Frauen mit Behinderungen

Trotz der gesetzlichen Reformen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sind noch einige Barrieren zu überwinden – auch die Barrieren in den Köpfen. Der Berliner Senat setzt sich aktiv für den Abbau von Diskriminierungen und für die Gleichstellung behinderter Frauen ein.

Situation von Mädchen und Frauen mit Behinderungen

Mädchen und Frauen mit Behinderungen erleben aufgrund ihrer Behinderung und ihres Geschlechts Mehrfachdiskriminierungen. Gerade in den Bereichen Arbeitsmarkt und Berufliche Bildung, als Mutter und insbesondere als Opfer sexueller Gewalt sind Mädchen und Frauen mit Behinderungen besonders benachteiligt. In Berlin leben insgesamt 402.617 schwerbehinderte Menschen. Der Anteil der Frauen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von über 50% beträgt 217.902 (Stand Mai 2011, Versorgungsamt Berlin).

Gesetzliche Regelungen speziell für Frauen mit Behinderungen

In den letzten Jahren sind für Menschen mit Behinderungen einige gesetzliche Reformen auf Bundes- und auf Landesebene entstanden, um das Benachteiligungsverbot aus Artikel 3, Absatz 3, Satz 2 Grundgesetz (GG) umzusetzen und eine gesetzliche Gleichstellung zu erreichen. Dafür haben sich die Interessenvertretungen behinderter Frauen und die Behindertenverbände stark gemacht und dafür hat sich die für Frauen- und Gleichstellungspolitik zuständige Senatsverwaltung im Gesetzgebungsverfahren aktiv eingesetzt. Im Landesgleichberechtigungsgesetz LGBG ,dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, BGG, im Sozialgesetzbuch, SGB IX und in der UN-Behindertenrechtskonvention, (UN-BRK) wird die besondere Situation von Frauen mit Behinderung in vielen Regelungen berücksichtigt. In dem neuen Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der UN-Behindertenrechtskonvention, das in Deutschland seit dem Frühjahr 2009 Anwendung findet, sind der Abbau von Mehrfachdiskriminierungen und die Verbesserung der Situation behinderter Frauen zentrale Themen.

Schutz und Hilfe bei Diskriminierungen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verfolgt das Ziel, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Gesetzlich verankert wurde ein Benachteiligungsverbot (§ 7 AGG). Das AGG sieht Diskriminierungsschutz in den Bereichen Beschäftigung und Beruf, aber auch im Bereich des Allgemeinen Zivilrechts bei Massengeschäften, zum Beispiel im Einzelhandel, in der Gastronomie, beim öffentlichen Personennahverkehr oder bei Vermietern mit mehr als 50 Wohnungen und bei privaten Versicherungsverträgen vor. Ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot bewirkt einen Anspruch auf Beseitigung der Diskriminierung oder auf Schadensersatz.

Mütter mit Behinderungen – Elternassistenz

Frauen mit Behinderungen sind bei einem Kinderwunsch, in der Schwangerschaft oder nach der Geburt ihres Kindes vielen gesellschaftlichen Vorurteilen ausgesetzt, die sowohl ihre behinderungsbedingten Einschränkungen als auch ihre vermeintlich mangelnde Erziehungskompetenz betreffen.
Wie auch bei nicht behinderten Eltern übernehmen in Partnerschaften behinderter Menschen überwiegend Frauen die Versorgung und Pflege der Kinder. Damit sind es insbesondere Mütter mit Behinderungen, die auf personelle Unterstützung bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind. Die personelle Unterstützung von Müttern und Vätern mit Behinderungen ist gesetzlich nicht ausdrücklich gesetzlich aufgeführt, aber prinzipiell nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) oder SGB XII (Sozialhilfe) möglich. Das führt in der Praxis häufiger zu Problemen, da teilweise nicht klar ist, welcher Leistungsträger – Träger der Kinder- und Jugendhilfe oder der Sozialhilfe für die Gewährung von Elternassistenzleistungen zuständig ist.

Gemeinsam für Teilhabe und gegen Diskriminierungen behinderter Frauen - Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.V.

Das Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.V. wurde 1995 von engagierten Frauen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen gegründet. Es arbeitet nach der “Peer-Counseling-Methode”, das heißt Betroffene beraten Betroffene. Es bietet ein umfangreiches Beratungs- und Veranstaltungsangebot, bezogen auf unterschiedliche Behinderungsformen und Themenbereiche (z.B. Mutterschaft, Elternassistenz, Gesundheit, Arbeit, Rehabilitation, Gewalt) und setzt sich in Politik und Verwaltung aktiv für die Interessen behinderter Mädchen und Frauen ein. Der Verein beschäftigt zwei Mitarbeiterinnen und wird vom Berliner Senat gefördert.

Link-Tipps/ Literaturtipps/ Materialtipps

  • Bundesweite Interessenvertretung
    Die bundesweite Interessenvertretung für behinderte Frauen Weibernetz e.V. bietet auf ihrer Webseite umfassende Informationen zum Thema Gleichstellung behinderter Mädchen und Frauen an. Sie wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
  • Häusliche Gewalt ist nie in Ordnung!
    Speziell für gehörlose Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, enthält die Gebärden-DVD „Häusliche Gewalt ist nie in Ordnung!“ zahlreiche Informationen über häusliche Gewalt und Beratungs- und Schutzangebote in Berlin. Die DVD wurde von der AG „Schutzmaßnahmen für Frauen mit Behinderungen“ der Berliner Interventionszentrale bei häuslicher Gewalt (BIG) entwickelt und von der ehemaligen Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen finanziert. Download per Klick.
    Die Gebärden-DVD kann von Interessierten bei BIG bestellt werden.