenbezogenen Daten seinen Mitarbeitenden sowie Dritten gegenüber nur auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen.
  • a) Innerhalb der Justiz erhalten diejenigen Personen Zugang zu Ihren Daten, die mit der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit betraut sind. Dies betrifft insbesondere Geschäftsstellen- und weitere verschiedene Justizmitarbeiterinnen- und mitarbeiter sowie Schreibkräfte.
  • b) An Stellen außerhalb der Justiz übermittelt das Kammergericht personenbezogene Daten nur zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z.B. aufgrund des presserechtlichen Informationsanspruchs der Presse die personenbezogenen Daten von Prozessbevollmächtigten) oder mit Ihrer Einwilligung.
    Für die Erledigung unserer Aufgaben benutzen wir IT-gestützte Fachverfahren (Software), in die Ihre Daten eingegeben werden. Dabei arbeiten wir auf gesetzlicher Grundlage vorwiegend auch mit einem öffentlich-rechtlichen Dienstleistungsunternehmen (ITDZ Berlin) zusammen, die personenbezogenen Daten in unserem Auftrag verarbeiten. Diesen werden Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, offengelegt.

5. Kommen beim Kammergericht Instrumente zur automatisierten Entscheidungsfindung zur Anwendung?

Es werden gemäß Art. 22 Abs. 1 DSGVO keine Instrumente zur automatisierten Entscheidungsfindung eingesetzt, es sei denn, die Voraussetzungen gemäß Art. 22 Abs. 2 lit. a), b) oder c) DSGVO liegen vor.

6. Wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten?

Ihre Daten werden so lange gespeichert, wie sie für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit benötigt werden.

7. Welche Rechte stehen Ihnen als betroffene Person gegenüber dem Präsidenten des Kammergerichts zu?

Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam schützen zu können, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber dem Präsidenten des Kammergerichts geltend machen können:
  • a) Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO
    Gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO haben Sie das Recht auf Auskunft darüber, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen (Art. 15 Abs. 2 DSGVO). Das Auskunftsrecht wird durch das Recht Dritter am Schutz Ihrer personenbezogenen Daten beschränkt (Art. 15 Abs. 4 DSGVO).
  • b) Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Art. 16, 17 und 18 DSGVO
    Sie haben nach Art. 16 DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten – auch mittels ergänzender Erklärung – zu verlangen.
    Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO dann zu, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist.
    Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO besteht dann nicht, wenn die Verarbeitung gemäß Art. 17 Abs. 3 DSGVO erforderlich ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Datenverarbeitung gemäß Art. 17 Abs. 3 lit. b) DSGVO der Wahrnehmung einer Aufgabe dient, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde oder gemäß Art. 17 Abs. 3 lit. c) DSGVO ein öffentliches Interesse im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h), i) oder Art. 9 Abs. 3 DSGVO besteht.
    Unter den Voraussetzungen von Art. 18 DSGVO besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
  • c) Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO
    Bei der Verarbeitung mit Ihrer Einwilligung und mithilfe automatisierter Verfahren besteht das Recht auf Erhalt der Daten und Übermittlung dieser Daten an einen anderen Verantwortlichen.
  • d) Recht auf Widerspruch, Art. 21 DSGVO
    Sie haben gemäß Art. 21 DSGVO – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung zu bestimmten Angaben geltend gemacht wird – das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Das Kammergericht darf in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen oder dazu ergangener Rechtsprechung ergeben, die die Verarbeitung zum Zweck der Erfüllung des Informationsanspruchs der Presse voraussetzen, wie beispielsweise Auskünfte zu beteiligten Prozessbevollmächtigten in Zivilprozessen bzw. Verteidigern in Strafverfahren nach Beginn der Hauptverhandlung.
  • e) Recht auf Widerruf der Einwilligung, Art. 7 DSGVO
    Sofern Sie uns eine Einwilligung beispielsweise gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a) DSGVO erteilt haben, haben Sie nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgten Verarbeitung wird gemäß Art. 7 Abs. 3 Satz 2 DSGVO durch den Widerruf nicht berührt. Aufgrund Art. 17 Abs. 1 lit. b) DSGVO haben Sie aufgrund des Widerrufs Ihrer Einwilligung das Recht, die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten vom Verantwortlichen zu verlangen. Der Verantwortliche ist ebenso verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen. Über die Möglichkeit des Widerrufs einer Einwilligung und die Vorgehensweise zur Ausübung des Widerrufsrechts werden wir Sie zu dem Zeitpunkt informieren, zu dem wir Ihre Einwilligung einholen.

8. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?desbeauftragten für den Datenschutz, Art. 77 EU-DSGVO

Werden personenbezogene Daten an ein Drittland (Länder außerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes) oder eine internationale Organisation übermittelt, haben Sie das Recht, über die dortigen Empfänger sowie die Grundlage der Übermittlung (Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses nach Art. 45 DSGVO; Vorhandensein geeigneter Garantien nach Art. 46 DSGVO oder in Sonderfällen nach Art. 49 DSGVO) unterrichtet zu werden. Ansonsten wird die Übermittlung nur mit Ihrer Einwilligung oder beispielsweise im Rahmen der jeweiligen Verfahren in Form der gesetzlich erlaubten Rechtshilfe vorgenommen.

9. Sind Sie zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten verpflichtet?

Grundsätzlich haben Sie die Daten bereitzustellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir nach anderen Gesetzen verpflichtet sind. Ist nach einer entsprechenden Rechtsgrundlage die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten für Sie verpflichtend, richten sich die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht nach deren Regelungen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte beispielhaft die Regelungen des § 111 OWiG, der bei Verstoß eine Geldbuße bis zu einer Höhe von 1.000,00 EUR vorsieht.

10. Ihr Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, Art. 77 DSGVO

Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von dem Kammergericht verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an das Kammergericht/Dezernat VII (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) bzw. an den Datenschutzbeauftragten des Kammergerichts wenden. Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an die

  • Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
    Alt-Moabit 59-61
    10555 Berlin
    Tel.: +49 30 13889-0
    E-Mail-Adresse: mailbox@datenschutz-berlin.de

zu wenden.